Sven82 August 9, 2007 · bearbeitet August 9, 2007 von Sven82 Ne Frage noch zum Baussparvertrag! Die Sparkassenfrau hätte doch wissen müssen, dass ich auf den Bausparvertrag keinen Freistellungsauftrag benötige, hätte sie den gefragt...dann hätt ich ihr gesagt, dasss ich Wohnungsbauprämie bekomme und somit dies nicht benötige! Bankmitarbeiter haben überhaupt keine Ahnung von Steuern, so viel zu dem Thema. Die wissen nur wie sie die eigenen Produkte am besten an den Mann bekommen. Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Liegt da eigentlich einen Sinn? Wohnungsbauprämie = kein freistellungsantrag? Sinnfragen sind im Steuerrecht nicht erlaubt; zumindest nicht im Einkommensteuerrecht - in der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz hingegen schon.Irgendwas wird man sich sicherlich gedacht haben zumal die Wohnungsbauprämiengrenze bei 25.900 EUR liegt. Das entspricht einem Grenzsteuersatz von 30 % und 30 % beträgt auch die Kapitalertragsteuer auf die Zinsen. Man müsste mal in den damaligen Gesetzentwurf schauen und da dieser von 1992 ist werde ich mir diese Mühe garantiert nicht machen. btw: wenn eine Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt wird, wird auch keine KapESt einbehalten Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stbjs August 10, 2007 Liegt da eigentlich einen Sinn? Wohnungsbauprämie = kein freistellungsantrag? Ich vermute, damit sich die Bemessungsgrundlage für die Wohnungsbauprämie/AN-Sparzulage nicht durch diese Art "Einkommensteuervorauszahlung" reduziert. Ich habe aber auch nicht in die Gesetzesbegründung geschaut. Gruß Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Carstyle Oktober 16, 2007 hallo, ich habe inzwischen meinen Freistellungsantrag bzgl. meiner Wertpapiere bei meiner Sparkasse in Höhe von 801 beantragt. Allerdings habe ich eben ein Tagesgeldkonto abgeschlossen! Dort habe ich einen Freistellungsantrag von 300 beantragt (1822direkt) Im Formular kann man ankreuzen: Erstmaliger Antrag oder Änderungsauftrag! Es ist ja ein Erstmaliger antrag bei dieser Bank! Es ist aber allgemein gefragt, ob ich ein Antrag schon habe und dieser entsprechend geändert wird oder? Dann muss ich ja Änderungsantrag ankreuzen ne? Muss ich dann auch noch mal zu meiner bank oder wird dies automatisch dann umgestellt, dass ich bei 1822direkt 300 habe und bei den Wertpapieren nun 501 Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Oktober 16, 2007 Du musst selbst dafür sorgen, dass die Summe immer 801 ist, also bei 1822 einen neuen Antrag stellen und bei der Sparkasse den Antrag ändern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
|Zero Oktober 16, 2007 um dich komplett zu verwirren, könnte man nun noch sagen, dass du auch bei der einen bank 801 und bei der anderen 300 einreichen kannst. solang du unter 801 im jahr an freigestellten zinsen bleibst. die banken melden nicht die höhe der gestellten freistellungsaufträge, sondern die höhe der freigestellten zinsen. aber lassen wir des und vergiss das was ich paar zeilen vorher geschrieben hab. du musst bei der 1822direct, natürlich einen "erstantrag" stellen, wenn du vorher dort noch keinen freistellungsauftrag gestellt hast. der änderungsauftrag wird dann bei der spasskasse benötigt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IK06 Januar 14, 2008 Hallo, ich benutze jetzt einfach mal diesen Thread für meine Frage. Gerade habe ich einen Kontoauszug vom 28.12. für das Extra Konto bei der ING gelesen. Es ist auch soweit alles korrekt, nur eines stört mich: Meine Zinsen sind aufgeführt, der Freistellungsauftrag von mir, aber als ausgeschöpfter Betrag stehen in dem Dokument 0,00 ! Hat das seine Richtigkeit? Ist das immer so bei der ING und sieht es bei euch genauso aus? Ich muss zugeben, ich bin jetzt etwas verwirrt und bitte um Klärung Dankeschön Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 14, 2008 Ich weiss nicht, ob ich deine Frage richtig verstehe, aber so wie es aussieht stimmt da was nicht. Du hast also Zinsen erhalten, bei denen wegen FSA keine ZASt abgeführt wurde und dennoch ist der ausgeschöpften FSA = 0 .... ? Ich weiss ja nicht, wie wichtig es dir ist, aber wenn bei der Abrechnung alles richtig ist, dann kannst du dir den ausgeschöpften FSA ja selbst ausrechnen. Normalerweise müsstest du diese Beträge auch in den Monatsauszügen finden, schau da doch mal rein, wie es dort geschrieben steht. mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IK06 Januar 14, 2008 · bearbeitet Januar 14, 2008 von IK06 Du hast es richtig verstanden. Ich habe Zinsen erhalten (zwar nicht viel), aber diese stehen nicht als ausgeschöpfter FSA da. Woran würde ich sehen, dass die ZASt abgegangen ist? Es ist in dem Dokument nichts davon vermerkt. Die Zinsen wurden auch komplett dem Konto gutgeschrieben. Die Frage ist, ob das irgendwelche Konsequenzen für mich haben kann. Für was könnte ich den Beleg noch brauchen? Ich weiß, dass ich im Sommer wieder Antrag auf Kindergeld stellen und dabei auch mein Einkommen aus Kapitalerträgen vorweisen muss. Manchmal gibt es in den Ämtern "spitzfindige" Personen, die dann evtl. davon ausgehen könnten (?), dass ich bei anderen Banken den Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft habe... andererseits wurde ja - zu Recht - keine Steuer abgeführt. Jedenfalls habe ich keine Lust, mich da rumzuärgern Also am besten ändern lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Januar 14, 2008 · bearbeitet Januar 14, 2008 von boRn Nein, der ausgeschöpfte FSA ist reine Kundeninformation und könnte sich halt auch jeder selbst ausrechnen. Bei meiner Bank wird das in absolut und in prozent angezeigt, wahrscheinlich damit man fürs nächste Jahr besser kalkulieren kann. Bei abgezogener ZASt siehst du das in deiner Monatsabrechnung, dass der Brutto-Zinsbetrag um die ZASt, sowie den Soli vermindert auf deinem Konto gutgeschrieben worden ist. Soweit brutto = netto, dann ist nichts abgezogen. Änderung meines Erachtens nicht erforderlich, da keine Auswirkung auf die Einkünfte (KiGeld) mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Starship Januar 14, 2008 Ich habe auch einen Freistellungsantrag bei der Diba gestellt gehabt und auch den Auszug erhalten. Gestellt war über 200 Euro und ausgenutzt 198,00 Euro, also ganz gut hingehauen. Auf jeden Fall würde ich das noch mal prüfen, ggf. da mal anrufen. Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
weslypipes Februar 20, 2008 Also hab ich das richtig verstanden, dass wenn ich mehr als 801 Zinsen im Jahr bekomme... Sagen wir mal 1000, dass 199 Steuern an den Staat gehen? nein, die 199 EUR sind dann deine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie erhöhen das zu versteuernde Einkommen worauf letztlich Steuern zu zahlen sind. Die 199 EUR werden also mit deinem individuellen Steuersatz versteuert. Z.B. 25 % Grenzsteuersatz, dann wären von 199 EUR Kapitaleinkünfte 49,75 EUR Steuern. Hallo, ich möchte dieses Beispiel auch für eine Frage benutzen, weil es ziemlich treffend für mein Anliegen ist. Kann ich denn, als Student ohne Einkommen, die 49,75 dann mit einer Einkommenssteuer wieder zurückbekommen? Werden immer 25% Steuern auf überschießende Kapitalerträge zugrunde gelegt, wenn kein anderes Einkommen vorliegt? Danke Philipp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Februar 20, 2008 Hallo,ich möchte dieses Beispiel auch für eine Frage benutzen, weil es ziemlich treffend für mein Anliegen ist. Kann ich denn, als Student ohne Einkommen, die 49,75 dann mit einer Einkommenssteuer wieder zurückbekommen? Werden immer 25% Steuern auf überschießende Kapitalerträge zugrunde gelegt, wenn kein anderes Einkommen vorliegt? Danke Das hast du sehr richtig erkannt. Wenn du eine Steuererklärung abgibst, dann wirst du diese 49,75 zurückerhalten. Das mit den 25 % ist vom Grundsatz her immer so. Es gibt aber Ausnahmen, wie zum Bsp. FSA oder NV-Besch. Da habe ich jetzt aber keine Lust, das schon zum 8. Mal hier im Forum zu erklären. Google-Suche od. WPF-Suche: - Freistellungsauftrag (FSA) - Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Besch.) mfg Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
weslypipes Februar 20, 2008 · bearbeitet Februar 20, 2008 von weslypipes Das hast du sehr richtig erkannt. Wenn du eine Steuererklärung abgibst, dann wirst du diese 49,75 zurückerhalten. Das mit den 25 % ist vom Grundsatz her immer so. Es gibt aber Ausnahmen, wie zum Bsp. FSA oder NV-Besch. Da habe ich jetzt aber keine Lust, das schon zum 8. Mal hier im Forum zu erklären. Google-Suche od. WPF-Suche: - Freistellungsauftrag (FSA) - Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Besch.) mfg Chris Sprich, mit der Einkommensteuererklärung kann ichs quasi rückwirkend zurückbekommen und mit der Nichtveranlagungsbescheinigung schon im vorraus, wenn ich das richtig verstanden hab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn Februar 20, 2008 Sprich, mit der Einkommensteuererklärung kann ichs quasi rückwirkend zurückbekommen und mit der Nichtveranlagungsbescheinigung schon im vorraus, wenn ich das richtig verstanden hab. Ja, richtig verstanden Mit der NV-Besch. wird gar nicht erst was einbehalten und mit der ESt-Erkl. kriegstes zurück. mfg chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michael72 Mai 19, 2008 Wo gibt es die Formulare für einen Freistellungsauftrag? Kann ich die auf der Seite meiner Bank downloaden oder gibts auch ein neutrales Formular das ich für alle meine Sparverträge nutzen kann ( für verschiedene Banken) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 19, 2008 Da hat jede Bank ihre eigenen Formulare. Zumindest bei Direktbanken kann man sie in der Regel herunterladen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag