Parkettpenner Juli 12, 2007 stimmt das?: wenn eine aktienfirma konkurs macht haften die aktionäre mit ihrem privatvermögen? ne oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel Juli 12, 2007 Na wenn dus selbst schon nicht glaubst und keine Quelle angeben kannst, wieso fragste dann ob so ein Unsinn stimmt ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tequila sunrise Juli 12, 2007 ne, also meines Wissens nach sind dann zwar die Aktien wertlos, aber der Aktionär muss nicht mit seinem Privatvermögen haften! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 Juli 12, 2007 Als die Aktienmärkte entstanden sind, war das mal so. Ein Vorläufer der heutigen mutual Funds, also der Investmentfonds, waren Trusts. Wer dort anlegte haftete auch mit seinem Privatvermögen. Konsequenterweise führte das zu Finanzkatastrophen. Erst als diese Haftung abgeschafft wurde gab das den Aktienmärkten einen richtigen Schub und eine Geldanlage in Aktien wurde auch für eine breitere Masse attraktiv. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Parkettpenner Juli 12, 2007 hab vorhin mit einem ohr einen bericht bei n-tv gehört...da gings genau darum und das die anleger aufgefordert wurden ihr sparbuch locker zu machen oder so. habe wie gesagt nur einen teil verstanden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 Juli 12, 2007 Es gibt zwar Geldanlagen mit Nachschusspflicht oder einer Wiederauflebung der Haftung bis zur Grenze der bereits erhaltenen Ausschüttungen, aber das trifft nicht auf Aktien zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Parkettpenner Juli 12, 2007 danke das du mich mit deinem wissen bereicherst:) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Juli 12, 2007 stimmt das?: wenn eine aktienfirma konkurs macht haften die aktionäre mit ihrem privatvermögen? ne oder? Wenn der Hintergrund dieser Frage die Insolvenz der Securenta AG ist, dann ist das nicht ohne weiteres zu verneinen. Das waren aber keine Aktien. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarneyGamble Juli 12, 2007 Bei Genossenschaftsbeteiligungen (z.B. Sparda, Raiffeisenbank...) gibt es eine Nachschusspflicht, diese ist wohl aber meist gedeckelt, z.B. beim 4-fachen der Anteile. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag