Privatanleger August 9, 2007 · bearbeitet August 9, 2007 von Privatanleger Beiträge bleiben sozialabgabenfrei Gute Nachrichten für Arbeitnehmer, die über den Betrieb vorsorgen: Sie brauchen auch über 2008 hinaus keine Sozialabgaben auf ihren Sparbetrag zahlen. Arbeitnehmer haben bei der Betriebsrente mehrere Möglichkeiten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf zur weiteren Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmer können nach wie vor direkt einen Teil ihres Bruttogehalts für den Aufbau einer Betriebsrente verwenden, ohne dass Steuern und Sozialabgaben den Anlagebetrag schmälern (Entgeltumwandlung). Ursprünglich sollten für die monatlichen Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge ab 2009 Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge fällig werden. Mit der beschlossenen Regelung wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in selber Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Positive Resonanz in fast allen Lagern SPD, Gewerkschaften und Arbeitgeber begrüßten die Kabinettsentscheidung. Demgegenüber kritisierte die Linke, dass die Regelung die Sozialkassen in Milliardenhöhe belaste. Das Bundesarbeitsministerium begründete die geplante Entlastung damit, dass so eine solide und dauerhafte Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung geschaffen werde. Zwar bleibe die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft die wichtigste Säule der Alterssicherung. Allerdings könne langfristig der gewohnte Lebensstandard im Alter nur mit zusätzlicher betrieblicher beziehungsweise privater Altersvorsorge gesichert werden. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil erklärte in Berlin, mit der Verlängerung der Regelung werde ein wichtiger Baustein der individuellen Altersvorsorge gesichert. Die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung sei gerade in jenen Branchen zu einer wichtigen Grundlage für betriebliche Altersvorsorge geworden, in denen sie zuvor wenig verbreitet gewesen sei. Die Entgeltumwandlung ist eine Erfolgsstory, erklärte Heil. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte, die Gewerkschaften machten bereits seit Jahren positive Erfahrungen mit der Brutto-Entgeltumwandlung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Gerade in Branchen, wo Tarifverträge eine Beitragsbeteiligung der Arbeitgeber vorsehen, sei die Entgeltumwandlung deutlich beliebter als die Riester-Rente. Und deshalb seien besonders die Unternehmen gefragt. Sie müssten sich künftig verstärkt mit eigenem Beitrag für die betriebliche Altersversorgung engagieren. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt erklärte, die Bundesregierung habe die Weichen in der betrieblichen Altersvorsorge richtig gestellt. Zugleich erhielten die Tarifpartner hierdurch die nötige Planungssicherheit. Linksfraktion befürchtet Beitragsausfälle in Milliardenhöhe Demgegenüber erklärte der Rentenexperte der Linksfraktion, Volker Schneider, die Sozialabgabenfreiheit führe bei den Sozialversicherungen zu Beitragsausfällen in Milliardenhöhe. Damit konterkariert die Bundesregierung ihre eigene Politik, die Sozialkassen zu sanieren. Zum anderen würden die seit Jahren überfälligen Rentenerhöhungen weiter geschmälert. Zudem hätten gerade Geringverdiener weder rechtlich noch finanziell die Möglichkeit, zusätzlich eine private Betriebsrente abzuschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger August 10, 2007 Rürup begrüßt weitere Betriebsrenten-Förderung Auch der Wirtschaftsweise Bert Rürup unterstützt die unbefristete Sozialabgabenfreiheit für Betriebsrentenbeiträge. Bad Homburg (sth). Neben Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften hat sich auch der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bert Rürup, hinter die weitere Förderung der betrieblichen Altersvorsorge gestellt. Zwar sei die Subventionierung der Betriebsrenten "grundsätzlich problematisch", sagte Rürup der "Financial Times Deutschland". Dennoch sei die am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene unbefristete Förderung der Entgeltumwandlung besser als eine Streichung. Ursprünglich sollten ab 2009 auf Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge wieder Sozialbeiträge erhoben werden. Rürup begründete seine Position damit, dass "gerade Geringverdiener, Frauen und Teilzeitkräfte" diese Form für eine zusätzliche Altersvorsorge nutzten. "Viele dieser Menschen hätten vermutlich sonst keine zusätzliche Altersvorsorge", sagte Rürup. Experten hatten in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass gerade Arbeitnehmer in den unteren und mittleren Einkommensklassen von der Sozialabgabenfreiheit stärker als von der steuerlichen Förderung profitieren würden. Rürups Position steht allerdings im klaren Gegensatz zur Auffassung der Sozialversicherungsträger und der Sozialverbände. Vor allem die Rentenversicherer hatten immer wieder vor den Folgen gewarnt, die eine weitere Sozialabgabenfreiheit für Betriebsrentenbeiträge mit sich bringe. Aufgrund der geringeren Beitragseinnahmen von jährlich mehr als einer Milliarde Euro sinke die Bemessungsgrundlage für die Rentenanpassungen und damit letztlich der Rentenanspruch aller Versicherten und Rentner, so die Warnungen von Rentenexperten. Durch die weitere Förderung der Betriebsrenten rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren mit einem jährlichen Zuwachs des Beitragsausfalls bei den Sozialversicherern von etwa 200 Millionen Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mäx August 15, 2007 Hier mal eine kritische Betrachtung der Betrieblichen Altersvorsorge Nachenkseiten.de: "Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist ein schlechtes Geschäft" http://www.nachdenkseiten.de/?p=2542 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AXM August 17, 2007 Der Artikel sagt das aus was ich intuitiv vermutet habe. Aber diejenige die in einem Betrieb arbeiten was nach Tarifen der IGM Geld bezahlt müssen eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Riesterrente haben um an die 26,xx Euro VWL zu kommen. Damit haben die Versicherungen gute Arbeit geleistet :ph34r: . Bei uns im Betrieb können wir nur zwischen Metallrente und gar nichts wählen. Daher werde ich trotz der Nachteile einen Vertrag über 50Euro abschließen. Damit habe ich bei 0% Gewinn über 50% Plus dass ist denke ich ein gutes Geschäft 2% sine eh garantiert. Die 2500 Beitragsgrenze finde ich dennoch nützlich. Ein kleines Beispiel: Du willst billiges Geld vom Staat für Hausbau, kannst aber nur bekommen wenn du unter 35000 steuerpflichtig verdienst (verheiratet keine Kinder). Jetzt musst du rechnen und schon kannst du 2000in die Riester und 2500 in die Betriebliche pumpen und reduzierst dein jährliches Einkommen um gute 5000. Ich glaube (weiß es aber nicht genau) dass Rürup auch steuerlich absetzbar ist. Und schon kannst du den Vater Staat legal um die Prozente bringen Ich war im Rathaus, es zählen die letzten 12 Monate Fazit: Es kann sich lohnen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger November 5, 2007 Rentenversicherer: Entgeltumwandlung trifft Frührentner hart Anhörung: Die geplante Fortsetzung der beitragsfreien betrieblichen Altersvorsorge senkt dauerhaft die Renten. Berlin (sth). Sollten Arbeitnehmer auch nach 2008 Teile ihres Gehalts sozialabgabenfrei für eine betriebliche Altersversorgung umwandeln können, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die künftige Höhe der gesetzlichen Renten. Vor allem für künftige Erwerbsgeminderte, die vor Beginn ihrer Frührente Entgelt umgewandelt haben, wäre die gesetzliche Rente "deutlich niedriger" als bei einer sozialabgabenpflichtigen Gehaltsumwandlung. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Bund heute bei einer Anhörung im Sozialausschuss des Deutschen Bundestags hingewiesen. Ursache dieser Begleiterscheinung des geplanten Betriebsrenten-Fördergesetzes ist, dass vor allem frühzeitig Erwerbsgeminderte normalerweise von einer Sonderregelung profitieren. Ihre Rente wird nicht nur auf der Grundlage der zuvor gezahlten Beiträge berechnet, sondern mit Hilfe fiktiver Beitragszahlungen ("Zurechnungszeit") aufgestockt. Konkret wird in diesen Fällen so gerechnet, als ob der Frührentner bis zu seinem 60. Geburtstag weiter Beiträge wie vor seiner Erwerbsminderung gezahlt hätte. Ein Arbeitnehmer, dessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 63.000 Euro pro Jahr liegt, verliert bei Entgeltumwandlung dagegen Rentenansprüche - auch für eine Invaliditätsrente. Da mit der Entgeltumwandlung oft nur für eine Zusatzrente im Alter gespart wird, können Arbeitnehmer diesen Negativeffekt deshalb lediglich dann vermeiden, wenn mit einem Teil des umgewandelten Gehalts "auch eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Invalidität aufgebaut wird", heißt es in der Stellungnahme der Rentenversicherer. Verlierer und Gewinner Darüber hinaus macht das Positionspapier der Rentenversicherung, das www.ihre-vorsorge.de vorab vorlag, auf weitere Nebenwirkungen der beitragsfreien Entgeltumwandlung aufmerksam. So fallen die Renten der heutigen Rentner schon in den nächsten Jahren niedriger aus, da das versicherungspflichtige Durchschnittseinkommen - und in der Folge die jährliche Rentenanpassung - niedriger ausfällt als bei einer Beitragspflicht. Ähnlich betroffen seien Arbeitnehmer, "die die Möglichkeiten der beitragsfreien Entgeltumwandlung nicht nutzen wollen oder können". Von einer Fortsetzung der derzeitigen Regelung profitieren würden dagegen Arbeitnehmer, die frühzeitig mit der Entgeltumwandlung beginnen, bis ins Rentenalter gesund bleiben und auch die vom Arbeitgeber eingesparten Sozialbeiträge für ihre betriebliche Altersvorsorge gutgeschrieben bekommen. In diesen Fällen könnten die Beschäftigten sogar "mit einem höheren Gesamteinkommen im Alter" rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger November 11, 2007 · bearbeitet August 12, 2008 von Privatanleger Bremsklötze entfernen Investmentfonds tragen zum Erfolg der Riester-Rente bei. Ebenso sind sie bei der Basis-Rente inzwischen zugelassen. Auch der betrieblichen Altersvorsorge würden sie zu neuem Schwung verhelfen: http://www.bvi.de/de/presse/statements_und...Mansfeld_AV.pdf Beitrag von Dr. Wolfgang Mansfeld, Präsident des BVI, erschienen in der FAZ vom 17. Oktober 2007, Seite B6 (Sonderbeilage "Vorsorge") Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger November 12, 2007 Betriebliche Altersvorsorge: Viele Vorteile, kleiner Haken Arbeitnehmer können auch nach 2008 sozialabgabenfrei Teile des Gehalts über den Betrieb für das Alter sparen. Bad Homburg (sth). Jetzt ist es sicher: Arbeitnehmer können auch über das Jahr 2008 hinaus etwas mehr als 2.500 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umwandeln. Das hat der Bundestag am Donnerstag mit großer Mehrheit beschlossen. In den vergangenen Monaten hatten sich bereits Arbeitgeber und Gewerkschaften einvernehmlich für eine Fortsetzung der ursprünglich bis Ende kommenden Jahres befristeten Förderung ausgesprochen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in den kommenden Jahren viele Arbeitnehmer einen Teil ihres Monatsgehalts oder von jährlichen Sonderzahlungen für eine Zusatzrente im Alter sparen. Ziel des jetzt verabschiedeten "Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorgung" ist es darüber hinaus, dass sich Arbeitnehmer auch schon in jungen Jahren Ansprüche auf eine Betriebsrente sichern können. Dazu wurde das Mindestalter für die Unverfallbarkeit von Ansprüchen auf eine arbeitgeberfinanzierte bAV von bisher 30 auf künftig 25 Jahre abgesenkt. Allerdings muss die Versorgungszusage des Arbeitgebers bereits seit mindestens fünf Jahren vorliegen. Diese Neuregelung gilt ab 2009 und soll laut Gesetz vor allem kindererziehenden jungen Frauen helfen, bei frühzeitigem Ausscheiden aus einem Unternehmen Betriebsrenten-Ansprüche mitzunehmen. Dank staatlicher Förderung wieder populär Ein wesentlicher Grund für die unbefristete Fortsetzung der beitragsfreien Entgeltumwandlung war die Befürchtung der Bundesregierung, dass das Interesse der Beschäftigten an der bAV wieder abflauen könnte. Erst durch eine massive staatliche Förderung war es ab 2002 gelungen, die Betriebsrente nach Jahren der Stagnation wieder populär zu machen. Ergebnis: Einer im Sommer veröffentlichten Studie zufolge verfügten Ende 2006 bereits 17,3 Millionen Arbeitnehmer über eine Betriebsrenten-Anwartschaft, das sind etwa 65 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ob sich der im vergangenen Jahr abgeschwächte Aufwärtstrend bei der bAV wegen der jetzt unbefristeten Beitragsfreiheit wieder verstärkt, ist auch unter Experten umstritten. Nach Einschätzung einer vom Bundessozialministerium (BMAS) in Auftrag gegebenen Studie ist auf dem bAV-Markt inzwischen möglicherweise "eine gewisse Sättigung erreicht". Ende 2006 hatten nach den Daten der BMAS-Studie etwa 4,3 Millionen Arbeitnehmer einen bAV-Vertrag bei einer Pensionskasse, ähnlich viele Abschlüsse verzeichneten auch Direktversicherungen. Rund 4,9 Millionen Arbeitnehmer hatten einen Anspruch über eine Direktzusage oder Unterstützungskasse, während Pensionsfonds auch fünf Jahre nach der Zulassung auf dem deutschen Markt nicht einmal 300.000 Arbeitnehmer als Beitragszahler meldeten. Entgeltumwandlung für 2007 Wer noch im laufenden Jahr einen Teil seines Monatsgehalts oder des Weihnachtsgeldes über seinen Arbeitgeber umwandeln und für das Alter zurücklegen will, muss sich beeilen. Denn eine Reihe von Tarifverträgen sieht vor, dass Arbeitnehmer nur aus Sonderzahlungen wie dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld für die bAV investieren dürfen. Da das Weihnachtsgeld in vielen Unternehmen mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird, müssen sich Mitarbeiter in Branchen mit einem solchen Tarifvertrag deshalb sputen. Besser dran sind da diejenigen Arbeitnehmer, die auch aus ihrem regulären Monatsgehalt Geld umwandeln dürfen: Sie können auch noch Teile ihres Dezembergehalts umwandeln. Die Anlageform für die bAV - offiziell Durchführungsweg genannt - legt der Arbeitgeber fest. Dabei hat er die Wahl zwischen einer Direktzusage, einer Unterstützungskasse, einer Pensionskasse, einer Direktversicherung und einem Pensionsfonds. Für welchen Weg der Chef sich auch entscheidet: Das Geld ist in jedem Fall sicher angelegt und kann auch bei einer Firmenpleite nicht verloren gehen. In diesem Jahr können Arbeitnehmer bis zu 2.520 Euro umwandeln, im kommenden Jahr steigt die mögliche Höchstsumme auf 2.544 Euro. Analysen von großen Versorgungswerken wie der "Metallrente" zeigen, dass viele Arbeitnehmer im Schnitt etwa 1.200 bis 1.300 Euro pro Jahr für die "Rente vom Chef" investieren. Vorteile mit kleinem Haken Auf den ersten Blick hat die Entgeltumwandlung für die meisten Arbeitnehmer nur Vorteile: Die Einzahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei. Normal- und Geringverdiener profitieren dabei vor allem von der Sozialabgabenfreiheit. Zudem werden erst auf die Zusatzrente im Alter Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Da die Einkünfte im Alter meist niedriger sind als in der Erwerbsphase, fällt die Steuerbelastung für den Einzelnen insgesamt niedriger aus. Einen Haken hat die Sache hat aber doch: Aufgrund der eingesparten Rentenbeiträge gibt es für "Entgeltumwandler" später auch weniger gesetzliche Rente. Zudem hat die sozialabgabenfreie bAV auch für die Gesamtgemeinschaft der Versicherten einen Nachteil: Wegen der Einnahmeausfälle der Rentenversicherung sinken sowohl für heutige als auch für künftige Rentner die Rentenansprüche. Das trifft neben den heutigen Ruheständlern vor allem diejenigen Arbeitnehmer, die die Entgeltumwandlung nicht nutzen können oder wollen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger November 30, 2007 Bundesrat stimmt Altersvorsorge-Reformen zu In trockenen Tüchern: Betriebliche Altersvorsorge bleibt auch künftig sozialabgabenfrei, Riester-Förderung wird erhöht. Berlin (ddp/mjj). Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersvorsorge müssen auch künftig keine Sozialabgaben auf ihre Beiträge zahlen. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zu, die ursprüngliche Befristung der abgabenfrei gestellten Entgeltumwandlung aufzuheben. So kann auch künftig ein Teil des Bruttogehalts direkt in den Aufbau einer Betriebsrente fließen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Ursprünglich sollten ab 2009 Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig werden. Zudem soll die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente schon für Menschen ab 25 statt wie bisher ab 30 Jahren gesichert sein. Der Gesetzgeber senkte diese Anwartschaftsgrenze ab, weil vor allem junge Frauen wegen der Kindererziehung oft noch vor dem 30. Lebensjahr aus dem Unternehmen ausscheiden und ihre Betriebsrente dann nach der bisherigen Regelung verfallen würde. Riester-Rente: Mehr für frischgebackene Eltern Besonders Eltern profitieren von einem weiteren Bundesrat-Beschluss: Für Neugeborene ab 2008 erhält ein Elternteil 300 Euro Kinderzulage. Schon zuvor beschlossen wurde die Erhöhung der bislang ausgezahlten Kinderzulage von 138 auf 185 Euro. Die Grundzulage, die ebenso Kinderlose erhalten, steigt 2008 planmäßig von 114 Euro auf 154 Euro. Für den vollen Erhalt der Zulagen muss ab 2008 mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden (bislang drei Prozent). Dabei dürfen die Zulagen in die eigene Sparleistung eingerechnet werden. Gut verdienende Alleinstehende können zudem von der steuerlichen Förderung Gebrauch machen und ab 2008 bis zu 2.100 Euro steuerlich absetzen (bis Ende 2007 maximal 1.575 Euro). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Dezember 4, 2007 · bearbeitet Dezember 6, 2007 von Privatanleger Altersvorsorge Wie sich Gehalt in Rente verwandelt Von Stefan Ruhkamp Mit dem Zaubertrick Entgeltumwandlung lassen sich Steuern sparen FAZ; 12. Juli 2007 Wenn es darum geht, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen, entwickeln die meisten Deutschen Ehrgeiz. Da ist es kein Wunder, dass die vom Arbeitnehmer finanzierte Altersvorsorge über den Betrieb zu einem der absatzstärksten Vertriebskanäle der Versicherungswirtschaft geworden ist. Die Einzahlungen sind von der Einkommensteuer befreit. Hinzu kommt, dass die Sparraten die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherungen reduzieren. Ist die Betriebsrente also ein "Muss" für jeden Sozialversicherungspflichtigen? "Nein. Es rechnet sich oft, aber nicht immer. Ob es sich lohnt, hängt ganz von Einkommen, Alter und Arbeitgeber ab", sagt Matthias Edelmann von der Unternehmensberatung Boehm, die auf betriebliche Altersversorgung spezialisiert ist. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Untersuchung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Der gesetzliche Rentenversicherer behauptet, dass sich der Abschluss einer Entgeltumwandlung für Männer nach dem 40. Lebensjahr nicht mehr lohnt. Edelmann schätzt, dass diese Altersgrenze bei vielen Geringverdienern bei etwa 50 Jahren liegt. Doch der Reihe nach: Seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm mindestens eine von fünf Arten der Betriebsrente per Entgeltumwandlung anbietet. Vier der fünf Wege - Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktversicherung - sind nach Art der Lebensversicherung organisiert. Direktzusagen finanziert der Arbeitgeber selbst mit Rückstellungen. Bei allen fünf Durchführungswegen wird Lohn gegen Rentenansprüche getauscht. So können bis zu 2520 Euro (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) steuermindernd gespart werden. Die Summe reduziert die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Dafür werden im Gegenzug zwar die Auszahlungen im Alter besteuert. Aber die Verschiebung der Steuerpflicht in die Rentenphase hat den Vorteil, dass in der Regel das Einkommen im Alter geringer ist und damit auch die Steuersätze. Für Arbeitnehmer mit geringen und mittleren Einkommen (bis 63 000 Euro) bieten die Betriebsrenten den zusätzlichen Anreiz, dass die Sparraten die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung reduzieren. So werden die Einzahlungen in gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung verringert. Erst im Alter werden auf die Rentenzahlungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Die Befreiung sollte ursprünglich im Jahr 2008 auslaufen. Nun hat die Bundesregierung aber angekündigt, dass weiterhin keine Sozialabgaben auf die Sparraten erhoben werden. Für Spitzenverdiener macht das keinen Unterschied, sofern ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen auch nach Abzug der Sparraten zur Betriebsrente noch mehr als 63 000 Euro beträgt. Für sie reduziert die Altersvorsorge über den Betrieb ohnehin nicht die Sozialabgaben. Für Durchschnittsverdiener (monatlich 2500 Euro) macht die angekündigte Fortsetzung der Befreiung dagegen einen Unterschied. Schöpfen sie die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung aus, reduziert sich ihre Last um monatlich 44 Euro. Eine ähnliche Summe spart auch der Arbeitgeber. Doch andererseits werden auch die Ansprüche des Sparers gegenüber der Sozialversicherung reduziert. In der Kranken- und Pflegeversicherung spielt das im individuellen Kalkül keine Rolle, weil dort die Leistungen unabhängig von den Beiträgen sind. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist das anders. Je höher die gezahlten Beiträge sind, desto mehr Rentenpunkte erwirbt der Arbeitnehmer. Durch die Befreiung der Betriebsrenten von Sozialabgaben reduzieren sich nicht nur die durch eigene Beiträge erworbenen Rentenansprüche, sondern auch die Ansprüche, die sonst der Arbeitgeber bezahlen würde. Bei jüngeren Beschäftigten wird dieser Nachteil durch die höheren Renditen ausgeglichen, die in der privaten Betriebsrente zu erwarten sind. Bei älteren Arbeitnehmern bleibt für die Kapitalanlage weniger Zeit, so dass die gesetzliche Rentenversicherung die besseren Aussichten bieten kann. Allerdings kommt es darauf an, was der Arbeitgeber mit den gesparten Sozialbeiträgen macht. Nach Beobachtung von Harald Huhn, Betriebsrentenexperte des Finanzdienstleisters MLP, verwendet etwa die Hälfte der Arbeitgeber das Geld, um die Betriebsrenten der Beschäftigten zu fördern. Das sei unter anderem in den Branchen Metall und Chemie so vereinbart, ergänzt Unternehmensberater Edelmann. So könne sich die Altersgrenze, bis zu der sich eine Betriebsrente für Beschäftigte mit geringen Einkommen noch lohnt, auf 50 bis 55 Jahre erhöhen. Eindeutig sind die Vorteile für Beschäftigte - Selbständige und Beamte haben keinen Zugang zu den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung - mit Einkommen jenseits von 63 000 Euro. Für sie ist in der Regel der Steuervorteil Anreiz genug, zumal sie nicht nur ihre Einkommensteuerlast verringern und in die Zukunft verlagern können. Die Betriebsrente erlaubt es obendrein, Geld anzulegen, ohne dass es - anders als sonst üblich - durch Kapitalertragsteuern zu einer doppelten Besteuerung des Einkommens kommt. Trotz dieser Vorzüge rät Heinrich Bockholt, Hochschullehrer für Finanzwirtschaft, die Beschäftigten sollten nicht jeden Betriebsrentenvertrag unterschreiben. "Es kommt sehr auf den Lebensversicherer an, über den die Rente finanziert wird", warnt Bockholt. Es gebe Anbieter, bei denen die garantierte Leistung einer Rendite von wenig mehr als 0 Prozent entspricht und die prognostizierte Leistung einer Rendite von 2 Prozent. Das sei viel zu wenig. Ein Mann, der bei Vertragsbeginn 35 Jahre alt ist und monatlich 100 Euro einzahlt, müsse die Aussicht haben, dass die prognostizierte Betriebsrente mit 65 Jahren mehr als 280 Euro im Monat beträgt. Sonst seien die Kosten zu hoch oder die Finanzkraft des Anbieters zu schwach. "Dann sollte man die Finger davon lassen, oder den Arbeitgeber bitten, einen besseren Partner zu finden." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Dezember 10, 2007 Entgeltumwandlung oder Privatrente Ist für den Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung oder eine private Rentenversicherung in der Altersvorsorge günstiger? Auf den ersten Blick gilt zwar, dass die Entgeltumwandlung wegen der Steuerersparnis und der Ersparnis der Sozialversicherungskosten günstiger wäre. Dem ist aber nicht so. Die Betriebliche Altersversorgung mit Entgeltumwandlung ist so manches im Nachteil im Vergleich zur privaten Rentenversicherung. Und dann heißt es: Privatrente schlägt die Gehaltsumwandlung. Entgeltumwandlung mit Steuerersparnis und Sozialversicherungskosten-Ersparnis Dem Arbeitnehmer wird die Gehaltsumwandlung durch Berater bzw. Vermittler vor allem durch die Steuerersparnis und Sozialversicherungsersparnis schmackhaft gemacht. Ein Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen spart z. B. bei einer Entgeltumwandlung von 200 Euro monatlich ca. 100 Euro an Steuern und seinen Arbeitnehmeranteilen am Sozialversicherungsbeitrag. Die betriebliche Altersvorsorge kostet ihn also netto nur 100 Euro und dafür bekommt er vielleicht mit Überschüssen in 40 Jahren ca. 700 Euro monatliche Betriebsrente. Die ist dann zwar nachgelagert zu besteuern, doch die Steuern im Alter sind ja gering. Außerdem fallen darauf die vollen (nicht nur Arbeitnehmeranteil) Beiträge für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an. Betriebsrente fällt voll in Steuerprogression Die Sozialrenten sind in 40 Jahren zu 100% zu versteuern. Sozialrente und Betriebsrente unterliegen dann der vollen Besteuerung. Die zur Sozialrente hinzukommende Betriebsrente fällt damit in eine entsprechend hohe Progressionsstufe. Mit z. B. selbst nur 23 % Steuern infolge Progression und ca. 17 % für den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag werden insgesamt 40% an Abgaben von der Betriebsrente abgezogen, verbleiben also netto noch 420 EUR. Private Rentenversicherung als Alternative? Würde der Arbeitnehmer auf die Gehaltsumwandlung verzichten und statt dessen mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen, so müsste er die Beiträge aus versteuertem und Sozialabgaben unterworfenem Einkommen bestreiten. Bei gleichem Nettoaufwand könnte er dann nur 100 Euro monatlich anlegen die Altersrente daraus würde in einem vergleichbaren Tarif also auch nur die Hälfte, mithin 350 Euro monatlich betragen. Doch auch davon gehen zwar keine Sozialabgaben, sehr wohl aber noch Steuern ab allerdings nicht wie bei der Entgeltumwandlung vom vollen Betrag. Vielmehr ist bei Rentenbeginn mit 67 nur der Ertragsanteil von derzeit 17 % zu versteuern, also 59,50 EUR, und darauf fallen wegen der geringeren Progressionsstufe nur ca. 12 Euro Steuern an. Also verbleiben ihm netto ca. 338 Euro Monatsrente auf den ersten Blick ist die Privatrente also 82 Euro monatlich schlechter als die Betriebsrente durch Entgeltumwandlung. Minderung der Sozialrente wird verschwiegen Doch die Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen in der Anwartschaftsphase wird um den Preis einer geringeren Sozialrente erkauft. Selbst mit nur geringer Rentensteigerung und unter Berücksichtigung von Steuern- sowie anteiligem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag führt die Minderung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens um die 200 Euro Entgeltumwandlung über 40 Jahre zu einer Rentenminderung von netto ca. 100 EUR. Einem Mehr von 82 Euro beim Vergleich von Betriebs- und Privatrente steht also eine Minderung von 100 Euro bei der Sozialrente gegenüber. Die Betriebsrente war also bei einer Betrachtung der Gesamtauswirkung auf die Alterseinkünfte ein Verlustgeschäft. Beitrag für Erwerbsminderungsrente noch nicht berücksichtigt Die Verminderung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens führt zudem zu einem Verlust an Ansprüchen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Um dies auszugleichen, wäre ein Teil der Entgeltumwandlung für eine Erwerbsminderungsrente aufzuwenden die Gesamtrente im Alter vermindert sich dadurch nochmals, die private Vorsorge steht dann im Vergleich noch besser da. Nachteile bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit Ebenso vermindert sich der Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Um dies auszugleichen, könnte gleichzeitig mit der Entgeltumwandlung auch eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden, doch die kostet unter Umständen auch nochmal 2 Euro monatlich, was die Relationen abermals weiter zulasten der Entgeltumwandlung verschiebt. Die geringere Leistung bei Arbeitslosigkeit muss dagegen einfach hingenommen werden hier gibt es kaum eine Möglichkeit der freiwilligen Absicherung. Ob man sich dann die Differenz beim haftenden Berater oder Arbeitnehmer holen kann, ist im Einzelfall zu klären. Arbeitgeber, Berater und Vermittler haften für mangelhafte Beratung Der übliche Beratungsansatz zur Entgeltumwandlung stellt die Steuerersparnis und Sozialversicherungsersparnis bei der Planung der betrieblichen Altersvorsorge in den Vordergrund. Die damit verbundene Minderung der Sozialrente unberücksichtigt zu lassen, stellt einen schweren Beratungsfehler dar, für den sowohl Berater wie auch Arbeitgeber gegenüber dem dadurch geschädigten Arbeitnehmer ggf. haften. Der Arbeitgeber spart seinerseits seinen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge als Gewinn der Entgeltumwandlung ein, andererseits trägt der Arbeitnehmer den dadurch verursachten Verlust bei der Sozialrente und bei anderen Ansprüchen alleine. Da dies dem Arbeitgeber bekannt sein müsste, könnte man unter Umständen im Verschweigen dieser Auswirkung sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gar noch mit dem Motiv eines Vorteils aus eingesparten Arbeitgeberanteilen - sehen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass den Arbeitgeber umfassende Informationspflichten und eine verschuldensunabhängige Fürsorgepflicht treffen: Den Arbeitgeber kann in diesem Zusammenhang sogar (aber mehr theoretisch) eine strafrechtliche Verantwortung treffen. Haftungspotential beiu Beratung mit Entgeltumwandlung Rechnet man mit 5 Millionen betroffenen Entgeltumwandlungen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze in der Rentenversicherung, so ergeben sich bereits künftige Rentenminderungen bei der Sozialrente von insgesamt ca. 6 Milliarden Euro jährlich, wenn diese Entgeltumwandlungen planmäßig bis zum Rentenbeginn durchgeführt werden. Mit jedem Jahr weiterer Entgeltumwandlung und reduzierter Sozialabgaben nimmt die Haftung weiter zu nachdem die Sozialabgabenfreiheit voraussichtlich nicht ab 2009 endet. Bei durchschnittlich 20 Jahren Rentenzahlung beträgt das über die Jahre erreichte Haftungspotential rechnerisch rund 120 Milliarden aus der Verminderung der Sozialrente. Dazu kommt eine Haftungsgefährdung wegen verlorener Ansprüche beim Krankengeld, bei Erwerbsminderungsrenten und bei den Leistungen für Arbeitslosigkeit, wenn der Arbeitnehmer wie üblich auch hierauf nicht deutlich genug hingewiesen wurde. Makler muss Private Altersvorsorge als Alternative anbieten Bei sachgemäßer und vollständiger Aufklärung über die Auswirkung auf das Alterseinkommen werden Arbeitnehmer überwiegend die private Vorsorge einer betrieblichen Altersversorgung über Entgeltumwandlung vorziehen. Alleine die finanzielle Auswirkung spricht in vielen Fällen für die private Rente. Selbstverständlich muss jeder Einzelfall für sich berechnet und geprüft werden, damit eine qualifizierte Beratung erfolgen kann. Aber selbst wenn die Ergebnisse in einigen Einzelfällen nicht bereits aus finanzieller Sicht gegen die Entgeltumwandlung sprechen, ist auch die flexiblere Gestaltungsmöglichkeit einer privaten Vorsorge ein gewichtiges Argument. Haftungsfalle durch fehlerhafte Beratungssoftware Ein renommiertes Fachblatt der Versicherungswirtschaft stellte 2007 fest, dass rund 96% untersuchter Softwarelösungen zur betrieblichen Altersvorsorge fehlerhaft rechnen. Gerade verkaufsorientierte Vermittler verschließen hier oft die Augen oder sind zu Plausibilitätsprüfungen kaum in der Lage. Insbesondere sogenannte "Zertifizierungen" sind aus Arbeitgebersicht zu hinterfragen, denn die allermeisten Anbieter besitzen weder ein Qualitätsmanagement noch eine laufende fachliche Kontrolle der Beratungstools auf Korrektheit der Berechnungen: Dies bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit auch bis zu 10 Jahre später, die Rückabwicklung zu verlangen eingeschlossen den Ausgleich sämtlicher aufgelaufener Nachteile im Wege des Schadensersatzes Fazit: Die betriebliche Altersvorsorge ist ein sehr komplexes Gebiet und die möglichen Fallstricke sind für Arbeitnehmer bei der eigenen Altersvorsorge nicht zu durchschauen. Mit diesem Artikel wird die Entgeltumwandlung in ein anderes Licht gestellt. Es wird deutlich wie wichtig eine ausführliche Beratung ist. Der Artikel Augen auf bei Finanzgeschäften bietet für Arbeitnehmer eine Übersicht zur Anforderung von Informationen und weiterführenden Links zur Altersvorsorge. Für Arbeitgeber und Berater kann sich ggf. eine Haftungsfalle auftun. Sollten erstmal mehrere Prozesse in dieser Hinsicht anhängig werden, kann sich hieraus eine Eigendynamik entwickeln. Dipl.-Math. Schramm und RA Fiala bei Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Januar 10, 2008 Altersvorsorge Vorsicht, Riester-Falle! Millionen Deutsche haben einen Riester-Vertrag, weil sie ihre staatliche Rente aufbessern wollen. Nach einem ARD-Bericht kann sich die Idee als Trugschluss entpuppen. Künftige Rentner laufen nach einem Bericht des ARD-Magazins Monitor Gefahr, trotz Riester-Vertrag im Alter keinen Euro zusätzlich in der Tasche zu haben. Das berichtete das Fernsehmagazin am Donnerstag vorab unter Berufung auf interne Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Monitor zitierte den Renten-Experten und langjährigen Regierungsberater Winfried Schmähl mit den Worten, Millionen müssten damit rechnen, dass sich ihre Riester-Förderung gewissermaßen in Luft auflöst. Schuld sei das seit Jahren sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und eine gesetzliche Regelung, die bislang selbst Experten kaum bekannt sei: Die Anrechnung der Riester-Ersparnis auf die Grundsicherung. Davon betroffen sei jeder, der im Alter so wenig habe, dass er auf Sozialhilfe angewiesen sei. Denn in die Berechnung des Grundsicherungsanspruchs fließe auch die private Riester-Vorsorge ein, berichtete das Magazin. Die staatliche Unterstützung werde dann genau um den Betrag der angesparten Riester-Rente gekürzt. 32 Jahre Beiträge kein Nutzen? Nach Angaben von Monitor geht aus internen Berechnungen der Rentenversicherung hervor, dass selbst ein Durchschnittsverdiener, der 32 Jahre in die Rentenkasse einzahlt, im Jahr 2030 voraussichtlich keinen Nutzen von Riester wegen der Anrechnung auf die Grundsicherung haben werde. Die Deutsche Rentenversicherung bezeichnete diese Aussagen in einer ersten Stellungnahme als sehr irreführend. Denn bei den zitierten Zahlen werde nur auf das Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung abgestellt. Doch bloß 65 Prozent des Brutto-Einkommens der Menschen über 65 Jahre kämen daher. Anderes Einkommen bleibe bei den Berechnungen außen vor. Die staatlich geförderte Riester-Rente ermögliche es gerade Personengruppen, die sonst keine private Altersvorsorge abschließen könnten, sich mit geringen Eigenbeiträgen ab fünf Euro im Monat eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen, teilte die Rentenversicherung weiter mit. Gerade für Geringverdiener lägen die Förderquoten bei bis zu 90 Prozent Der Wirtschaftsweise Bert Rürup fordert Monitor zufolge eine Änderung der Gesetzeslage. Wer für die Riester-Rente einzahle, müsse das Geld später tatsächlich zusätzlich in der Tasche haben. Die Sendung sollte am Donnerstag um 21.45 Uhr im Ersten ausgestrahlt werden. sms/AP Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 10, 2008 hab den Bericht von Monitor eben gesehen. War zwar sehr einseitig informierend / populistisch, macht aber wie ich finde durchaus auf die Problematik in der breiten uninformierten Bevölkerung / Beraterulandschaft aufmerksam. Man könnte sich die Klamotte auch selber durchrechnen, sofern man Gering- Mittel- oder Gutverdiener ist im Rahmen Entgeltpunkten, aber das wird, so meine bisherige Menschenkenntnis, an der wahnsinnigen Komplexität der Berechnung eines Entgeltpunktes (Tabelle, Einkommen, wieviel Prozent vom Durchschnitt, Verrechnung Entgeltpunkt = X) scheitern. Monitor find ich sowieso eh en Massenmagazin, geht en bissl in Richtung Bildzeitung, aber tiefgründig is das nicht. Aber immerhin en Rüttler für die Zuschauer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Januar 11, 2008 Keine Riester-Falle Eine Riester-Rente kann später mal auf eine Grundsicherungsleistung angerechnet werden. Lohnt sich das "Riestern" deswegen nicht? Köln (mjj/ddp). Gestern hat das ARD Magazin Monitor berichtet, dass zukünftige Rentner Gefahr laufen, dass sie trotz Riester-Rente keinen zusätzlichen Euro in der Tasche haben werden. Hintergrund ist, dass eine Riester-Rente in der Auszahlungsphase bei der Berechnung des Grundsicherungsbedarfs berücksichtigt wird. Das ist nicht neu, aber scheinbar bei Vermittlern von Riester-Renten noch unbekannt, wie eine Stichprobe der Redaktion zeigte. Keiner der drei verdeckt angefragten Riester-Renteanbieter schien von der Regelung zu wissen. Dabei ist die Grundsicherung eine staatliche Leistung und deren Höhe somit - wie viele Sozialleistungen auch - abhängig von der Bedürftigkeit des Betroffenen. Hohe staatliche Förderung Experten warnen vor dem Rückschluss, dass aufgrund einer Anrechnung der Riester-Rente auf eine vielleicht irgendwann anstehende Grundsicherung Vorsorgebemühungen auf Eis gelegt werden. Für die meisten Sparer ist nicht abzusehen, ob sie später überhaupt auf Grundsicherung angewiesen sind. Im Gegenteil: Gerade die Riester-Rente ermögliche durch geringe Eigenbeträge und hohe staatliche Förderung den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Eine Alleinerziehende mit einem Kind und ohne Einkommen kann in den ersten drei Jahren nach der Geburt für einen Eigenbetrag von 60 Euro pro Jahr 185 Euro Kinderzulage und 154 Euro Grundzulage erhalten. Wird das Kind in diesem Jahr geboren, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Mehrere Einkommen im Alter Weiter heißt es im Bericht, dass selbst Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen, der 32 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt habe, keinen Nutzen von der Riester-Rente habe. Diese Darstellung sei irreführend, so die Deutsche Rentenversicherung Bund. Abgestellt werde bei dieser Aussage nur auf das Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach Berechnungen der AVID-Studie (Altersvorsorge in Deutschland) machen die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch nur rund 65 Prozent des Bruttoeinkommens der über 65-Jährigen aus. Ausgeblendet würden bei dieser Berechnung, dass Rentner über weitere Einkünfte aus anderen Alterssicherungssystemen, Erwerbstätigkeit, Vermietungen oder Zinsen verfügten. Nach den Ergebnissen der aktuellen AVID-Studie werden von den heute 40 bis 45-Jährigen in den alten Ländern 15 Prozent Männer beziehunsgweise 24 Prozent Frauen ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen; in den neuen Ländern werden es 27 Prozent Männer und 18 Prozent Frauen sein. Insoweit sei die pauschale Aussage, dass für einen Durchschnittsverdiener die Riester-Rente nicht sinnvoll sein kann, sehr problematisch, so die Deutsche Rentenversicherung Bund. Riester kritisiert Berichterstattung Der ehemailge Bundesarbeitsminister und Namensgeber Walter Riester (SPD) weist den Monitor-Bericht indes als unverantwortlich zurück. Damit werde eine "gnadenlose Verunsicherung geringverdienender Menschen" betrieben, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete heute im ARD-"Morgenmagazin". Er betonte, Sozialhilfe setze immer Bedürftigkeit voraus und müsse eigene Mittel des Betroffenen berücksichtigen. Riester warf den ARD-Journalisten unlautere Methoden vor. Er sei gedrängt worden, vor der Kamera der Botschaft zuzustimmen, dass Geringverdiener keine Eigenvorsorge treffen müssten, sondern darauf setzen sollten, dass die Sozialhilfe alles ausgleiche. Seine Argumente gegen diese Darstellung seien im Bericht jedoch unterdrückt worden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 11, 2008 Keine Riester-FalleEine Riester-Rente kann später mal auf eine Grundsicherungsleistung angerechnet werden. Lohnt sich das "Riestern" deswegen nicht? Also Fakt ist doch, dass die Riesterrente auf die Grundsicherung angerechnet wird genau wie Kapitalerträge, Mieteinnahmen & Co. Auch wenn 65 % der Einnahmen im Alter aus der gesetzlichen Rente stammen, so bedeutet dies doch, dass bei Prüfung der