artischok Juni 30, 2007 · bearbeitet Juni 30, 2007 von artischok Hallo, einige Banken gewähren beim Fondskauf "0 Prozent Ausgabeaufschlag". Dies geschieht in Form einer "Bonifikation", da der AA ja im Kauf-Kurs mit drinne steckt. Ich selbst kaufe auf diese Weise z.B. im Monat für 75 Euro Fondsanteile, bekomme aber welche zum Kurswert von zirka 78 Euro. "Die Ersparnis erhalten sie als Bonifikation" steht auf der Abrechnung. Wie ist dieser Rabatt steuerlich zu werten? Ich frage das hier, da sich meine depotführende Bank nicht in der Lage sieht, mir darauf ordentlich zu antworten und meine Mails damit abtut, man dürfe keine steuerliche Beratung erteilen. Immerhin sagte man mir soviel, dass die Bonifikation kein Wertpapierertrag sei und somit nicht über den Freistellungsauftrag laufe. Was muss ich nun als "steuerehrlicher" Mensch mit dieser Bonifikation machen? Ist sie ein Kapitalgewinn oder spielt sie beim Anteilverkauf später eine Rolle (SO)? Ich wäre sehr froh, wenn mir das einer genau erklären könnte. Dass meine Bank das nicht kann, ärgert mich schon sehr. Gruß, Art Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys Juni 30, 2007 Bin zwar kein Experte, aber das dürfte nicht steuerrelevant sein, da es sich ja um einen Rabatt handelt. Denn wenn es so wäre, müssten ja alle Fondskäufer über Plattformen die gesparten AA angeben. Auch wird dieser Abschlag nicht in den Steuerbescheinigungen angegeben, so dass er also nicht relevant ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 30, 2007 Die Bonifikation spielt nur bei der Veräußerung eine Rolle in dem sie den Einkaufspreis mindert und dadurch ein höherer Veräußerungsgewinn entsteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
artischok Juni 30, 2007 *Kopfkratz* Wenn ein Kaufpreis nach Kaufkurs für Anteile (Sparplan) also 78 war, ich die Anteile per Bonifikation von 3 Euro für letztlich 75 bekommen habe und diese nachher für 90 verkaufe, habe ich demnach einen Veräußerungsgewinn (Anlage SO bei Verkauf innerhalb der Spekufrist) von 15 und nicht von 12 gemacht? Nach dem Anteilbesitz von > einem Jahr und 1 Tag kann ich die Bonifikation dann vergessen? Gruß, Art Die Bonifikation spielt nur bei der Veräußerung eine Rolle in dem sie den Einkaufspreis mindert und dadurch ein höherer Veräußerungsgewinn entsteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 30, 2007 habe ich demnach einen Veräußerungsgewinn (Anlage SO bei Verkauf innerhalb der Spekufrist) von 15 und nicht von 12 gemacht? richtig Du wirst wahrscheinlich denken, dass dies selbstverständlich ist, leider habe ich schon das Gegenteil erlebt. Jemand hat bei eBase Fonds ohne Ausgabeaufschlag erworben und hat diese letztlich bei der Steuer mit dem Rücknahmepreis zzgl. Ausgabeaufschlag als Anschaffungskosten angegeben. Der Veräußerungsgewinn war dementsprechend geringer und da es sich in dem Fall um größere Summen handelte machte das schon einiges aus. Nach dem Anteilbesitz von > einem Jahr und 1 Tag kann ich die Bonifikation dann vergessen? richtig, weil dann die Veräußerung aufgrund der überschrittenen Spekulationsfrist komplett steuerfrei ist. Vorausgesetzt, dass die Wertpapiere vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden (Stichwort: Abgeltungssteuer) Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
artischok Juni 30, 2007 Okee, Danke für die Auskunft. Frage mich bloß nach wie vor, wieso einem das die Bank nicht sagen kann. Gruß, Art Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag