Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Aktiencrash

Lebensversicherung

Empfohlene Beiträge

Aktiencrash

Ausgewogener Beschluss

 

 

Das Steuerprivileg für Lebensversicherungen fällt. Damit hat die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 umgesetzt. Mit erheblichen Folgen für den Markt.

Die Besteuerung der Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen kommt. Das Gesetz, das vom Vermittlungsausschuss am 26. Mai verabschiedet wurde, sieht vor, dass in Zukunft alle Alterseinkünfte nach der Erwerbsphase, also nachgelagert besteuert werden. Die schrittweise Umstellung auf das neue System geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, wonach ab dem Jahr 2005 für Renten und Pensionen die gleichen Steuerregeln gelten müssen.

Aufgrund des Urteils hatte die Bundesregierung nur zwei Möglichkeiten: Beamtenpensionen von der Steuer zu befreien oder alle Renten künftig zu besteuern. Sie entschied sich für die letzte Variante. Die Folge: Für alle Lebensversicherungsverträge, die noch in 2004 abgeschlossen werden, gilt Bestandsschutz. "Wer eine hat, kann sich freuen!", lautet das Motto zum anstehenden Ausverkauf.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...