Grundsicherung alles mit ran gezogen wird und letzlich, da viele Geringverdiener keine bombastischen Kapitalerträge haben auch nicht zu 65 % sondern eher zu über 90 - 100 % auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Heißt doch letzlich, dass die doch wieder gekniffen wären, wenn das System so bliebe. Da sich unser Sozialstaat aber immer weiter zurückzieht wie bei Hartz IV z.B. würde ich nicht auf die Grundsicherung spekulieren. Wer hätte schließlich in den 70ern geglaubt, dass es mal so aussieht wie's heute aussieht ? - Sehr wenige ! Also selber was tun, denn das mit Rückzug des Sozialstaates wird weitergehen egal wer an der politischen Macht sitzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jim Januar 11, 2008 Entgeltumwandlung oder Privatrente Ist für den Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung oder eine private Rentenversicherung in der Altersvorsorge günstiger? Auf den ersten Blick gilt zwar, dass die Entgeltumwandlung wegen der Steuerersparnis und der Ersparnis der Sozialversicherungskosten günstiger wäre. Dem ist aber nicht so. Die Betriebliche Altersversorgung mit Entgeltumwandlung ist so manches im Nachteil im Vergleich zur privaten Rentenversicherung. Und dann heißt es: Privatrente schlägt die Gehaltsumwandlung. Entgeltumwandlung mit Steuerersparnis und Sozialversicherungskosten-Ersparnis Dem Arbeitnehmer wird die Gehaltsumwandlung durch Berater bzw. Vermittler vor allem durch die Steuerersparnis und Sozialversicherungsersparnis schmackhaft gemacht. Ein Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen spart z. B. bei einer Entgeltumwandlung von 200 Euro monatlich ca. 100 Euro an Steuern und seinen Arbeitnehmeranteilen am Sozialversicherungsbeitrag. Die betriebliche Altersvorsorge kostet ihn also netto nur 100 Euro und dafür bekommt er vielleicht mit Überschüssen in 40 Jahren ca. 700 Euro monatliche Betriebsrente. Die ist dann zwar nachgelagert zu besteuern, doch die Steuern im Alter sind ja gering. Außerdem fallen darauf die vollen (nicht nur Arbeitnehmeranteil) Beiträge für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an. Betriebsrente fällt voll in Steuerprogression Die Sozialrenten sind in 40 Jahren zu 100% zu versteuern. Sozialrente und Betriebsrente unterliegen dann der vollen Besteuerung. Die zur Sozialrente hinzukommende Betriebsrente fällt damit in eine entsprechend hohe Progressionsstufe. Mit z. B. selbst nur 23 % Steuern infolge Progression und ca. 17 % für den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag werden insgesamt 40% an Abgaben von der Betriebsrente abgezogen, verbleiben also netto noch 420 EUR. Private Rentenversicherung als Alternative? Würde der Arbeitnehmer auf die Gehaltsumwandlung verzichten und statt dessen mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen, so müsste er die Beiträge aus versteuertem und Sozialabgaben unterworfenem Einkommen bestreiten. Bei gleichem Nettoaufwand könnte er dann nur 100 Euro monatlich anlegen die Altersrente daraus würde in einem vergleichbaren Tarif also auch nur die Hälfte, mithin 350 Euro monatlich betragen. Doch auch davon gehen zwar keine Sozialabgaben, sehr wohl aber noch Steuern ab allerdings nicht wie bei der Entgeltumwandlung vom vollen Betrag. Vielmehr ist bei Rentenbeginn mit 67 nur der Ertragsanteil von derzeit 17 % zu versteuern, also 59,50 EUR, und darauf fallen wegen der geringeren Progressionsstufe nur ca. 12 Euro Steuern an. Also verbleiben ihm netto ca. 338 Euro Monatsrente auf den ersten Blick ist die Privatrente also 82 Euro monatlich schlechter als die Betriebsrente durch Entgeltumwandlung. Minderung der Sozialrente wird verschwiegen Doch die Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen in der Anwartschaftsphase wird um den Preis einer geringeren Sozialrente erkauft. Selbst mit nur geringer Rentensteigerung und unter Berücksichtigung von Steuern- sowie anteiligem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag führt die Minderung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens um die 200 Euro Entgeltumwandlung über 40 Jahre zu einer Rentenminderung von netto ca. 100 EUR. Einem Mehr von 82 Euro beim Vergleich von Betriebs- und Privatrente steht also eine Minderung von 100 Euro bei der Sozialrente gegenüber. Die Betriebsrente war also bei einer Betrachtung der Gesamtauswirkung auf die Alterseinkünfte ein Verlustgeschäft. Beitrag für Erwerbsminderungsrente noch nicht berücksichtigt Die Verminderung des sozialversicherungspflichtigen Einkommens führt zudem zu einem Verlust an Ansprüchen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Um dies auszugleichen, wäre ein Teil der Entgeltumwandlung für eine Erwerbsminderungsrente aufzuwenden die Gesamtrente im Alter vermindert sich dadurch nochmals, die private Vorsorge steht dann im Vergleich noch besser da. Nachteile bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit Ebenso vermindert sich der Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Um dies auszugleichen, könnte gleichzeitig mit der Entgeltumwandlung auch eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden, doch die kostet unter Umständen auch nochmal 2 Euro monatlich, was die Relationen abermals weiter zulasten der Entgeltumwandlung verschiebt. Die geringere Leistung bei Arbeitslosigkeit muss dagegen einfach hingenommen werden hier gibt es kaum eine Möglichkeit der freiwilligen Absicherung. Ob man sich dann die Differenz beim haftenden Berater oder Arbeitnehmer holen kann, ist im Einzelfall zu klären. Arbeitgeber, Berater und Vermittler haften für mangelhafte Beratung Der übliche Beratungsansatz zur Entgeltumwandlung stellt die Steuerersparnis und Sozialversicherungsersparnis bei der Planung der betrieblichen Altersvorsorge in den Vordergrund. Die damit verbundene Minderung der Sozialrente unberücksichtigt zu lassen, stellt einen schweren Beratungsfehler dar, für den sowohl Berater wie auch Arbeitgeber gegenüber dem dadurch geschädigten Arbeitnehmer ggf. haften. Der Arbeitgeber spart seinerseits seinen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge als Gewinn der Entgeltumwandlung ein, andererseits trägt der Arbeitnehmer den dadurch verursachten Verlust bei der Sozialrente und bei anderen Ansprüchen alleine. Da dies dem Arbeitgeber bekannt sein müsste, könnte man unter Umständen im Verschweigen dieser Auswirkung sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gar noch mit dem Motiv eines Vorteils aus eingesparten Arbeitgeberanteilen - sehen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass den Arbeitgeber umfassende Informationspflichten und eine verschuldensunabhängige Fürsorgepflicht treffen: Den Arbeitgeber kann in diesem Zusammenhang sogar (aber mehr theoretisch) eine strafrechtliche Verantwortung treffen. Haftungspotential beiu Beratung mit Entgeltumwandlung Rechnet man mit 5 Millionen betroffenen Entgeltumwandlungen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze in der Rentenversicherung, so ergeben sich bereits künftige Rentenminderungen bei der Sozialrente von insgesamt ca. 6 Milliarden Euro jährlich, wenn diese Entgeltumwandlungen planmäßig bis zum Rentenbeginn durchgeführt werden. Mit jedem Jahr weiterer Entgeltumwandlung und reduzierter Sozialabgaben nimmt die Haftung weiter zu nachdem die Sozialabgabenfreiheit voraussichtlich nicht ab 2009 endet. Bei durchschnittlich 20 Jahren Rentenzahlung beträgt das über die Jahre erreichte Haftungspotential rechnerisch rund 120 Milliarden aus der Verminderung der Sozialrente. Dazu kommt eine Haftungsgefährdung wegen verlorener Ansprüche beim Krankengeld, bei Erwerbsminderungsrenten und bei den Leistungen für Arbeitslosigkeit, wenn der Arbeitnehmer wie üblich auch hierauf nicht deutlich genug hingewiesen wurde. Makler muss Private Altersvorsorge als Alternative anbieten Bei sachgemäßer und vollständiger Aufklärung über die Auswirkung auf das Alterseinkommen werden Arbeitnehmer überwiegend die private Vorsorge einer betrieblichen Altersversorgung über Entgeltumwandlung vorziehen. Alleine die finanzielle Auswirkung spricht in vielen Fällen für die private Rente. Selbstverständlich muss jeder Einzelfall für sich berechnet und geprüft werden, damit eine qualifizierte Beratung erfolgen kann. Aber selbst wenn die Ergebnisse in einigen Einzelfällen nicht bereits aus finanzieller Sicht gegen die Entgeltumwandlung sprechen, ist auch die flexiblere Gestaltungsmöglichkeit einer privaten Vorsorge ein gewichtiges Argument. Haftungsfalle durch fehlerhafte Beratungssoftware Ein renommiertes Fachblatt der Versicherungswirtschaft stellte 2007 fest, dass rund 96% untersuchter Softwarelösungen zur betrieblichen Altersvorsorge fehlerhaft rechnen. Gerade verkaufsorientierte Vermittler verschließen hier oft die Augen oder sind zu Plausibilitätsprüfungen kaum in der Lage. Insbesondere sogenannte "Zertifizierungen" sind aus Arbeitgebersicht zu hinterfragen, denn die allermeisten Anbieter besitzen weder ein Qualitätsmanagement noch eine laufende fachliche Kontrolle der Beratungstools auf Korrektheit der Berechnungen: Dies bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit auch bis zu 10 Jahre später, die Rückabwicklung zu verlangen eingeschlossen den Ausgleich sämtlicher aufgelaufener Nachteile im Wege des Schadensersatzes Fazit: Die betriebliche Altersvorsorge ist ein sehr komplexes Gebiet und die möglichen Fallstricke sind für Arbeitnehmer bei der eigenen Altersvorsorge nicht zu durchschauen. Mit diesem Artikel wird die Entgeltumwandlung in ein anderes Licht gestellt. Es wird deutlich wie wichtig eine ausführliche Beratung ist. Der Artikel Augen auf bei Finanzgeschäften bietet für Arbeitnehmer eine Übersicht zur Anforderung von Informationen und weiterführenden Links zur Altersvorsorge. Für Arbeitgeber und Berater kann sich ggf. eine Haftungsfalle auftun. Sollten erstmal mehrere Prozesse in dieser Hinsicht anhängig werden, kann sich hieraus eine Eigendynamik entwickeln. Dipl.-Math. Schramm und RA Fiala bei Finanztip.de Keine Gewähr für Richtigkeit Auf diesen Beitrag gab mir ein Makler folgende Antwort: Vielen Dank für Ihre Rückantwort und die Zusendung des interessanten Artikels, der mir bereits bekannt ist. Der Artikel stammt maßgeblich von einem Finanzmathematiker und dem Rechtsanwalt Dr. Fiala, der gar nicht gut auf Versicherungen zu sprechen ist, weil er selbst Finanzplanung gegen Honorar anbietet Dr. Fiala hat allerdings sehr viele wichtige Details vergessen, z.B. dass vor der Reform der BAV in 2002 die Entgeltumwandlung nur dann sozialversicherungsfrei war, wenn die Entgeltumwandlung aus Sonderzahlungen des Arbeitgeber geleistet wurde u.s.w.. 2004 fiel dann der gesetzl. Krankenversicherung ein, bei Auszahlung der Direktversicherungen bei gesetzl. Krankenversicherten auf 10 Jahre KV-Beiträge auf einen Teil der Leistungen zu verlangen. Das Gesetz galt rückwirkend! Zudem kommt, dass gerade die Einsparungen der gesetzl. Renten-und Krankenversicherungen bei Arbeitnehmern, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, das Hauptmotiv dafür war, Weihnachts-oder Urlaubsgeld über Entgeltumwandlung in die Direktversicherung einzuzahlen. Den Verlust von Teilen der Erwerbsminderungs- u. Altersrente anzuprangern halte ich für Irrwitz, da sich die gesetzliche Rentenversicherung kaum zu vertraglich zugesicherten Leistungen hinreißen lässt und die Höhe der gesetzl. Renten ohnehin unangemessen gering ist. Auch vergaß der Rechtsanwalt zu erwähnen, dass die private Rentenversicherung leider nicht dem Insolvenzschutz unterliegt und nicht Harz IV sicher ist, auch wenn sie viele wesentliche Vorteile birgt. Die Haftungsfrage stellt sich nicht, im Gegenteil, der Arbeitgeber ist verpflichtet (vom Gesetz so vorgeschrieben), dem Arbeitnehmer die Möglichkeit der Entgeltumwandlung einzuräumen!! Das positive an dem Artikel ist, daß er Sie nachdenklich gestimmt hat, ob die Direktversicherung für Sie die richtige Wahl ist oder ob auch andere Produkte in Frage kommen. Ich berate Sie hierzu gern und würde mich über Ihren Terminvorschlag bei Ihnen oder bei mir im Büro sehr freuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma Januar 11, 2008 Ob das so alles mit den Nachteilen der Entgeltumwandlung stimmt ist fraglich. Dazu müsste man eine Exel Tabelle sehen. Das mit der Steuerprogression ist schon interessant; trifft aber auch auf Riester und Rürup Rente zu. Bestimmt Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich einiges geändert. Man muß aber auch Priorität setzen. Will ich eine Hartz IV sichere Anlage dann kommt eine Entgeltumwandlung aber keine private Rentenversicherung in Frage. Trotzdem sollte man folgendes beachten: Eine Direktversicherung läßt sich auch mit einer Einzahlungdauer (5 Jahre) und Laufzeit 12 Jahre abschließen. weil....... Bei einer Einzahlungdauer von 30 Jahren werden gerade in den ersten Jahren die Vermittlungs -und Verwaltungskosten bezahlt. Wie lange bleibe ich bei meinem Arbeitgeber? Übernimmt der nächste Arbeitgeber die Versicherung oder nur das Deckungskapital? und...... (5) Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes sind grundsätzlich nicht verwertbar (§§ 2 und 3 BetrAVG). Dies gilt unabhängig vom gewählten Durchführungsweg (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) und unabhängig davon,ob die betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber oder überEntgeltumwandlung finanziert wurde. So mal zum Nachdenken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer Januar 11, 2008 hi, ja, dass ist wahrlich ein nachteil, der noch korrigiert werden muß: bei wexl des ag kann nur das kapital mitgenommen werden, nicht aber das produkt. das ist völlig unzeitgemäß bei der entwicklung der arbeitsbiographien. evtl muß man ein produkt nehmen, dass gar nicht zur persönlichen situation passt. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 11, 2008 man kann die sache aber doch beitragsfrei stellen. Ggf. muss man einen weiteren Vertrag zur BAV abschließen. Dann bekommt man zwar später im Alter aus X-verschiedenen Quellen Geld aber naja. Leben ist ja schließlich kein Ponyhof. Der neue Arbeitgeber kann entscheiden, ob er den Vertrag des alten Arbeitgebers übernimmt und fortführt. Ansonsten bleibt den Sparer nur die Möglichkeit der Beitragsfreistellung oder aber den Vertrag selber selbst weiter zu besparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Januar 11, 2008 ... bei wexl des ag kann nur das kapital mitgenommen werden, nicht aber das produkt.... Wieso? Eine Direktversicherung kann doch beim Ausscheiden aus dem Betrieb vom Arbeitnehmer mitgenommen werden und ein neuer Arbeitsgeber kann diese Direktversicherung übernehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 11, 2008 er KANN diese übernehmen. Müssen muss er das jedoch nicht. Wenn der alte Arbeitgeber die Direktversicherung oder andere Form der BAV bei Anbieter A hatte und der neue Arbeitgeber aber mit Anbieter B zusammenarbeitet ist er nicht verpflichtet dies zu tun. Wenn ein Unternehmen jedoch einen Mitarbeiter haben möchte oder man dort anfangen möchte hat man mittlerweile aufgrund der natürlichen und besonderen Fluktuation in Unternehmen relativ gute Chancen seinen alten Vertrag fortzuführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer Januar 11, 2008 hi, bin kein profi, aber gemäß §4 müssen bei direktversicherungen, pensionskassen & -fonds versorgungsanwartschaften per übertragungswert übernommen werden. also nur der betrag, nicht aber das produkt. der ag könnte schon, muß es aber nicht. die kommune, in der ich arbeite (aber nicht direkt angestellt bin), hat im personalamt die klare anweisung von oben, nur ein produkt der spamkasse an zu bieten. es soll verwaltungsaufwand um jeden preis gespart werden. nach der welle der aufgabenkritiken anfang des jahrzehnts dürfte das zumindest bei kommunalen ag usus sein. hast du andere infos? grüssle ff edit: schnitzel war schneller... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Januar 11, 2008 · bearbeitet August 12, 2008 von Privatanleger ...der ag könnte schon, muß es aber nicht. ...hast du andere infos?...edit: schnitzel war schneller... Nein, aber so wie Du es jetzt schreibst, ist es mir verständlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Goldpuma Januar 12, 2008 Gleich beim neuen Arbeitgeber beim Arbeitsvertrages die Direktversicherung mit einschließen. Außerdem gibt es ein Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen bei Arbeitgeberwechsel vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V http://abz-bayern.de/internet/mike/ihk_ges...rtabilitaet.pdf Auszug........... B) Der übertragende Versorgungsträger überweist an den übernehmenden den Zeitwert der Versicherung. Er verzichtet dabei auf Abzüge. Der Wert etwaiger Forderungen auf geleistete, rechnungsmäßig gedeckte, aber noch nicht getilgte Abschlusskosten wird von dem übernehmenden Versorgungsträger an den übertragenden überwiesen. Dieser von dem übernehmenden Versorgungsträger zu übertragende Wert ist auf den Wert der höchstens zu aktivierenden Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmern bei Beginn der Versicherung bei dem übernehmenden Versorgungsträger begrenzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jim Februar 10, 2008 Archiv: Betriebsrente Lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge? Sendeanstalt und Sendedatum: BR, Samstag, 26. Januar 2008 Die gesetzliche Rente allein reicht für die Altersvorsorge nicht aus, davon sind die meisten Menschen hierzulande überzeugt. Als zusätzliche Absicherung ist in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge sehr beliebt. Sie wird im Betriebsrentengesetz geregelt. Das Prinzip: Vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers steckt der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag pro Monat in die Altersvorsorge. Die Beiträge fließen dabei, je nach Wahl des Arbeitgebers, zum Beispiel in eine Pensionskasse oder auch in eine Direktversicherung. Auf diese Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Der Vorteil (bis 2.544 Euro im Jahr): Die zu zahlenden Beiträge sind steuerfrei, und zudem fallen weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber Sozialabgaben an. Insgesamt also eine großzügige staatliche Förderung. Und die bleibt, wie sie ist, denn das regeln die seit 1.1.2008 entsprechend geänderten Gesetze. Aber die Diskussion um die Riesterrente hat gezeigt: auch wenn eine Altersvorsorge staatlich gefördert ist, lohnt es sich durchaus, genau hinzuschauen. Betriebsrente oder Kapitalanlage? Lohnt sich diese Vorsorge für die Arbeitnehmer wirklich? Georg Pitzl ist Versicherungsberater und spezialisiert auf neutrale Analysen. Er rechnet uns an zwei Beispielen durch, ob die Betriebsrente wirklich sinnvoll ist. Betriebsrenten im Alter steuerpflichtig Unser erstes Beispiel: ein Arbeitnehmer, 35 Jahre alt, Automechaniker, verheiratet, ein Kind. Seine Frau ist zu Hause. Sie sind gesetzlich versichert. Von seinem Bruttogehalt, 3.000 Euro im Monat, möchte er 200 Euro in eine Betriebsrente stecken. Durch die Steuer und Sozialversicherungsersparnis zahlt er netto nur 100,60 Euro. Bietet sein Arbeitgeber optimale Konditionen an, erhält er ab 65 Jahren eine voraussichtliche Betriebsrente von 649 Euro monatlich. Das klingt gut. Aber im Alter gehen davon Steuern und Sozialabgaben, (dann größtenteils für die Gesetzliche Krankenversicherung) ab. Und ein vielfach unterschätzter Effekt - die gesetzliche Rente fällt niedriger aus, es wurde ja auch weniger von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezahlt. Es bleiben also unter Strich nur 353 Euro im Monat. Auf Kapitalanlage nur Abgeltungssteuer Würde er die monatlichen Nettozahlungen stattdessen in eine alternative Geldanlage stecken, etwa in einen Investmentfonds mit langfristig 5,7 Prozent Rendite, hat er mit 65 Jahren ein Kapital von 72.606 Euro. Hier fällt nur die neue Abgeltungssteuer an in Höhe von 25 Prozent auf die Erträge. Dieser Betrag würde für die gleiche Nettorente von 353 Euro monatlich reichen, bis er 88 Jahre alt ist. Lohnend nur sehr renditestarke Rentenangebote Würde er älter als 88 Jahre, ist die Betriebsrente also lohnender. Stirbt er allerdings früher, bleibt der Rest des durch den Investmentfonds erwirtschafteten Kapitals erhalten und kann vererbt werden. Zu beachten ist aber, so unser Experte Georg Pitzl, dass die Betriebsrente nur dann so hoch ausfällt, wenn die zugrundeliegende Versicherung wirklich sehr renditestark ist. Tatsächlich existieren Angebote, bei denen der Arbeitnehmer schon weit über 100 Jahre alt werden müsste, damit sich die Betriebsrente im Vergleich zur alternativen Kapitalanlage lohnt. Besserverdienende fahren mit Kapitalanlage meist besser Noch deutlicher sieht das Ergebnis aus, wenn der Arbeitnehmer, der in eine Betriebsrente einzahlen möchte, gesetzlich versichert ist und gut verdient. Unser Beispiel: Ein 35-jähriger Single mit einem Monatseinkommen von 5.300 Euro. Für 200 Euro Einzahlung in die renditestärkste Betriebsrente zahlt er netto 99,67 Euro. Durch seine vergleichsweise üppige Rente hat er im Alter einen hohen Steuersatz. Die Folge: Nach Steuern und Sozialabgaben bleiben ihm netto magere 274 Euro Betriebsrente im Monat. Ergebnis: Sofern er nicht älter als 99 Jahre alt wird, fährt er mit einer ungeförderten Geldanlage besser. Ausnahme: Arbeitgeber zahlt mit Fazit: Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für gesetzlich Versicherte, wenn überhaupt, nur bei den besten Anbietern. Die nicht geförderte Kapitalanlage ist, besonders für Besserverdienende, oft sinnvoller. Der große Vorteil hier: Die Abzüge sind auf 25 % der Erträge beschränkt. Glücklich allerdings können sich Arbeitnehmer schätzen, bei denen ihr Unternehmen in die Betriebsrente mit einbezahlt. Dann sieht die Sache nämlich ganz anders aus. "Dann sollte man sich auf jeden Fall für die betriebliche Altersvorsorge entscheiden", empfiehlt Georg Pitzl. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger April 14, 2008 Rürup: Nur Jüngere profitieren von Entgeltumwandlung Der Vorsitzende der "Fünf Weisen" zeigt, dass sich die eigenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge für ältere Beschäftigte oft nicht lohnt. Berlin (sth). Die zunehmende Zahl von Beschäftigten, die einen Teil ihres Verdiensts steuer- und sozialabgabenfrei für eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln, führt bei vielen älteren Arbeitnehmern und den heutigen Rentnern zu einer niedrigeren Altersvorsorge-Rendite. Dieser Effekt dürfte sich wegen der im Herbst vergangenen Jahres beschlossenen unbefristeten Förderung der betrieblichen Altersvorsorge in den kommenden Jahren noch verstärken. Das geht aus Berechnungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hervor, die der Darmstädter Rentenexperte Bert Rürup (Foto) jetzt vor Experten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Berlin vorstellte. Danach müssen Beschäftigte, die vor 1970 geboren sind, auch bei Nutzung der Entgeltumwandlung mit einer niedrigeren Gesamtverzinsung ihrer Altersvorsorge rechnen als vor Einführung der staatlichen Förderung. Grund dafür sind die geringeren Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherer, die aus der steigenden Teilnahme an der Entgeltumwandlung resultieren. Besonders trifft diese Entwicklung Rürup zufolge Beschäftigte, die wegen ihres Alters oder fehlender finanzieller Möglichkeiten die Entgeltumwandlung nicht nutzen. Rürup ist Vorsitzender des Sachverständigenrats ("Fünf Weise") und des Sozialbeirats der Bundesregierung. Arbeitnehmer unter 40 Jahren können Rürup zufolge dagegen damit rechnen, bei Nutzung der Entgeltumwandlung den Renditeverlust aus der gesetzlichen Rente kompensieren zu können. Von der betrieblichen Altersvorsorge besonders profitieren würden Beschäftigte, die nach 1985 geboren sind. Wie aus Berechnungen des Sachverständigenrats hervorgeht, steigt der Renditegewinn für diese Jahrgänge deutlich an. Denn der jüngeren Generation komme besonders stark das "achte Weltwunder" - der Zinseszinseffekt - zugute, erklärte Rürup den bAV-Experten. Trotz der "sozialpolitisch problematischen" Wirkung der Entgeltumwandlung bekannte sich Rürup zur Fortsetzung der staatlichen bAV-Förderung. Sie sei deshalb zu rechtfertigen, weil es sonst "vermutlich zu unerwünschten Ausweichreaktionen" in eine formal rein arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung ("Entgeltumwidmung") gekommen wäre, so der Finanzwissenschaftler und Politikberater. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag