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Geparda

Immobilien in der Familie

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Geparda

Gedankenspiel:

Eltern mit Kind(ern) wollen in einigen Jahren eine Immobilie erwerben.

Der Sparerfreibetrag für das Vermögen ist ausgereizt und die Eltern würden gerne einen Teil des Vermögens auf die Kinder übertragen.

Das Problem welches sich ergibt ist allerdings, dass das Vermögen nach dem Übertrag nicht mehr ausreichen würde, um eine entsprechende Immobilie ohne Beteiligung der Kinder zu finanzieren.

Die Überlegung lautet nun folgendermaßen:

1. Das Geld wird an die Kinder übertragen. (Das spart bis zum Erwerb der Immobilie einen guten Teil Steuern)

2. Die Eltern verwalten das Geld für die Kinder, da diese ja noch minderjährig sind.

3. Die Eltern kaufen mit den Kindern gemeinsam eine Immobilie. D.h. im Zuge der Verwaltung des Vermögens entscheiden sich die Eltern das Geld in Immobilien anzulegen.

4. Dem Kind gehört damit natürlich der entsprechende Anteil an der Immobilie.

5. Bei der unvermeidlichen Schenkung/Vererbung der Immobilie fällt weniger Erbschaftssteuer an, da ein Teil der Immo bereits dem Kind gehört.

Das lebenslange Wohnrecht müssten sich die Eltern über einen Niesbrauch sichern.

 

Macht das so Sinn, oder wo ist bei der Überlegung der Pferdefuß?

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stbjs

Vermutlich wäre zum Erwerb der Immobilie ein Ergänzungspfleger für das Kind zu bestellen.

 

Die Immobilie kann nicht mehr beliehen oder verkauft werden, ohne die Zustimmung des Kindes. Und dafür wäre wohl ebenfalls ein vom Vormundschaftsgericht bestellter Ergänzungspfleger erforderlich, denke ich.

 

Wieviel Steuern sollten denn durch diese Gestaltung gespart werden? Das rentiert sich wohl eher nicht - der ganze Aufwand.

 

Gruß Jürgen

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Geparda

Nur mal mit irgendwelchen Zahlen gerechnet...

Man nehme 150.000 Euro, schenke sie dem eigenen Kind. Aufgrund des relativ "geringen Betrages" ist derzeit meines Wissens keinerlei Schenkungssteuer zu entrichten.

Die 150.000 werden sinnvoll und sicher angelegt zu 4,5 % (ist derzeit glaube ich realistisch).

Das ergibt Zinseinkünfte von 6.750 Euro für das Kind pro Jahr.

Diese sind komplett steuerfrei, da das Kind kein anderes Einkommen hat.

Die Eltern würden bei der gleichen Anlage ca. 1.000 Euro Steuern pro Jahr abführen müssen.

 

Nächster Punkt: alternativ wird das Vermögen nicht übertragen. Es wird ein Haus gebaut mit dem Geld der Eltern. Kostenpunkt so ca. 500.000 Euro. Dieses gehört den Eltern komplett, doch irgendwann soll das Kind das Haus natürlich haben, spätestens nach dem Tod der Eltern.

Hier greift dann das zukünftige verschärfte Erbrecht, nach welchem Immobilien nicht mehr bevorzugt werden dürfen. D.h. die 500.000 Euro sind abzüglich der Freibeträge steuerpflichtig. Derzeit sind das 205.000 Euro. Ob sich dies zugunsten der Erbenden noch ändert sei mal dahingestellt.

So müssten dann für ca. 300.000 Euro Erbschaftssteuer abgeführt werden. Rechnen wir mal gnädig mit einem Steuersatz von 20 %, so sind dafür 60.000 Euro fällig.

Die andere Alternative würde den Wert des Erbes auf 350.000 Euro verringern. Nach Abzug des Freibetrages blieben dann noch 150.000 zu versteuernde Euro. Für die aufgrund der Progression auch ein niedrigerer Steuersatz anfallen würde. Aber selbst wenn das auch 20 % wären blieben noch gesparte 30.000 Euro.

 

Rekapitulation: gespart an Steuern würden einmalig 30.000 Euro plus 1.000 Euro jährlich bis zum Hausbau.

 

Ich finde, dass man sich über solche Beträge durchaus den Kopf zerbrechen darf.

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fennichfuxer

hi,

 

holla, dein rechenbeispiel in punkt eins bringt evtl mehrkosten, da dein kind dann aus der familienversicherung der gesetzl rausfallen würde (freigrenze gut 5k, kein halbeinkünfteverfahren!). andere (staatl) wohltaten werden sukzessive ebenfalls gestrichen. vorher also unbedingt detaillierten, umfassenden rat zu den denkbaren szenarien einholen und nicht nur an die steuern denken!

 

schenkst du deinen kindern einen erheblichen betrag und ruderst dann wieder komplett zurück, da es sich als nachteilig erweist, kann das fa sehr, sehr böse werden!

 

grüssle ff

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Geparda

Gilt das auch für Kinder unterhalb des 18. Lebensjahres?

Bislang habe ich nur Aussagen dazu gefunden, dass die Mitversicherung in diesem Fall vom Einkommen der Eltern abhängt. Immer vorausgesetzt wir reden von der GKV.

Aber sicherlich ist das einen Gedanken Wert.

 

Und die schlafenden Hunde vom FA wollen wir selbstverständlich nicht wecken.

Aber ich glaube auch nicht, dass das von mir entworfene "Konstrukt" illegal wäre. Schließlich soll dem Kind ja zu jedem Zeitpunkt das Kapital erhalten bleiben.

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Orwell
· bearbeitet von Orwell

Wenn beide Eltern in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, lässt sich der Freibetrag pro Kind auf 410.000 verdoppeln. Verschiedene Vermögensklassen dürfen schon unterschiedlich besteuert, aber eben nicht unterschiedlich bewertet werden. Es bleibt also zu hoffen, dass Immobilien auch weiterhin günstiger vererbt werden können als Geldvermögen.

 

Angaben ohne Gewähr - natürlich muss man hierfür Notar und ggf. Steuerberater aufsuchen.

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Raccoon

Hier die Steuersaetze: Wann müssen die Erben Erbschaftsteuer bezahlen?

 

War es nicht mal im Gespraech, dass der Freibetrag gekuerzt werden sollte?

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Goldjunge
Das lebenslange Wohnrecht müssten sich die Eltern über einen Niesbrauch sichern.

 

Das wird erstmal auch nicht funktionieren.

Das Niesbrauchrecht müßte ja Dein Kind unterschreiben - oder willst Du das stellvertretenderweise auch gleich miterledigen? Das dürfte nichtig sein.

 

Meine Erfahrung lautet:

Wer noch nie Streit in einer Familie erlebt hat, der hat noch nie nennenswerte Beträge ge-/vererbt oder verschenkt / geschenkt bekommen.

Was wenn einem Deiner Kinder einfällt selbst nen Haus bauen zu wollen, oder gar ganz woanders leben zu wollen, und seinen Anteil ausbezahlt haben möchte?

Wieviel wird dieser Anteil dann Wert sein? Wer schätzt den Wert? Ist dann das geld für die Auszahlung überhaupt vorhanden?. Alles sehr unschöne Fragen mit hohem Streitpotential.

 

Die restlichen Punkte wurde ja schon erwähnt.

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AXM

Meine nicht so große Erfahrung zeigt, dass das sehr oft passiert (dass die Kindern trotz eins relativ großes Hauses wegziehen)

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PitHH

mach dich doch mal beim jugendamt schlau. ich glaube, die springen automatisch für die interessen minderjähriger kinder ein.

 

ne bekannte musste dem jugendamt mitteilung über vermögen geben für kinder, die sie mit in die neu geschlossene ehe gebracht hat.

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Grumel
Meine nicht so große Erfahrung zeigt, dass das sehr oft passiert (dass die Kindern trotz eins relativ großes Hauses wegziehen)

 

Wieso sollte es nicht passieren. Was ein Weltbild. Wieso sollten sich Kinder an irgendeinem Ort einmauern lassen, nur weil ihre Eltern das Weltbild haben sich dort ihr leben lang einzubunkern ? Klar zieht jeder dort hin wo er nen ordentlchen Job bekommt.

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