Privatanleger Juni 26, 2007 · bearbeitet Juli 19, 2007 von Privatanleger Entgeltumwandlung bleibt offenbar beitragsfrei Die staatliche Förderung der Betriebsrenten soll nach Medienberichten in vollem Umfang erhalten bleiben. Das kündigte Arbeitsminister Franz Müntefering an. Bad Homburg (sth). Sozialdemokraten und Gewerkschaften wollen demnach eine Gesetzesinitiative einleiten, die arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente über das Jahr 2008 steuer- und sozialbeitragsfrei zu halten. "Ich habe die Bedingungen für die Fortführung der bisherigen Förderung gründlich geprüft. Ich meine, wir sollten uns für sie entscheiden", wird Müntefering in der heutigen Ausgabe des "Handelsblatt" zitiert. Mit dieser Äußerung rückt der Sozialminister von seiner bisherigen Position ab. Noch im Frühjahr hatte Müntefering deutlich gemacht, dass die beitragsfreie Entgeltumwandlung wegen der milliardenschweren Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungen wie geplant Ende 2008 auslaufen solle. In den vergangenen Monaten hatte sich jedoch der Druck auf Müntefering verstärkt, die Beitragsfreiheit zu erhalten. So schlossen sich nach langem Zögern auch die Gewerkschaften der Forderung von Arbeitgebern, unionsgeführten Bundesländern und Wissenschaftlern an, die Förderung der Betriebsrenten in vollem Umfang aufrecht zu erhalten. Dagegen hat die Deutsche Rentenversicherung mehrfach vor einer Fortführung der beitragsfreien Entgeltumwandlung gewarnt. Ihr entgehen durch die Zusatzvorsorge über die Betriebe jährlich etwa 1,2 Milliarden Euro, wie das Bundessozialministerium festgestellt hat. Dadurch haben sowohl die heutigen als auch die künftigen Rentner geringere Rentenansprüche - auch wenn sie die Entgeltumwandlung gar nicht nutzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juni 27, 2007 GDV begrüßt sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung Die gestern (25. Juni 2007) von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering angekündigte Fortsetzung der Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung begrüßte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) als sozialpolitisch richtige Entscheidung. Da die ausgezahlten Betriebsrentenleistungen ohnehin beitragspflichtig seien, werde mit der fortgesetzten Beitragsfreiheit der Einzahlungen eine Doppelbelastung der über den Betrieb für ihr Alter vorsorgenden Arbeitnehmer vermieden, kommentierte GDV-Geschäftsführer Wolf-Rüdiger Heilmann die Ankündigung. Gerade für die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte breite Mehrheit der Arbeitnehmer wäre die Entgeltumwandlung sonst unattraktiv geworden. Seit der Riester-Reform 2001 sind über die betriebliche Altersversorgung bei den Lebensversicherern und den zu Versicherern gehörenden Pensionskassen und Pensionsfonds rund 4 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich abgesichert worden. (Pressemitteilung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. vom 26.06.2007) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juni 27, 2007 · bearbeitet Juli 19, 2007 von Privatanleger Weitere Förderung der Betriebsrente stößt auf geteiltes Echo Die von der Bundesregierung geplante weitere Freistellung der Entgeltumwandlung von Sozialabgaben hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen: Bad Homburg (sth). Rückendeckung für seinen Vorstoß vom Montag erhielt Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) aus den Reihen der Großen Koalition und der Tarifparteien. Dagegen warnen die gesetzlichen Krankenkassen und Sozialverbände vor hohen Beitragsausfällen in der Sozialversicherung. Der CDU-Rentenexperte Peter Weiß zeigte sich mit dem Entschluss Münteferings zufrieden. Ein Ende der Förderung wäre ein schwerer Rückschlag für die zusätzliche Altersvorsorge gewesen, sagte Weiß. Die neue Haltung Münteferings zur Entgeltumwandlung sei "überfällig". Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, bezeichnete die Kehrtwende des Arbeitsministers als eine "erfreuliche Entscheidung". Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigte sich erfreut. "Damit kann sichergestellt werden, dass die positive Entwicklung, die die betriebliche Altersvorsorge in den letzten Jahren genommen hat, weiter fortgesetzt werden kann, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach, die auch Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Bund ist. Kritik von Krankenkassen und Sozialverbänden Kritisch äußerten sich dagegen die Krankenkassen. Die Pläne Münteferings bedeuteten für die gesetzliche Krankenversicherung "erhebliche finanzielle Verluste", sagte die Vorsitzende des Spitzenverbands der Ersatzkassen, Doris Pfeiffer. Es gehe um "nicht unerhebliche Einnahmen". Auch der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, beklagte die Entscheidung des Sozialministers. Die beitragsfreie Entgeltumwandlung führe nicht nur zu geringeren Rentenansprüchen der Versicherten, sondern auch zu geringeren Rentenerhöhungen. Dies belaste vor allem Rentner und Arbeitnehmer, sei aber auch für Selbstständige und Minijobber problematisch, weil diese Gruppen von der Entgeltumwandlung "ausgeschlossen" seien. Auslöser des Sinneswandels bei Müntefering war nach Angaben eines Sprechers des Sozialministeriums eine Studie zu den Folgen der staatlichen Betriebsrentenförderung. Diese Studie belegt offenbar, dass die Befreiung von Sozialabgaben ein wesentlicher Grund für den Erfolg der Betriebsrente in den vergangenen Jahren ist. Unklar ist noch, ob die vorgesehene weitere Beitragsfreistellung der Entgeltumwandlung unbefristet erfolgen soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juni 27, 2007 · bearbeitet Juli 19, 2007 von Privatanleger Nachrichten Rente & Vorsorge Altersvorsorge: Rente im Betrieb gewinnt an Bedeutung Die künftigen Chancen der betrieblichen Altersversorgung übersteigen deren heutige Bedeutung bei Weitem. Das jedenfalls zeigt das aktuelle "bAV-Barometer 2006/2007", das verschiedene Unternehmensberatungen und ein Forschungsinstitut gemeinsam erstellt haben. Der Bedeutungszuwachs der betrieblichen Altersversorgung im Drei-Säulen-System der Altersvorsorge, das auf gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorgemaßnahmen beruht, spiegle sich "nicht im Bestand an Forschungsergebnissen und Fachliteratur wider", monieren die Autoren der Studie. Derzeit leisten die öffentlich-rechtlichen Pflichtsysteme mit einem Anteil von rund 85 Prozent den größten Beitrag zu den Alterseinkommen in Deutschland. Die betriebliche Altersversorgung kommt nur auf einen Anteil von fünf Prozent. Hoffnung wegen geringerer Renten Die Autoren setzen jedoch auf die Leistungsrücknahmen der gesetzlichen Rente und erwarten kräftige Verschiebungen im Drei-Säulen-System zugunsten der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge. Vor allem der Letzteren prophezeien sie eine große Zukunft. Am stärksten ist die betriebliche Säule der Altersvorsorge heute in Großunternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Hier verfügen rund 85 Prozent aller Beschäftigten über eine solche Zusatzversorgung. Ab einer Mitarbeiterzahl von 200 Beschäftigten ist immerhin noch jeder Zweite im Betrieb damit versorgt. In Kleinunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten sind es dagegen nur 21 Prozent. Finanzierungsformen im Umbruch Der Trend geht in Richtung Mischfinanzierung, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Das heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen gemeinsam für die betriebliche Altersversorgung auf.Dank der Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung, auf die seit 2002 ein Rechtsanspruch besteht, wächst auch die private Vorsorge über den Betrieb. Entgeltumwandlung Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet ein Arbeitnehmer zugunsten seiner Altersvorsorgezusage auf einen Teil seines Gehalts. Dieser kann bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Das sind aktuell 210 Euro pro Monat in den alten und 176 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern. Durch den Umweg über den Betrieb ist das Sparen für den Ruhestand besonders lukrativ, weil der Staat diese Vorsorge besonders fördert. Weniger Leistungszusagen Außerdem verringern die Unternehmen ihr Risiko, indem sie weniger Leistungszusagen geben. Während früher Leistungszusagen der Arbeitgeber die Norm waren, sind heute mehr als die Hälfte beitragsorientiert. Die Arbeitgeber sagen also nur noch die Beiträge zu. Das Risiko, was am Ende dabei herauskommt, verlagert sich so auf die Arbeitnehmer. Und dieser Trend setzt sich nach Einschätzung von Experten aus verschiedenen Unternehmensberatungs-Gesellschaften fort. Sie rechnen mehrheitlich damit, dass die Unternehmen ihre Altzusagen nach und nach entsprechend umstellen werden. 19.03.2007 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juni 29, 2007 · bearbeitet Juli 19, 2007 von Privatanleger Betriebliche Altersversorgung holt auf (verpd) So richtig auf Rendite eingestellt sind die Bundesbürger mit Blick auf die Altersvorsorge noch immer nicht. Das erbrachte die Umfrage eines Finanzdienstleister. Was glauben Sie, welche Formen der langfristigen Altersvorsorge werden sich durchsetzen?, lautete die Frage, die im November vergangenen Jahres 977 Bundesbürgern von der GfK Marktforschung gestellt worden ist. Betongold verliert an Wertschätzung Doch auch die vierte Umfrage dieser Art beließ die Immobilie, sei sie eigengenutzt oder vermietet, an der Spitze. Allerdings büßte sie im Vergleich zur Umfrage vom Juni 2006 einiges an Ansehen ein. Auch die vermietete Immobilie hat gegenüber diesem Zeitpunkt knapp vier Prozentpunkte verloren. Eher unbeliebt ist die eigengenutzte Immobilie allein in den neuen Bundesländern, wo sie nur auf eine Anhängerschaft von rund 25 Prozent kommt. In den alten Bundesländern dagegen ist noch immer jeder Dritte von den eigenen vier Wänden überzeugt. Sparbuch und bAV legen zu Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) holt dagegen auf und kommt nun auf 30 Prozent Zustimmung. In den neuen Bundesländern setzen dagegen erst 23 Prozent der Befragten auf die bAV. Auch die Riester-Rente ist ein wachsender Sympathieträger. Auch Fondspolicen im Kommen Die klassische deutsche Kapitallebens- und Rentenversicherungen haben einen Prozentpunkt verloren. Die Fondspolicen sind hingegen im Vergleich zum Juni 2006 um volle drei Prozentpunkte aufgestiegen sind. (entnommen aus: rhein-main-finanzen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juni 29, 2007 · bearbeitet August 12, 2008 von Privatanleger Zeitwertkonten: Der unbekannte Königsweg beim Bruttosparen Bereits 1998 wurde das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitreglungen" - kurz Flexi-Gesetz genannt - vom Bundestag beschlossen. Dieses Gesetz ist die Basis für Arbeitnehmer, bereits geleistete aber noch nicht vergütete Arbeitsstunden zu parken - und zwar frei von Steuer und Sozialversicherung. Zeitwertkonten können grundsätzlich von allen Arbeitnehmern abgeschlossen werden, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen. Hierzu zählen auch geschäftsführende Gesellschafter bzw. Vorstände von Aktiengesellschaften. Nur im Rahmen dieser Einkunftsart ist eine Freistellung von Arbeitsleistung bei gleichzeitig weiter bestehendem Arbeitsverhältnis möglich - das wesentliche Merkmal von Zeitwertkonten. Damit sind Zeitwertkonten nicht geeignet für alle Selbstständigen wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten für Einzelunternehmer oder Personengesellschafter. Auch geringfügig Beschäftigte können kein Zeitwertkonto einrichten, da das Arbeitsentgelt sowohl während der Ansparphase als auch während der Auszahlung monatlich 400 Euro übersteigen muss. Das Prinzip Das Prinzip der Zeitwertkonten ist einfach: Der Mitarbeiter vereinbart mit seinem Unternehmen, dass ein Teil der Vergütung nicht ausgezahlt wird - zum Beispiel Überstunden, Bonus, Tantieme. Stattdessen wird der Betrag brutto - das heißt ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben - in ein Zeitwertkonto eingezahlt. Aus diesem aufgebauten Wertguthaben entsteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber, die nach vereinbarten Regeln in Anspruch genommen werden kann. Bei dieser Auszahlung sind dann Steuern und Sozialabgaben fällig. Anschließend kehrt der Arbeitnehmer in sein reguläres Arbeitsverhältnis zurück oder bei Nutzung des Zeitwertkontos für den vorzeitigen Ruhestand in die Rentenphase. Die Flexibilität Das große Plus der Zeitwertkonten ist die Flexibilität. Hinsichtlich der Ein- und Auszahlungen gibt es keinerlei gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Höchstbeträge. Die Zeitwertkonten berühren nicht die Rechte der bAV. Diese kann parallel dazu mit den bekannten Restriktionen weiter geführt werden. Merkmal: Freistellung bei bestehendem Arbeitsverhältnis Für die Ausgestaltung der Zeitwertkonten sind in der Ansparphase unterschiedliche Modelle möglich vom Zeitkonto bis zur Geldanlage in Investmentdepots oder Aktienfonds. Das angesparte Vermögen kann in der Auszahlungsphase genutzt werden für individuelle Bedürfnisse einer befristeten Freistellung - ob Weiterbildung, "Sabbatical", Vorruhestand oder Altersteilzeit. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass das Arbeitsentgelt während der Arbeitsphase und während der Freistellung 400 Euro übersteigt. Und das Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase muss angemessen sein. Das Unternehmerinteresse Mit Zeitwertkonten können Arbeitgeber die Attraktivität ihres Unternehmens steigern. Denn sie ermöglichen eine bedarfsgerechte Arbeitszeitgestaltung zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Wenn viele Überstunden anfallen, werden diese nicht direkt ausgezahlt, sondern auf Zeitwertkonten gutgeschrieben. Dadurch lassen sich konjunkturelle Schwankungen besser ausgleichen. Häufig lassen sich betriebsbedingte Kündigungen vermeiden oder kostenintensive Sozialpläne und Abfindungen umgehen. Fazit: Professionell ausgerichtete und insolvenzgesicherte Zeitwertkonten dienen Unternehmen als erfolgreiches Motivationsinstrument für ihre Mitarbeiter und können für eine langfristige Bindung an das Unternehmen sorgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juni 29, 2007 · bearbeitet Juni 29, 2007 von Privatanleger Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung immer mehr an Bedeutung. Die gesetzlichen Vorgaben, die durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) z.T. neu gefasst und vereinfacht wurden, gewähren so viel Spielraum, dass nun auch für Klein- u. Mittelbetriebe ein Weg zur bAV gefunden werden kann, der ohne Probleme ist. Bei der bAV unterscheiden wir grundsätzlich drei Formen: * Arbeitnehemer-finanzierte betriebliche Altersvorsorge * Arbeitgeber-finanzierte betriebliche Altersvorsorge * Paritätisch-finanzierte betriebliche Altersvorsorge Bei der Form der Arbeitnehmer-finanzierten bAV führt der Weg über die sogenannte Entgeltumwandlung. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Teil seines Arbeitsentgelts (Lohn, Gehalt, Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld) verzichtet und dafür eine Versorgungszusage ehält. Die Zusage kann in Form einer einmaligen Kapitalzahlung zu Rentenbeginn oder als lebenslange Zusatzrente ausgesprochen werden. Es tritt eine sofortige Unverfallbarkeit ein, so dass diese Gehaltsteile für die Zukunft gesichert sind. Je nach vom Arbeitgeber (Firma) gewähltem Durchführungsweg werden die "verzichteten" Beträge an die Institution weiter geleitet, die mit der Verwaltung der bAV beauftragt wurde. Hierdurch beträgt der Arbeitsaufwand für den Arbeitgeber nur ein Minimum. Für den Arbeitnehmer ergibt sich der Vorteil, dass diese "verzichteten" Beträge dem Brutto-Verdienst entnommen werden und darauf keine Steuern zu zahlen sind. Desweiteren entfallen bis einschl. 2008 u.U. die anteiligen Sozialabgaben. Je nach Einkommen und Steuerklasse kann dadurch ein Vorteil von über 50% gegenüber der privaten Vorsorge entstehen. Mit anderen Worten: Ein Vorsorgeaufwand von z.B. 100 kostet den Arbeitnehmer tatsächlich nur ca. 50 . netto. Oder: Wer hat sich nicht schon geärgert, dass bei seinem Weihnachtsgeld nach Steuern u. Abgaben nur noch die Hälfte übrig blieb ? Also: Gleich das Weihnachtsgeld ohne Abzüge zu 100% in die Altersvorsorge stecken ! Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Hat die Firma bis jetzt keinen Durchführungsweg zur bAV festgelegt und jedem Beschäftigten die Möglichkeit zur Teilnahme eingeräumt, so kann die Belegschaft einen Weg vorschlagen und notfalls erzwingen. Bei der Betrachtung der Möglichkeiten sollte auch der Sonderweg "Zeitwertkonten" nicht außer Acht gelassen werden, der von Großbetrieben eingeführt wurde und jetzt auch Klein- u. Mittelbetrieben zur Verfügung dteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juli 2, 2007 · bearbeitet Juli 19, 2007 von Privatanleger Studie: Betriebsrentenförderung nach 2008 senkt Rentenniveau Die weitere sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung senkt die Rentenansprüche zusätzlich ab, zeigt eine wissenschaftliche Studie. Bad Homburg (sth). Seit wenigen Tagen herrscht Klarheit: Die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung bleibt über das Jahr 2008 hinaus nicht nur steuerfrei, sondern wird auch weiterhin nicht mit Sozialabgaben belegt. Wer als Arbeitnehmer auch in den kommenden Jahren Teile seines Lohns oder Gehalts umwandelt, zahlt damit zwar über die Jahre weniger Rentenbeiträge ein, bekommt als Ruheständler aber auch weniger Rente. Relativ unproblematisch ist diese Entwicklung für die rund 16 Millionen Arbeitnehmer, die inzwischen einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge erwerben. Im Regelfall werden sie das sinkende Rentenniveau durch ihre betrieblichen Zusatzeinkünfte kompensieren können. Schwierig wird es dagegen für die Millionen Arbeitnehmer und Rentner, die keine Betriebsrente bekommen und nie Entgelt umgewandelt haben. Sie müssen aufgrund der Beitragsrückgänge in der Rentenversicherung infolge der Entgeltumwandlung mit zusätzlich sinkenden Rentenansprüchen rechnen. Dies belegt eine bereits im vergangenen Jahr vom Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen vorgelegte Studie im Auftrag des nordrhein-westfälischen Sozialministers Karl-Josef Laumann. Danach sinkt die Berechnungsgrundlage für die Rentenanpssungen umso mehr, je mehr Arbeitnehmer einen Teil ihres Monatsgehalts oder einer Sonderzahlung in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Hochrechnungen belegen geringeren Rentenanspruch In seinen Hochrechnungen kommt Raffelhüschen zu dem Ergebnis, dass die Rente für einen Durchschnittsverdiener im Jahr 2050 ohne die Betriebsrentenförderung bei 1.791 Euro läge. Aufgrund der Sozialabgabenfreiheit werde sich der Rentenanspruch jedoch voraussichtlich nur zwischen 1.705 und 1.758 Euro bewegen. Auch mit Blick auf diese Zahlen hatte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, bereits im vergangenen Jahr vor einer Fortführung der beitragsfreien Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus gewarnt (Rische fordert Begrenzung). Die Berechnungen Raffelhüschens werden im wesentlichen auch von einer Untersuchung des Mannheimer Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan vom März dieses Jahres gedeckt. Nach seinen Angaben fällt die monatliche Rente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren bis 2050 um knapp 30 Euro niedriger aus, wenn künftig 40 Prozent der Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung nutzen sollten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juli 19, 2007 Entgeltumwandlung soll dauerhaft sozialabgabenfrei bleiben Betriebsrenten sollen nach dem Willen der großen Koalition unbefristet von Sozialabgaben freigestellt werden. Bad Homburg (sth). Nach einem Bericht des "Handelsblatt" haben sich führende Sozialpolitiker der Regierungskoalition für eine dauerhafte Freistellung der Entgeltumwandlung von Sozialversicherungsbeiträgen ausgesprochen. "Ich halte nichts davon, erneut ein Datum ins Gesetz zu schreiben", sagte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner. Auch der CDU-Politiker Ralf Brauksiepe forderte eine Grundsatzentscheidung in dieser Frage. Es mache "wenig Sinn, die Debatte alle paar Jahre zu führen", sagte Brauksiepe. In der SPD-Fraktion gibt es dem Bericht zufolge jedoch auch Kritiker an der kürzlich von Bundessozialminister Franz Müntefering verkündeten Fortsetzung der Betriebsrentenförderung (Entgeltumwandlung bleibt beitragsfrei). So gebe es unter Sozialdemokraten Überlegungen, die Förderung vorerst nur bis 2011 fortzusetzen, um anschließend die Konsequenzen für die Sozialkassen überprüfen zu können. Diese Position wird auch vom früheren Vorsitzenden des Sozialbeirats der Bundesregierung, dem Bremer Ökonomen Winfried Schmähl, geteilt. Schmähl befürchtet bei einer dauerhaft sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung eine "weitere Aushöhlung der gesetzlichen Rente". Grund dafür ist, dass bei einer starken Nutzung der Betriebsrentenförderung die Lohnsumme sinkt, von der die jährlichen Rentenpassungen abhängen. Dadurch fallen letztlich nicht nur die Renten von Arbeitnehmern geringer aus, die Teile ihres Gehalts umgewandelt haben, sondern auch die der heutigen Rentner. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juli 24, 2007 · bearbeitet August 12, 2008 von Privatanleger Altersvorsorge-Konto (AVK) Die Investmentbranche will mit einem Altersvorsorge-Konto die kapitalgedeckte Altersvorsorge effizienter und attraktiver machen. Dazu hat der BVI bereits Ende 2003 ein umfassendes Konzept vorgelegt. Kernelemente des Altersvorsorge-Kontos Das Altersvorsorge-Konto ist einfach Das Altersvorsorge-Konto räumt mit den unübersichtlichen und für den Vorsorgesparer kaum zu durchschauenden Produktkriterien der Riester-Rente auf und führt die Anforderungen auf Mindeststandards zurück. Diese sind die Zusage der eingezahlten Beiträge und der Eintritt in den Ruhestand als frühestmöglicher Zeitpunkt für die Auszahlungen. Dennoch können bestehende Riester-Verträge als Altersvorsorge-Konten weitergeführt werden. Das Altersvorsorge-Konto ist für alle Das Altersvorsorge-Konto schafft Chancengleichheit: Förderberechtigt sind alle in Deutschland Steuerpflichtigen, also alle Bürger, die in Deutschland wohnen. Das fördert die Akzeptanz und führt zu mehr Gerechtigkeit. Beispielsweise erhalten auch nicht berufstätige Ehefrauen eine eigene, und nicht lediglich abgeleitete Möglichkeit zu geförderter privater Vorsorge. Das Altersvorsorge-Konto kombiniert betriebliche und private Alterssicherung Mit dem Altersvorsorge-Konto können Arbeitnehmer erstmals private Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung über ein und dasselbe Instrument betreiben. Das spart Vertriebs- und Verwaltungskosten und erhöht die Effizienz. Das Konto steht gleichermaßen für Arbeitgeberbeiträge, Beiträge aus Gehaltsumwandlung und Arbeitnehmerbeiträge offen. Der Arbeitnehmer kann die Anlageform für sein Altersvorsorge-Konto selbst auswählen. Die Verpflichtung des Arbeitgebers beschränkt sich dabei auf die Überweisung der vereinbarten Beiträge auf das Altersvorsorge-Konto des Arbeitnehmers. Das Altersvorsorge-Konto ist flexibel Bei Arbeitsplatzwechsel wird das Altersvorsorge-Konto mitgenommen: Das Konto folgt dem Menschen (Portabilität). Bei Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Selbständigkeit und anderen Unterbrechungen der versicherungspflichtigen Tätigkeit kann das Altersvorsorge-Konto vorübergehend beitragsfrei gestellt oder auch mit privaten Einzahlungen weiter geführt werden. Das Altersvorsorge-Konto gestattet in der Bezugsphase auch die Entnahme höherer Einmalbeträge. Damit kann es sich an die unterschiedlichsten Bedürfnisse im Alter optimal anpassen. Das Altersvorsorge-Konto ist sicher Jeder Anbieter muss mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge zum Zeitpunkt der Auszahlung (Rentenbeginn bzw. Vollendung des 60. Lebensjahres) zusagen. Angemessene aufsichtsrechtliche Regelungen stellen sicher, dass der Anbieter diese Zusage tatsächlich erfüllen kann. Gleichzeitig können die Chancen der Kapitalmärkte wahrgenommen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juli 27, 2007 · bearbeitet Januar 7, 2008 von Privatanleger ALTERSVORSORGE Sparen, was der Staat hergibt Von Karsten Stumm manager-magazin Seit vier Jahren sind Deutschlands Unternehmen verpflichtet, eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Doch die wenigsten Arbeitnehmer haben das Angebot bisher genutzt. Dabei gibt es attraktive Offerten. Die besonders guten nutzen Unternehmen und Angestellte gleichermaßen. Bis zum 7.Juli war alles weg. Alles, was die Bundesbürger verdient haben. Denn bis dahin mussten die Deutschen rein rechnerisch ihr gesamtes Einkommen an die Staatskasse abgeben, um die fälligen Steuern und Sozialabgaben zusammen zu bekommen. Wie sollen die Bundesbürger da über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus für die eigene Pensionszeit vorsorgen können? Clevere Steuerzahler könnten versuchen, ihre Abgabenlast gerade durchs Sparen fürs Alter zu senken, zum Beispiel mit der betrieblichen Altersvorsorge. So viel gespart, wie nie zuvor Doch selbst vier Jahre nachdem diese Form des Rentensparens eingeführt worden ist, hat nur knapp jeder dritte Arbeitnehmer die wenigen nötigen Formulare unterschrieben, ermittelte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung mit eine Umfrage unter mehr als 2000 Unternehmen in Deutschland. Dabei haben die Bundesbürger im vergangenen Jahr mit gut 155 Milliarden Euro mehr auf die hohe Kante gelegt als jemals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland , hat die Postbank errechnet. Doch nach ihren Angaben floss ein großer Teil des neu gebildeten Geldvermögens auf Sparbücher und Festgeldkonten, nicht aber in lukrative Alterssparmöglichkeiten. "Vielen Arbeitnehmern ist offenbar nicht bewusst, wie einschneidend der Rückgang bei der gesetzlichen Rente sein wird", sagte Simone Leiber, Referatsleiterin für Sozialpolitik beim WSI. Zudem schreckten viele Beschäftigte vor den verschiedenen Varianten der Betriebsrente zurück oder hätten Angst beim Jobwechsel ihren Rentenanspruch zu verlieren. Gleiches Nettogehalt, mehr Rente Dabei gibt es attraktive Ausnahmen. Eine übersichtliche und zugleich lukrative Art des betrieblichen Alterssparens bietet beispielsweise die neuartige Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL). Wer die monatlichen Zahlungen daraus etwa in eine moderne Betriebsrente investiert, spart nicht nur steuerfrei, sondern bleibt auch sozialversicherungsfrei. So fließen bei gleichem Nettoeinkommen höhere Summen in die Altersvorsorge als bei anderen Anlageformen, deren Prämien die Bundesbürger aus versteuertem Einkommen zahlen müssen. Doch bevor Sie über die neue Sparmöglichkeit urteilen, sollten Sie Christian Niebald kennen lernen. Der ledige 32-jährige Krankenpfleger aus Düren hat in den ersten Berufsjahren über ein Bruttoeinkommen in Höhe von 2500 Euro verfügt. Als kinderloser Arbeitnehmer der Steuerklasse eins konnte er so nur 40 Euro pro Monat vermögenswirksame Leistungen zurücklegen. Steuern und Abgaben drücken Sparmöglichkeit "Aber selbst von meinem Mini-Betrag, den ich auf Drängen meiner Personalabteilung in einen bestimmten Investmentfonds der Postbank investierte musste, haben Renten- und Krankenversicherung auch noch kräftig mit kassiert", erinnert sich Niebald. Der Mann hat Recht. Nach Berechnungen des Deutschen Herold blieben ihm von seinem 40-Euro-Gehaltsbonus unterm Strich magere 18 Euro, die er monatlich in die Altersvorsorge investiert hat. Der Rest ging für Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag drauf. Heute sieht Biniaschs Vorsorgerechnung allerdings deutlich besser aus. Er steckt seine vermögenswirksamen Leistungen nun direkt in die neuerdings angebotene Betriebsrente. So kommt er um die Rendite fressenden Sozial- und Kirchenabzüge herum, die er früher zahlen musste. Besser noch: Biniasch kann weitere Teile seines Bruttogehalts in den Vorsorgestock einzahlen, und genau diese Chance hat sich der junge Mann nicht entgehen lassen. Sparsumme verdreifacht Er investiert nun jenen Betrag zusätzlich in seine Altersvorsorge, der ihm früher als Sozialabgaben verloren gegangen sind. Ohne auch nur einen Cent weniger netto zur Verfügung zu haben, steigt somit sein Finanzpolster für die Pensionszeit kräftig. "Statt 18 Euro pro Monat fließen jetzt mehr als 60 Euro auf mein Vorsorgekonto", sagt Niebald. "Mehr als das Dreifache meiner früheren Sparleistung also, und das bei gleichem Netto." "Anleger solcher betrieblichen Altersvorsorgeangebote können deshalb einen gehörigen Sparvorteil gegenüber manchen anderen Vorsorgeprodukten nutzen", kommentiert Thomas Bieler den Fall; er ist Finanzexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Sparvorteil lässt sich beziffern: Selbst nach Abzug aller Steuer- und Sozialabgaben, die Krankenpfleger Niebald zu seiner Rentezeit einmal auf sein Gespartes zahlen muss, werden ihm später rund 300 Euro monatlich mehr zur Verfügung stehen als er aus seiner ursprünglichen Anlage des 40-Euro-Bonusses herausgeholt hätte. Bei gleichen Kosten, und auch noch lebenslang. Arbeitnehmer spart, Arbeitgeber auch Mehr noch: Diese Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht nur lukrativ für so manche Angestellte, sondern auch für Ihr Unternehmen. Denn Firmen sparen durch die Entgeldumwandlung der vermögenswirksamen Leistung in eine Betriebsrente kräftig Lohnnebenkosten - und kommen überdies ihrer Pflicht nach, überhaupt eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Die besteht zwar seit der Rentenreform im Jahre 2001, doch vier Jahre danach haben erst 79 Prozent aller Firmen die Vorschrift umgesetzt, hat das WSI der Hans-Böckler-Stiftung jüngst ermittelt. Finanzexperte Bieler rät Angestellten ohne Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge deshalb, ihren Unternehmen die Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen in eine Betriebsrente selbst vorzuschlagen - oder die Übernahme der jüngsten Altersvorsorgeabschlüsse der chemischen Industrie zur Debatte zu stellen, die unter Experten als vorbildlich gelten. Ansprechpartner der Arbeitnehmer ist in beiden Fällen zumeist die Personalabteilung. Vielfach lohne es sich jedoch, direkt mit der Geschäftsführung zu sprechen. "Viele Betriebe und ihre Personalabteilungen, die bisher wenig Erfahrung mit den Angeboten der betrieblichen Altersvorsorge haben, tun sich mit den neuen Angeboten schwer", sagt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge. "Dann sollte man den Personalabteilungen die entsprechenden Gesetze einfach vorlegen. Dafür sind sie meist dankbar. Andernfalls sollten sich Angestellte direkt an ihre Chefs wenden." Schließlich sollte jeder Bundesbürger die staatliche Hilfe zur privaten Altersvorsorge nutzen, die es gibt. Mehr als genug Steuern zum Ausgleich haben sie in der ersten Hälfte des Jahres ja bezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juli 31, 2007 · bearbeitet Juli 31, 2007 von Privatanleger Betriebliche Altersvorsorge hat Tücken Abgabenbelastung in der Rentenphase schmälert die Attraktivität Die betriebliche Altersvorsorge wird vielfach als der attraktivste Weg für den Aufbau einer zusätzlichen Rente angesehen. Diese Einschätzung war anfänglich sicherlich berechtigt. Nachdem die Betriebsrenten der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen wurden, hat die betriebliche Gehaltsumwandlung jedoch einiges von ihrem Glanz eingebüßt und ist oftmals nicht mehr die erste Wahl. Seit dem 1.1.2002 haben mit tariflich bedingten Ausnahmen grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, das Recht, auf einen Teil ihres Entgeltes zu verzichten und dafür eine betriebliche Altersversorgung zu erhalten. Auf dem Wege der Gehaltsumwandlung können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung zum Aufbau der Betriebsrente verwendet werden. In diesem Jahr sind das in den alten Bundesländern 2.520 Euro. Der umgewandelte Betrag unterliegt nicht der Besteuerung und über 2008 hinaus auch nicht der Abgabenbelastung in der Sozialversicherung. Im Vergleich zu einem privaten Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) sprechen deshalb auf den ersten Blick drei Vorteile für die Gehaltsumwandlung: Der geforderte Anlagebetrag ist höher als bei der Riester-Rente. Es ist eine zusätzliche Sozialabgabenersparnis möglich. Zudem erspart sich der Anleger ein kompliziertes Procedere, da der Vertrag über den Arbeitgeber abgewickelt wird. Die beiden ersten Vorteile sind jedoch zu relativieren. Geht man von dem vor Steuer gleichen Anlagebetrag aus, ist die steuerliche Förderung der Gehaltsumwandlung kaum größer als die kombinierte Förderung aus Zulagen und eventueller zusätzlicher Steuererstattung bei der Riester-Rente. Arbeitnehmer mit mehreren Kindern und/oder nicht rentenversicherungspflichtigem Ehegatten profitieren in der Regel von der Riester-Förderung sogar stärker. Die Sozialabgabenersparnisse erzielen zudem nur diejenigen, die mit ihrem Einkommen nicht oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung liegen. Weiterhin ist zumindest der nicht belastete Beitrag zur Rentenversicherung keine Ersparnis. Er verkürzt vielmehr die gesetzliche Rente und zwar umso mehr, als der Arbeitgeber seinen Anteil auch nicht leisten muss. Schließlich ist die Abgabenbelastung nur bis 2008 ausgesetzt. Ein Vergleich darf sich überdies nicht auf die Ansparphase beschränken, sondern muss auch die Rentenphase betrachten. Dort ist es so, dass sowohl die Riester-Rente, als auch die Betriebsrente der vollen Besteuerung unterliegen. Unterschiede bestehen demgegenüber bei Sozialabgabenbelastung. Während von der Riester-Rente nach den geltenden gesetzlichen Regelungen keine Sozialbeiträge zu leisten sind, ist für die Betriebsrenten der volle Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zu entrichten. So bestimmt es das am 1.1.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Da der Arbeitgeber bei der Betriebsrente nicht den halben Beitragssatz trägt, bedeutet dies, dass von der Betriebsrente zirka 16 Prozent an die Krankenkasse (durchschnittlich 14, 3 %) und die Pflegeversicherung (ab 2005: 1,95 %) abgeführt werden. Auf Basis der jetzigen Gesetzeslage dürfte die Betriebsrente deshalb nur dann mit der privaten Riester-Rente mithalten können, wenn der Arbeitgeber bei der Ansparung der Betriebsrente zusätzliche Beiträge leistet. Bei privat Krankenversicherten ist die Situation anders; sie profitieren aber auch nicht von Beitragsersparnissen in der Ansparphase. Ohne Extraleistungen des Arbeitgebers ist es daher in der Regel empfehlenswert, zunächst die Fördermöglichkeiten der Riester-Rente auszuschöpfen und erst danach wenn noch finanzieller Spielraum besteht die Gehaltsumwandlung zu nutzen. Quelle: BdV Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juli 31, 2007 · bearbeitet August 12, 2008 von Privatanleger Vergleich Riester-Rente - betriebliche Altersvorsorge Beim Vergleich von Riester-Rente und Entgeltumwandlung über den Betrieb spielen viele Faktoren eine Rolle. Interessenten sollten nicht nur auf die aktuellen Förderquoten, sondern auch auf die langfristige Entwicklung schauen. Gerade Arbeitnehmer mit kleinem und mittlerem Gehalt wollen wissen, welche der staatlich geförderten Sparformen genutzt werden soll. Denn für beide Wege ist selten genug Geld da. Doch leider ist die Frage, welche der beiden Alternativen nun "besser" ist, nicht eindeutig zu beantworten. Bei der Bruttoentgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ein Teil seiner Entgeltansprüche, maximal bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2007: 2.520 Euro), für die Altersvorsorge angelegt wird. Dieser Teil des Einkommens ist steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei. Zusätzlich können 1.800 Euro steuerfrei für die Altersvorsorge verwendet werden. Auf diesen Teil muss der Sparer jedoch von Beginn an Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Höhe der steuerbegünstigten Beiträge ist somit eindeutig höher als beim Riester-Sparen, wo der Höchstbetrag im Jahr 2007 bei 1.575 Euro liegt. Doch dieser Vorteil trügt: Vor allem Sparer mit kleinem oder mittleren Einkommen sind oftmals nicht in der Lage derart hohe Beträge für die Altersvorsorge beiseite zu legen. Bereits der Höchstbetrag für Riester-Verträge ist für viele Klein- und Mittelverdiener oft nur mit Mühe und Not aufzubringen. Sozialabgabenfreiheit: Medaille mit zwei Seiten Auch die teilweise Sozialabgabenfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge hat ein doppeltes Gesicht: Auf der einen Seite spart man bei einem Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Beiträge an die Sozialversicherungen. Andererseits verringert sich dadurch die gesetzliche Rente. Ein Vergleich zwischen Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge darf sich überdies nicht auf die Ansparphase beschränken. Auch die Rentenphase muss betrachtet werden. In diesem Zeitraum unterliegen beide Anlageformen der vollen Besteuerung. Anders ist es jedoch bei der Sozialabgabenbelastung: Nach geltendem Gesetz müssen für eine privat abgeschlossene Riester-Rente keine Sozialbeiträge abgeführt werden. Nicht so bei den Betriebsrenten: Hier muss während der Rentenphase der volle Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Da der Arbeitgeber bei der Betriebsrente nicht den halben Beitragssatz trägt, muss der Sparer damit rechnen, zirka 16 Prozent der Betriebsrente an Kranken- und Pflegeversicherung abtreten zu müssen. Sparer sollten also nicht nur auf die Förderquoten während der Ansparphase schielen. Die sind bei der betrieblichen Altersvorsorge aufgrund der derzeit gültigen Sozialabgaben- und Steuerersparnis oft höher als bei einem Riester-Vertrag. Die später zu zahlenden Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung könnten diesen Vorteil schon wieder zunichte machen. Viele Einflussfaktoren Vor dem Hintergrund dieser Situation rät die Verbraucherzentrale Bremen tendenziell zur Riester-Rente. Insbesondere, wenn der Arbeitgeber zur Betriebsrente nichts hinzugebe, sei dieser Förderweg zu empfehlen. Erst danach - sofern noch finanzieller Spielraum bestehe - sollten Altersvorsorgesparer die Gehaltsumwandlung nutzen. Das betriebliche Vorsorgewerk "Metallrente", bei dem sich Arbeitgeber und Gewerkschaft IG Metall zusammengetan haben, will sich nicht festlegen. In den meisten Fällen, so Metallrente, ergeben sich für Singles und Familien mit bis zu zwei Kindern Vorteile bei der Betriebsrente. Die Riester-Förderung biete dagegen Familien mit mehreren Kindern hohe Zulagen, die die Steuervorteile der betrieblichen Altersvorsorge übertreffen könnten. Letztlich komme es daher auf das individuelle Bruttoentgelt, die Höhe des steuerpflichtigen Familieneinkommens sowie die Anzahl der Kinder an. Quelle: Ihre-vorsorge.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Juli 31, 2007 · bearbeitet August 12, 2008 von Privatanleger Betriebliche Altersvorsorge Betriebsrenten werden für Kleinsparer attraktiver Die Ankündigung der Bundesregierung, Betriebsrenten in der Sparphase weiterhin von Sozialabgaben zu befreien, hilft vor allem Beschäftigten mit kleineren Einkommen. Sie profitieren weniger als Angestellte mit hohen Einkommen davon, dass die Beiträge zu Betriebsrenten steuerfrei sind. Umso wichtiger ist für sie, dass sie ihre Sozialabgaben anders als bisher geplant auch nach 2008 mindern dürfen. Nach einer Berechnung des Finanzdienstleisters MLP haben Durchschnittsverdiener, die die Höchstbeträge ausschöpfen, durch die Fortdauer der Befreiung einen Vorteil von 44 Euro monatlich. Die Arbeitgeber sparen einen ähnlichen Betrag, weil auch sie für die Sparbeiträge keine Sozialbeiträge zahlen. Manche nutzen das gesparte Geld, um die Betriebsrenten ihrer Arbeitnehmer aufzustocken. Wären - wie es bisher geplant war - die Beiträge zu Betriebsrenten vom Jahr 2009 an wieder voll mit Sozialabgaben belastet worden, wäre die monatliche Lohnüberweisung für einen Beschäftigen mit 2500 Euro Monatseinkommen von Januar 2009 an um 44 Euro geringer ausgefallen. Nun kommt es also anders: Um eine doppelte Belastung der betrieblichen Altersversorgung zu vermeiden - sonst wären Sparbeiträge und Rentenauszahlung mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet worden - wird die jetzt schon geltende Befreiung über das Jahr 2008 hinaus weitergelten. Langfristige Planungssicherheit Die Versicherungswirtschaft, die den Markt für Betriebsrenten dominiert, hofft schon auf einen zusätzlichen Schub. Die Entscheidung der Bundesregierung gibt den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern die notwendige langfristige Planungssicherheit, sagt Michael Hessling, Vorstandsmitglied bei der Allianz Leben. Die dauerhafte Befreiung von den Sozialabgaben mache die betriebliche Altersversorgung vor allem für Geringverdiener interessanter, sagt Oliver Dobner von der Maklergesellschaft Marsh. Dieser Vorteil der betrieblichen Altersversorgung ist auf kleine und mittlere Einkommen beschränkt, weil die Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben in Deutschland begrenzt ist. In der Arbeitslosen- und Rentenversicherung zum Beispiel derzeit auf 63.000 Euro. Betriebssparer, die deutlich mehr verdienen, haben vom Abzug der Sparraten von der Bemessungsgrundlage nichts, weil das reduzierte Einkommen auch nach dem Abzug noch über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Mit anderen Worten: Ihre Sparraten wären auch nach der bisher geplanten Regelung nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet worden. Die Betriebsrenten haben einen Haken Die Steuervorteile der betrieblichen Altersversorgung können Arbeiter und Angestellte nutzen. Selbständige und Beamte dürfen nicht mitmachen. Derzeit können, unabhängig von der Höhe des Einkommens, jährlich bis zu 2.520 Euro steuer- und sozialabgabenschonend gespart werden. Der Betrag entspricht 4 Prozent der Bemessungsgrenze von derzeit 63.000 Euro. Das steuerschonende Sparen ist - wenngleich die Rente im Alter steuerpflichtig ist - für die meisten Beschäftigten attraktiv. In Deutschland steigen die Steuersätze mit der Höhe des Einkommens. Wegen der im Alter normalerweise geringeren steuerpflichtigen Einkommen sind die zu erwartenden Grenzsteuersätze meist geringer als in der aktiven Lebensphase. Das reduziert die Steuerbelastung, sagt Harald Huhn, Experte für Betriebsrenten beim Finanzdienstleister MLP. Allerdings haben die Betriebsrenten einen Haken: Was ist, wenn der Sparer den Arbeitgeber wechselt? Lange Zeit drohten erhebliche Zusatzkosten, weil die deutschen Lebensversicherer, die die Verträge vorschüssig mit den gesamten Vermittlungsprovisionen belasten. Beim Wechsel konnte es passieren, dass diese Kosten, die bei langen Laufzeiten leicht 2000 Euro erreichen können, ein zweites Mal anfielen. Immerhin ist dieses Manko durch eine Übereinkunft der Branche gemildert worden. Fast alle großen Versicherer haben sich dazu verpflichtet, beim Wechsel des Arbeitgebers das volle angesparte Deckungskapital auf den neuen Anbieter zu übertragen. Das geht allerdings nur beim Wechsel zwischen Direktversicherung und Pensionskasse. Wenn der neue Arbeitgeber zum Beispiel nur eine Unterstützungskasse anbietet, zahlt der Sparer abermals Vermittlungsprovisionen. Text: ruh., F.A.Z., 28.06.2007, Nr. 147 / Seite 21 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fancY August 1, 2007 Betriebliche Altersvorsorge hat Tücken ... Nachdem die Betriebsrenten der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen wurden, hat die betriebliche Gehaltsumwandlung jedoch einiges von ihrem Glanz eingebüßt und ist oftmals nicht mehr die erste Wahl... ...Der umgewandelte Betrag unterliegt nicht der Besteuerung und über 2008 hinaus auch nicht der Abgabenbelastung in der Sozialversicherung... Was denn nun, Sozialversicherungpflicht oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel August 1, 2007 Nimm das Werbetext Gespame von "Privat"anleger nicht alzu ernst. Das ziel ist doch eindeutig: Mit möglichst wenig Copy und Paste Aufwand alles was mit Versicherung zu tun hat in ein schönes Licht zu rücken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Scubapro August 1, 2007 Fragt sich nur, wer liest solche C&P-Text-Wüsten? -s- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger August 1, 2007 · bearbeitet August 1, 2007 von Privatanleger Was denn nun, Sozialversicherungpflicht oder nicht? ... Nachdem die Betriebsrenten der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen wurden... ...in der Auszahlphase. Gesetzlich Krankenversicherte müssen seit 2004 den vollen Kassenbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung auf Versorgungsbezüge zahlen. Betroffen sind nicht nur Betriebsrenten, sondern auch Einmalabfindungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (BAV). Für privat Krankenversicherte bleiben die Betriebsrenten und auch Einmalabfindungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) von dieser Beitragsbelastung verschont. ...Der umgewandelte Betrag unterliegt nicht der Besteuerung und über 2008 hinaus auch nicht der Abgabenbelastung in der Sozialversicherung... ...während der Sparphase. Andernfalls wäre es zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Doppelbesteuerung von Sozialversicherungsbeiträgen gekommen (s.o.). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AXM August 2, 2007 Also mich interessiert die Gehaltsumwandlung sehr, Denn ich bekomme mein VWL nur über das Ding und nur über Metallrente oder Riester. Riester kann ich aber nur von Netto zahlen und wenn ich von 100 Euro ausgehe kostet mich Riester viel mehr als Metalrente. Beistpiel: 100Euro von Brutto. sind 100-26,70=73,3Euro Brutto sind netto keine 30 Euro aber 170Euro sind garantiert bei Auszahlung. Auch wenn die Riesterbeiträge steuerfrei sind sind diese sozialversicherungspflichtig. Leider muss ich bei der Metallrente um die 8 Versicherer bedienen :'( , ist ein Konsortium. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline August 2, 2007 30,- EUR netto sollten doch aber zu verschmerzen sein! wieviel ist es denn netto bei 210,- EUR brutto? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AXM August 3, 2007 · bearbeitet August 3, 2007 von AXM Bei Lycos z.B. gibts einen Gehaltsrechenr rechne es doch selbst aus . Hängt ja auch von persönlichen Faktoren ab. Je mehr du verdienst um so größer ist der unterschied nehme ich an. Man muß aber nicht gleich auf die volle 4% gehen. ich mache mir 100 Euro, wenn dann "zuviel" Brutto wird am Jahresende kann ich nachschießen und mein Jahresbrutto reduzieren. Wenn man die eine oder andere Zulage vom Staat will ist das vielleicht ein guter Trick. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger August 3, 2007 · bearbeitet August 3, 2007 von Privatanleger Betriebsrente Vorsorge doch sozialabgabenfrei Arbeitnehmer können entgegen bisherigen Plänen weiter einen Teil ihres Gehalts sozialabgabenfrei für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Die bisher geltende Befristung dieser Förderung bis Ende 2008 wird gestrichen. Dies sieht das Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorgung von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) vor, wie die Zeitung Die Welt heute berichtet. Das Kabinett werde am kommenden Mittwoch über die Änderung entscheiden. Der Gesetzesentwurf siehe zudem vor, das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften von 30 auf 25 Jahre abzusenken. Die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge ist seit 2002 auf einem soliden Wachstumskurs, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Ende 2006 verfügten 17,3 Millionen Arbeitnehmer über eine Betriebsrentenanwartschaft. Neuen Untersuchungen zufolge beruhe die positive Entwicklung in erster Linie auf der Steuer- und Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung, schreibt das Ministerium. Das Wachstum habe sich aber im Jahr 2006 abgeschwächt, vermutlich weil die Beitragsfreiheit auslaufen sollte. Subvention der Betriebsrente Um einen Rückschlag bei der betrieblichen Altersvorsorge zu verhindern, soll deshalb die Sozialversicherungsfreiheit ohne zeitliche Befristung fortgeführt werden. Dies gibt vor allem den Tarifvertragsparteien die notwendige Planungssicherheit, heißt es weiter in dem Entwurf. Die Union begrüßte die geplante Gesetzesänderung. Eine Sozialabgabenpflicht hätte zu einem Einbruch bei den Betriebsrenten geführt, sagte der Renten-Experte der CDU, Peter Weiß, der Zeitung. Die Union habe deshalb schon bei den Koalitionsverhandlungen 2005 darauf gedrungen, die Sozialabgabenfreiheit fortzuführen. Warum Arbeitnehmer applaudieren sollten, zeigt diese Rechnung: Zahlt ein Beschäftigter den maximal geförderten Beitrag von derzeit 2520 Euro in eine Direktversicherung ein, kann er sich nach einer Ansparphase von 30 Jahren über 47 460 Euro staatliche Förderung freuen. Um 15 000 Euro niedriger fiele der Staatszuschuss aus, wären die Einzahlungen ab Anfang 2009 nicht mehr von den Sozialabgaben befreit gewesen. Öffentlich abkassieren lohnt sich so mehr denn je. Wer das Angebot nutzt, kann seine gesetzliche Rente glatt verdoppeln. Ein Rechenbeispiel: Ein 30-jähriger Arbeitnehmer, der mit 25 Jahren ins Berufsleben eintritt und 50 000 Euro brutto verdient, kann laut dem Programm Rentenschätzer des Deutschen Instituts für Altersvorsorge mit einer gesetzlichen Monatsrente von 1967 Euro kalkulieren. Zahlt er 35 Jahre den maximal geförderten Eigenbeitrag in eine fondsgebundene Riester-Police ein, erhält er laut Beispielsrechnung eine monatliche Auszahlung von 1.078 Euro zusätzlich. Schließt er zudem eine klassische Direktversicherung ab (Beitrag 2520 Euro/Jahr, Laufzeit 35 Jahre), kann er mit weiteren 834 Euro pro Monat rechnen insgesamt ist seine private Rente also fast genauso hoch wie die gesetzliche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AXM August 6, 2007 · bearbeitet August 6, 2007 von AXM Öffentlich abkassieren lohnt sich so mehr denn je. Wer das Angebot nutzt, kann seine gesetzliche Rente glatt verdoppeln. Ein Rechenbeispiel: Ein 30-jähriger Arbeitnehmer, der mit 25 Jahren ins Berufsleben eintritt und 50 000 Euro brutto verdient, kann laut dem Programm Rentenschätzer des Deutschen Instituts für Altersvorsorge mit einer gesetzlichen Monatsrente von 1967 Euro kalkulieren. Zahlt er 35 Jahre den maximal geförderten Eigenbeitrag in eine fondsgebundene Riester-Police ein, erhält er laut Beispielsrechnung eine monatliche Auszahlung von 1.078 Euro zusätzlich. Schließt er zudem eine klassische Direktversicherung ab (Beitrag 2520 Euro/Jahr, Laufzeit 35 Jahre), kann er mit weiteren 834 Euro pro Monat rechnen insgesamt ist seine private Rente also fast genauso hoch wie die gesetzliche. Was hier nicht erwähnt ist. Er muss dann auf 50000x4%=2000Euro Jährlich + Sozialabgaben ca.20%=400Euro +2520=4920Euro fast 10% Des Verdienstes muss er in die private Rente investieren. edit Fällt mit erst jetzt auf der Staat macht aus 20% des Gehaltes genauso viel wie privat mit 10% und nicht mit den besten Anlagen :ph34r: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stbjs August 6, 2007 @AXM: Solche Aussagen sind nicht sehr hilfreich. Man kann nur jeden ermutigen, die Wege der BAV und Riester zu nutzen, soweit dies möglich ist. Deine Rechnung ist korrekt. Aber netto bietet sich ein ganz anderes Bild. Um 1000 EUR jährlich privat in einen Fonds-Sparplan zu investieren, muß man auch 2.160 EUR verdienen (in obigem Beispiel). Andersherum kann ich mit 1.000 EUR netto 2.160 EUR in eine Direktversicherung einzahlen. Das Sparen vom Brutto macht es für viele Arbeitnehmer überhaupt erst finanzierbar. Ganz davon abgesehen, daß diese Form der Altervorsorge den Sparer enorm dizipliniert. Und der Staat macht aus Deinem Gehalt gar nichts. Den Anbieter sucht sich der Arbeitgeber raus und dafür haftet er im Zweifel auch noch. Gruß Jürgen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger August 7, 2007 Regierung: Betriebsrenten-Förderung bleibt unverändert Schon morgen wird das Bundeskabinett die weitere sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung beschließen. Bad Homburg (sth). Nur sechs Wochen nach der Ankündigung von Bundessozialminister Franz Müntefering, dass Beiträge für eine Betriebsrente auch künftig in vollem Umfang steuer- und sozialabgabenfrei bleiben, wird die Bundesregierung voraussichtlich an diesem Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen. Damit kommt Müntefering trotz wiederholter Warnungen der Rentenversicherer dem Drängen von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern nach. Nach Zeitungsberichten sieht der Gesetzentwurf keinerlei zeitliche Befristung der Betriebsrenten-Förderung mehr vor. Der bisherigen Rechtslage zufolge sollten Beiträge für Betriebsrenten zwar weiterhin steuerfrei bleiben, aber ab 2009 mit Sozialabgaben belegt werden. Denn den Sozialversicherungen entgehen aufgrund der Entgeltumwandlung nach Angaben des Bundessozialministeriums jährlich rund 2,4 Milliarden Euro. Mit dem neuen Gesetz soll auch der Arbeitgeber-Wechsel unter Erhalt der erworbenen Betriebsrentenansprüche erleichtert werden. Bisher sind Ansprüche auf eine Betriebsrente erst dann unverfallbar, wenn ein Arbeitnehmer fünf Jahre im Betrieb gearbeitet hat und beim Ausscheiden aus der Firma das 30. Lebensjahr vollendet hatte. Künftig sinkt diese Altersgrenze auf 25 Jahre. Dadurch könnten besonders junge Frauen auch dann ihre Ansprüche aufrecht erhalten, wenn sie wegen Kindererziehung vor dem 30. Lebensjahr ihren Job aufgeben, erläuterte das Bundessozialministerium. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag