Milhouse2 Juni 16, 2007 Servus! Ich bin Student und beziehe Bafög, fast den Höchstsatz also ca. 580. Jetzt habe ich einen kleinen Gewinn, sagen wir 400, mit dem Spekulieren von Aktien erwirtschaften können. Wie wirkt sich das auf mein Bafög aus? Gibt es da gewisse Freibeträge? Mir ist nur die Vermögensgrenze von 5200 bekannt. Gruß Milhouse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel Juni 16, 2007 Bafög und Vermögen sind meines Wissens ein Widerspruch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hornet Juni 16, 2007 · bearbeitet Juni 16, 2007 von hornet Hallo Milhouse, wenn Du an einer Hochschule studierst, beträgt der Freibetrag jährlich 4206 Euro. Dazu kommen noch Werbungskosten die Du geltend machen kannst. http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php Das Bafögamt wird sich allerings für Deine Kontostände interessieren wenn sie hören, dass Du 400 Euro durch Aktienspekulationen erwirtschaftet hast. Es gibt eine Grenze von 5200 Euro für das Vermögen was man maximal besitzen darf um Bafög zu beziehen. http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php Gruß Hornet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Milhouse2 Juni 17, 2007 @Hornet Vielen Dank erstmal für die schnelle und hilfreiche Antwort. Die Frage die sich mir dann noch stellt, muß ich diese "unverhofften Einnahmen" dem Bafögamt melden, wenn ich damit weit unter dem Freibetrag liege? Normalerweise teile ich dem Bafögamt meine Einnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mit. Was ist aber mit Spekulationsgewinnen? Ich kann ja im Vorfeld nicht einschätzen wieviel Gewinn ich mit dieser Aktie machen werde. Also wie handhabt ihr das, mit dem Bafög... Gruß Milhouse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
EinInvestor Juni 18, 2007 Normalerweise teile ich dem Bafögamt meine Einnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mit. Was ist aber mit Spekulationsgewinnen? Ich kann ja im Vorfeld nicht einschätzen wieviel Gewinn ich mit dieser Aktie machen werde. Natürlich kann man das nicht absehen. Genausowenig wie andere Gelegenheiten, wie z.B. ein Teilzeitjob beim zukünftigen Arbeitgebeter, einen Lottogewinn oder eine Erbschaft. Das meldet man ggf. während des Bewilligungszeitraumes nach und gut. Aus den Daten der Transaktion geht ja dann hervor, dass Du nicht mit 1.000.000,- aus einem schweizer Konto diesen Gewinn gemacht hast, sondern dieses aus dem schon bei Antragstellung angegebenen Vermögen stammt. Ich würd's einfach per Brief machen, eine Kopie der Transaktionsdaten beilegen (da sieht man dann ja, dass das mit kleinem Vermögen gemacht wurde) und gut. Kostet 0,55, ein paar Minuten und damit ist das absolut sauber. Bei der Gelegenheit bitte doch um Rückantwort, ob Sie von Dir auch weiterhin solche Informationen innerhalb des Bewilligungszeitraums haben wollen, soweit Du die Vermögengsgrenze nicht überschreitest. Falls Sie das nicht wollen, musst Du nur noch korrekt rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag