Carstyle Juni 27, 2007 Hallo, ich bin neu hier, hoffe einfach das hier richtig bin, um meine Frage loszuwerden! So simpel sie auch ist, finde ich keine Antwort! Ich möchte demnächst Wertpapiere kaufen! Dazu eröffne ich ein Depot bei meiner Bank! Die Wertpapiere liegen 6 Jahre auf der Bank! Wenn ich aber nach 3 Jahren zu einer anderen Bank wechseln möchte, kann man der alten Bank einfach kündigen? und die Wertpapiere übertragen lassen Fallen da Gebühren an? auflösung? übertragung? Wäre nett, um eine Rückmeldung! Und wenn der Beitrag am falschen Ort ist, Bitte ich um Entschuldigung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dork Juni 27, 2007 · bearbeitet Juni 27, 2007 von Dork Wenn ich aber nach 3 Jahren zu einer anderen Bank wechseln möchte, kann man der alten Bank einfach kündigen? und die Wertpapiere übertragen lassen Ja... Fallen da Gebühren an? auflösung? übertragung? Kommt auf das Depotangebot der Bank an, zu der Du wechselst... Und: es ist der falsche Ort. Richtig: "Broker, Bank und Handelsmanagement" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Juni 27, 2007 Hallo,ich bin neu hier, hoffe einfach das hier richtig bin, um meine Frage loszuwerden! So simpel sie auch ist, finde ich keine Antwort! Ich möchte demnächst Wertpapiere kaufen! Dazu eröffne ich ein Depot bei meiner Bank! Die Wertpapiere liegen 6 Jahre auf der Bank! Wenn ich aber nach 3 Jahren zu einer anderen Bank wechseln möchte, kann man der alten Bank einfach kündigen? und die Wertpapiere übertragen lassen Fallen da Gebühren an? auflösung? übertragung? Wäre nett, um eine Rückmeldung! Und wenn der Beitrag am falschen Ort ist, Bitte ich um Entschuldigung Normalerweise beauftragst Du die neue Bank, den Depotübertrag zu tätigen. Das läuft wie bei einem Einzugsverfahren und ist i.d.R. gebührenfrei. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PateH Juni 28, 2007 Hi, du kannst dein Depot jederzeit kündigen, die Depotjahresgebühren sind wohl fällig, ob diese anteilig zurückerstattet werden ist fraglich, kommt auf die bank an. Gebühren für Wertpapierüberträge dürfen 2006 nicht mehr verlangt werden. Dazu gibt es einen rechtl. bindenden Gerichtsbeschluss... gruß pateH Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag