morgengold Juli 11, 2007 hallo, kurze situationsbeschreibung: ich habe zusammen mit meiner schwester ein gemeinschaftsdepot. das in diesem jahr ordentlich zinsen abgeworfen hat. momentan so um die 6000. Da wir ansonsten keine einkommen haben (schüler/student) muss ich ja keine stuern zahlen solange ich unter 7.664 einkommen habe. Mein Problem ist nun, dass ich nicht weiß, wie die zinsen in unserer jeweiligen stuererklärung angegeben werden müssen. Offiziell ist es zwar so, dass meine schwester und ich jeweils 50% von den zinsen besitzen, doch wie sieht das der staat? Falls mir, als erster depotinhaber, 100% der zinsen angerechnet werden, müsste ich langsam aufhören weitere gewinne dieses jahr einzustreichen, da ich dann 1.) steuern zahlen müsste 2.) mir das kindergeld gestrichen würde (150/monat) ich denke nicht, dass ich diese verluste durch übermäßige einnahmen wettmachen könnte....deshalb müsste ich wissen was zu tun ist.... vielen dank, für jegliche hilfe gruß morgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 11, 2007 hallo, kurze situationsbeschreibung: ich habe zusammen mit meiner schwester ein gemeinschaftsdepot. das in diesem jahr ordentlich zinsen abgeworfen hat. momentan so um die 6000. Da wir ansonsten keine einkommen haben (schüler/student) muss ich ja keine stuern zahlen solange ich unter 7.664 einkommen habe. Mein Problem ist nun, dass ich nicht weiß, wie die zinsen in unserer jeweiligen stuererklärung angegeben werden müssen. Offiziell ist es zwar so, dass meine schwester und ich jeweils 50% von den zinsen besitzen, doch wie sieht das der staat? Falls mir, als erster depotinhaber, 100% der zinsen angerechnet werden, müsste ich langsam aufhören weitere gewinne dieses jahr einzustreichen, da ich dann 1.) steuern zahlen müsste 2.) mir das kindergeld gestrichen würde (150/monat) ich denke nicht, dass ich diese verluste durch übermäßige einnahmen wettmachen könnte....deshalb müsste ich wissen was zu tun ist.... vielen dank, für jegliche hilfe gruß morgen Gemeinschaftskonten machen meistens Ärger. Gehört Euch das Geld denn jeweils zur Hälfte? Dann könntet Ihr das dem Finanzamt gegenüber so erklären, müßtet Euch aber dann auch weiterhin so verhalten. Ich würde das Konto so bald wie möglich trennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morgengold Juli 11, 2007 mh naja, also der teil auf den es ankommt, das aktiendepot, gehört uns wirklich hälftig. mit diesem geld wurden 90% der zinsen erwirtschaftet. man muss dazu sagen, wir haben dieses aktienpaket geerbt. verfügen also auch über entsprechende unterlagen, die beweisen, dass jedem 50% gehören. allerdings haben wir einiges verkauft und wieder neu investiert. das ganze ist online auf unserem gemeinschaftsdepot geschehen. (wir beide haben zugangsdaten) das tagesgeld, was auf dem dazugehörigen verrechnungskonto läuft ist eigentlich nur meins.....die zinsen die daraus hervorgehen sind allerings nicht wirklich relevant. komplizierte situation,.... falls ihr was dazu wisst, wäre ich sehr dankbar... oder auch links zu entsprechenden infos, wären genial gruß morgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
et3rn1ty Juli 11, 2007 ich habe zusammen mit meiner schwester ein gemeinschaftsdepot. das in diesem jahr ordentlich zinsen abgeworfen hat. momentan so um die 6000. Da wir ansonsten keine einkommen haben (schüler/student) muss ich ja keine stuern zahlen solange ich unter 7.664 einkommen habe. allerdings haben wir einiges verkauft und wieder neu investiert. Es kommt darauf an, wie lange die veräußerten Wertpapiere vor dem Verkauf im Depot lagen. Spekulationsgewinne sind dann steuerfrei, wenn man die Spekulationsfrist von 365 Tagen überschreitet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morgengold Juli 11, 2007 Es kommt darauf an, wie lange die veräußerten Wertpapiere vor dem Verkauf im Depot lagen. Spekulationsgewinne sind dann steuerfrei, wenn man die Spekulationsfrist von 365 Tagen überschreitet. ja ist mir klar. teilweise waren darunter sogar einige aktienanteile, auf die keine kapitalertragssteuer erhoben wurden. aber zu meinem einkommen aus kapitalerträgen zählen sie ja trotzdem oder? ziel ist es für mich unter den 7664 zu bleiben. andernfalls müsste ich einkommenssteuer bezahlen (15% glaube ich) und das KiGeld würde wegfallen. ich muss also unbedingt darunter bleiben. wie kann ich dem finanzamt denn klarmachen, dass mir nur 50% dieser zinsen gehören? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Juli 11, 2007 · bearbeitet Juli 11, 2007 von �-man morgengold, gliedere doch zuerst einmal auf, wie und aus was die Erträge entstanden sind. Was sind definitiv Zinsserträge, was Dividenden, was Kursgewinne <1 Jahr und >1 Jahr. Sind vielleicht auch Finanzinnovationen dabei? Gruß -man Edit: Auf wen lautet das Konto / Depot? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Juli 11, 2007 Hier. Also, keine Panik. Es muss nur klar sein, wie die Verteilung zwischen euch ist. Seite 21. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morgengold Juli 11, 2007 ok, ich versuch das erstmal grob aus dem kopf. falls ihr noch genauere angaben braucht, werde ich das nachholen. folgendes wurde in 2007 verkauft: kürzer als ein Jahr gehalten: also 5000 reiner gewinn vor steuern (KapESt+Soli werden am Ende vom Jahr abgezogen) aus Fonds, die ich mitte 2006 gekauft hatte eine solaraktie, die mir 400 verlust einbrachte dax short -> 800 gewinn s&p500 short -> 150 gewinn länger als ein Jahr gehalten: mehrere Einzelaktien, die teilweise schon 7 Jahre in diesem Deopot liegen. ich weiss nicht wie man da den zins für das jahr 2007 errechnet. wird der zinsertrag auf die gehaltenen jahre verteilt? falls nur der zins zählt, den diese aktien ab dem 1.1.2007 erwitschafteten....sollte es sich so auf ca 1000 gewinn. hab sie im juni 07 verkauft. der wertzuwachs von anderen aktien ist hier nicht gemeint. nur der reine gewinn, der nach dem verkauf der aktien entstand. dividenden würde ich mal auf grob 300 schätzen tagelsgeld (offiziell aber mein geld) brachte noch so ca 800 zinsen. ---------------------------------------------------------------- das konto läuft auf unsere beiden namen: sprich.... bruder.vorname & schwester.vorname mustermann. dabei ist bruder erster depotinhaber und schwester zweiter depotinhaber. jedoch beide gleichberechtigt. puh, schwierige sache. was vlt noch wichtig ist: meine schwester hat ihr eigenes tagesgeldkonto und hantiert, ausser auf unserem gemeinschaftskonto, nicht mit aktien oder fonds. gruß morgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morgengold Juli 11, 2007 ok, sehr schön, danke. brauche trotzdem noch ein wenig übersetzungshilfe hab noch nicht so viel erfahrung mit diesem finanzdeutsch... interessant scheints ja hier zu werden: Wie die Kapitalerträge (und der darauf entfallende Zinsabschlag) auf die Kontoinhaberzu verteilen sind, wird auf dem Original der Steuerbescheinigung vermerkt. Von der mit diesem Vermerk versehenen Steuerbescheinigung wird eine Ablichtung gefertigt. also, auf diesem Original der Steuerbescheinigung wird das also vermerkt. bedeutet das wir können uns das heraussuchen, wer wieviel von den zinsen als seine eigenen laufen lässt? wäre ja recht geschickt. das könnte man dann so anpassen, dass man nicht in eine höhere steuerklasse aufsteigt. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dürfen für Gemeinschaftskonten -anders als Ehegatten - keine Freistellungsaufträge erteilen. richtig das habe ich auch schon festgestellt. bedeutet das also übersetzt,...jeder muss sich das dann privat über die eigene steuererklärung vom finanzamt zurückholen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Juli 11, 2007 Mit diesen Erträgen bleibt ihr ganz klar unter der Grenze. Siehe auch meinen obigen Link zu Gemeinschaftsdepots. Gruß -man P.S. Zinsen auf Aktien gibt es nicht. Das sind Dividenden und die unterliegen noch dem Halbeinkünfteverfahren, genauso wie Kursgewinne auf Aktien (fonds) mit einer Haltedauer <1 Jahr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 11, 2007 · bearbeitet Juli 11, 2007 von Akaman bedeutet das wir können uns das heraussuchen, wer wieviel von den zinsen als seine eigenen laufen lässt? wäre ja recht geschickt. das könnte man dann so anpassen, dass man nicht in eine höhere steuerklasse aufsteigt. Nee, so nicht. Ihr könnt Euch ein Mal darüber einigen, wie das Vermögen zwischen Euch aufgeteilt ist. Die Zinsen- und Dividendenaufteilung bemisst sich dann danach. Aber Ihr könnt nicht in einem Jahr plötzlich alles anders wollen! Außer, Ihr schenkt Euch zwischendurch was. Mit allen (auch steuerlichen) Konsequenzen. Übrigens: die Textstelle gilt eigentlich nur für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Trifft das für Euch zu? Ansonsten, denke ich, kann vielleicht es sinngemäß auch für Schwester/Bruder gelten. Trotzdem: für mich hat das mit den Gemeinschaftskonten praktisch nur Nachteile. Mein Rat: aufteilen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Juli 11, 2007 also, auf diesem Original der Steuerbescheinigung wird das also vermerkt. bedeutet das wir können uns das heraussuchen, wer wieviel von den zinsen als seine eigenen laufen lässt? wäre ja recht geschickt. das könnte man dann so anpassen, dass man nicht in eine höhere steuerklasse aufsteigt. richtig das habe ich auch schon festgestellt. bedeutet das also übersetzt,...jeder muss sich das dann privat über die eigene steuererklärung vom finanzamt zurückholen? Ich denke, da kann man nicht jedes Jahr etwas ändern. Die Verteilung wird m.E. einmal festgelegt und fertig. Sollten keine besonderen Angaben gemacht worden sein, dann geht die Bank wahrscheinlich von 50 : 50 aus und wird auch die Steuerbescheinigung so ausstellen. Du wirst es Dir wohl vom Finanzamt wieder holen müssen. Ob für euch künftig eine Nichtveranlagungsbescheinigung möglich ist, kann ich nicht sagen. Gruß -man Übrigens: die Textstelle gilt eigentlich nur für nichteheliche Lebensgemeinschaften.Trifft das für Euch zu? Schwester/Bruder Trifft zu, der Rest ist in D verboten. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stbjs Juli 12, 2007 Ihr habt eine gesonderte und einheitliche Feststellung (GuE) Eurer Einkünfte abzugeben, denn Ihr seid eine Erbengemeinschaft. Dies gilt unabhängig von Euren sonstigen (eigenen) Einkünften. Formulare und Infos gibts beim Finanzamt, wenn Ihr Euch schon den Steuerberater sparen wollt. Der Lohnsteuerhilfeverein darf das meines Wissens sowas nicht machen. Wenn man sich innerhalb 6 Monaten nach dem Erbfall auseinandersetzt, also das Vermögen verteilt, kann die GuE unterbleiben. Gruß Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Define August 24, 2015 Hallo, ich muss das Thema noch mal ausgraben da wir wegen der Steuerproblematik uns gegen ein GemeinschaftsDEPOT entschieden haben (nicht verheiratet , gemeinsamer vermögensaufbau gewünscht). Wir haben uns deshalb für Einzeldepots entschieden wo jeder monatlich den gleichen Betrag einzahlt. Wie verhält es sich bei Dividenden wenn ich diese nun auf ein gemeinsames GIROkonto einzahle? Fallstrick? Oder ist das dann nur umbuchen und dem Finanzamt egal? Versteuert wurde ja schließlich für jeden persönlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kindle August 24, 2015 Du bekommst die Dividenden, damit schöpfst du deinen Freibetrag aus oder versteuerst entsprechend. Wenn du später das versteuerte Geld auf ein Gemeinschaftskonto überweist sollte das unerheblich für das Finanzamt sein. Wäre in etwa wie wenn du deinen Anteil an der Miete jeden Monat auf das Gemeinschaftskonto überweist, den du von deinem Gehalt abzweigst. Disclaimer: Das ist meine persönliche Meinung und Einschätzung des Sachverhaltes. 100%-ig sichere Auskünfte können dir nur die entsprechenden Experten (Steuerberater) geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lalin1972 Oktober 5, 2015 Hallo, ich muss das Thema noch mal ausgraben da wir wegen der Steuerproblematik uns gegen ein GemeinschaftsDEPOT entschieden haben (nicht verheiratet , gemeinsamer vermögensaufbau gewünscht). Wir haben uns deshalb für Einzeldepots entschieden wo jeder monatlich den gleichen Betrag einzahlt. Wie verhält es sich bei Dividenden wenn ich diese nun auf ein gemeinsames GIROkonto einzahle? Fallstrick? Oder ist das dann nur umbuchen und dem Finanzamt egal? Versteuert wurde ja schließlich für jeden persönlich. Ertragsteuerlich ist das egal - die Dividenden wurden vom jeweiligen Eigentümer (und hier liegt die Crux) bei Zufluß versteuert. Ein Problem könnte bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer liegen. Wenn Du z.B. auf ein Gemeinschaftskonto einen höheren Betrag einzahlst, den Dein Partner allein bzw. Ihr beide zusammen ausgebt (Konsum oder neue Aktienkäufe auf den getrennten Depots) liegt eine Schenkung vor. Du hast ja als Eigentümer die Dividende iHv von x erhalten und stellst sie nun über ein Gemeinschaftskonto auch dem Partner zur Verfügung. Da die Freibeträge bei Unverheirateten sehr niedrig sind, werden schnell die Grenzen der Steuerpflicht erreicht. Wenn Dir das unwahrscheinlich erscheint (tat es mir auch beim ersten Mal und ich bin vom Fach), google einfach mal unter "Gemeinschaftskonto" und "Schenkungssteuer". Die Sache kann - insbesondere bei größeren Beträgen - richtig teuer werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag