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sparnix

fonds + steuer: vergleich inländisch vs. ausländisch, thesaurierend vs. ausschüttend

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Delphin
ich hab da mal ne praktische Frage zur Besteuerung der Erträge ausländisch thesaurierender Fonds:

 

Mal angenommen ich hab meinen Freistellungsauftrag komplett für mein Tagesgeldkonto gestellt, hab da Zinsen bekommen (komplett abgedeckt vom Freibetrag), aber am Ende vom Jahr ist trotzdem noch Freibetrag übrig.

So, und jetzt hab ich aber auch ein Depot mit ausländisch thesaurierenden Fonds, deren Erträge ich in der Steuererklärung angeben und versteuern muss. Jetzt hab ich ja aber noch Freibetrag übrig. Nun die eigentliche Frage anhand des Beispiels:

Muss ich dem Finanzamt selber mitteilen, dass ich noch Freibetrag übrig habe oder verrechen die den "Rest"-Freibetrag automatisch mit den angegebenen Erträgen?

Die verrechnen das automatisch. Nun fragst du dich vielleicht, woher die wissen, wieviel noch übrig ist beim Freistellungsauftrag? Die Antwort ist einfach: du musst natürlich auch die Zinseinkünfte aus dem Tagesgeld angeben, selbst wenn darauf eben kein Zinsabschlag einbehalten wurde.

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muesli

@orgwin: Kommt darauf an, was Du unter automatisch verstehst. Du musst dann halt eine Anlage KAP ausfüllen und bekommst das Geld dann vom Finanzamt zurück. Also ganz automatisch nicht... Wenn Deine gesamten Zinseinkünfte etc. unter 801 liegen, könntest Du Dir etwas Arbeit mit der Steuererklärung sparen, wenn Du den Freibetrag auf alle Kreditinstitute verteilst.

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Sapine
@orgwin: Kommt darauf an, was Du unter automatisch verstehst. Du musst dann halt eine Anlage KAP ausfüllen und bekommst das Geld dann vom Finanzamt zurück. Also ganz automatisch nicht... Wenn Deine gesamten Zinseinkünfte etc. unter 801 liegen, könntest Du Dir etwas Arbeit mit der Steuererklärung sparen, wenn Du den Freibetrag auf alle Kreditinstitute verteilst.

Fürchte, wenn er ausländische Thesaurierer dabei hat, sollte er für spätere Steuererklärungen belegen können, dass die Erträge ordnungsgemäß berücksichtigt wurden, sonst droht ihm bei Auflösung der Position die Abschlagsteuer auf die thesaurierten Beträge am Ende, obwohl sie bei jährlicher Berücksichtigung unbelastet geblieben wären. Sofern es nicht nur um 1,50 geht, würde ich den Aufwand schon machen.

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orgwin

Vielen Dank für die Antworten :thumbsup: !

 

Ich fasse das für mich mal zusammen:

 

1.) Ich muss alle Erträge in die Steuerklärung eintragen und die Summe wird dann von 801 abgezogen. Hatte ich weniger Erträge als 801, muss ich für die Erträge der ausl. Thesaurierer nix nachzahlen. Und für andere Anlagen, für deren Erträge bereits Steuer abgezogen wurde (weil kein Freistellungauftrag vorlag), bekomm ich die Steuern zurück.

 

2.) Es ist letztendlich egal für welche Erträge (für die das möglich ist) ich einen Freistellungsauftrag hatte und für welche nicht, da in der Steuererklärung eh nur die Summe zählt, abgesehen von den Verlusten, weil man das Geld ja erst wieder nach der Steuererklärung zurückbekommt. Außerdem müsste man halt einfach genau die Summe versteuern die über dem Sparerfreibetrag liegt, falls man drüberkommt.

 

3.) Und wenn ich zu faul bin die Erträge meines ausl. thesaurierenden Fonds einzutragen, muss ich die halt bei Verkauf des Fonds (gekauft ab 2009) mitversteuern, wobei der Nachteil hier darin liegt, dass ich natürlich meinen Freibetrag schneller übersteige.

 

Jetzt die Fragen/Anmerkungen:

1.) Aber die Frage ist jetzt woher weiss das FA für welche Erträge ich Steuern abführen musste (kein Freistellungauftrag) und für welche keine Steuern abgeführt wurden (Freistellungauftrag)? Muss ich das mit in die Steuererklärung reinschreiben? Da ich für manche ja was zurückbekommen würde (kein Freistellungauftrag) und für widerum andere nicht (Freistellungauftrag).

 

2.) Richtig?

 

3.) Oder gilt das als Steuerhinterziehung, weil man ja eigentlich schon jedes Jahr bis zum Verkauf Steuern hätte abführen müssen (falls nicht durch Freibetrag abgedeckt)?

 

orgwin

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Delphin
1.) Ich muss alle Erträge in die Steuerklärung eintragen und die Summe wird dann von 801 abgezogen. Hatte ich weniger Erträge als 801, muss ich für die Erträge der ausl. Thesaurierer nix nachzahlen. Und für andere Anlagen, für deren Erträge bereits Steuer abgezogen wurde (weil kein Freistellungauftrag vorlag), bekomm ich die Steuern zurück.

 

1.) Aber die Frage ist jetzt woher weiss das FA für welche Erträge ich Steuern abführen musste (kein Freistellungauftrag) und für welche keine Steuern abgeführt wurden (Freistellungauftrag)? Muss ich das mit in die Steuererklärung reinschreiben? Da ich für manche ja was zurückbekommen würde (kein Freistellungauftrag) und für widerum andere nicht (Freistellungauftrag).

Ja, musst du auch in die Anlage KAP schreiben.

 

Was du ggf. wegen einem nicht ausreichenden Freistellungsauftrag automatisch von deinen Zinsen (oder Thesaurierungen) abgezogen wurde, ist eine Anzahlung auf die Einkommensteuer (genau wie bei den Nebenkosten einer Mietwohnung), mit der Steuererklärung wird dann berechnet, wieviel Steuern du eigentlich hättest zahlen müssen und dann wird ausgeglichen.

 

2.) Es ist letztendlich egal für welche Erträge (für die das möglich ist) ich einen Freistellungsauftrag hatte und für welche nicht, da in der Steuererklärung eh nur die Summe zählt, abgesehen von den Verlusten, weil man das Geld ja erst wieder nach der Steuererklärung zurückbekommt. Außerdem müsste man halt einfach genau die Summe versteuern die über dem Sparerfreibetrag liegt, falls man drüberkommt.

Ja, Freistellungsaufträge sind keinwegs nötig. Du würdest die zuviel gezahlten Abschläge in jedem Fall über die Steuererklärung zurückbekommen. Der Freistellungsauftrag soll nur den Aufwand vereinfachen für die Fälle, bei denen man unter 801 bleibt und ja eh keine Steuern zahlen muss.

 

3.) Und wenn ich zu faul bin die Erträge meines ausl. thesaurierenden Fonds einzutragen, muss ich die halt bei Verkauf des Fonds (gekauft ab 2009) mitversteuern, wobei der Nachteil hier darin liegt, dass ich natürlich meinen Freibetrag schneller übersteige.

Nein, die Wahl hast du nicht (wäre Steuerhinterziehung). Du musst die Erträge immer angeben und darauf Steuern zahlen, auch wenn die Erträge nicht ausgeschüttet sondern thesauriert wurden. Mit 2009 hat das gar nichts zu tun, das musst du sowohl für Anlagen von vor 2009 als auch für Anlagen danach, und zwar sowohl vor 2009 als auch nach 2009.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
1.) Ich muss alle Erträge in die Steuerklärung eintragen und die Summe wird dann von 801 abgezogen. Hatte ich weniger Erträge als 801, muss ich für die Erträge der ausl. Thesaurierer nix nachzahlen. Und für andere Anlagen, für deren Erträge bereits Steuer abgezogen wurde (weil kein Freistellungauftrag vorlag), bekomm ich die Steuern zurück.

grob gesagt: Einnahmen - 801 EUR = Einkünfte aus Kapitalvermögen

diese Einkünfte erhöhen das zu versteuernde Einkommen worauf letztlich der persönliche Steuersatz angewandt wird. Auf die dann zu zahlende Steuer werden bereits einbehaltene Steuern wie z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag angerechnet.

 

Das Finanzamt bekommt Meldungen vom Bundeszentralamt für Steuern über die Freistellungsaufträge (Freistellungsaufträge-Kontrollsystem - FSAK)

 

2.) Es ist letztendlich egal für welche Erträge (für die das möglich ist) ich einen Freistellungsauftrag hatte und für welche nicht, da in der Steuererklärung eh nur die Summe zählt, abgesehen von den Verlusten, weil man das Geld ja erst wieder nach der Steuererklärung zurückbekommt. Außerdem müsste man halt einfach genau die Summe versteuern die über dem Sparerfreibetrag liegt, falls man drüberkommt.

richtig und die bereits gezahlten Steuern werden auf die letztlich zu zahlende Steuer angerechnet.

 

3.) Und wenn ich zu faul bin die Erträge meines ausl. thesaurierenden Fonds einzutragen, muss ich die halt bei Verkauf des Fonds (gekauft ab 2009) mitversteuern, wobei der Nachteil hier darin liegt, dass ich natürlich meinen Freibetrag schneller übersteige.

richtig, als faden Beigeschmack wird zudem geprüft ob ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird, zumal die Steuern nicht rechtzeitig gezahlt wurden (zumindest in der Theorie). Ob es letztlich dazu kommt steht auf einem anderen Blatt.

 

EDIT: Oha, 5 Minuten Unterschied, man bin ich langsam. Aber doppelt hält besser ;)

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Raccoon
Jetzt die Fragen/Anmerkungen:

1.) Aber die Frage ist jetzt woher weiss das FA für welche Erträge ich Steuern abführen musste (kein Freistellungauftrag) und für welche keine Steuern abgeführt wurden (Freistellungauftrag)? Muss ich das mit in die Steuererklärung reinschreiben? Da ich für manche ja was zurückbekommen würde (kein Freistellungauftrag) und für widerum andere nicht (Freistellungauftrag).

Der FSA besagt nur, dass die Bank keine Steuern fuer Ertraege bis zur Hoehe des FSA abfuehrt. Das FA weis in der Tat nicht, wie hoch deine Ertraege und wie hoch die Steuern sind, sondern "vertraut" darauf, dass du ehrlich bist und die Angaben in deiner Erklaerung machst. Erst wenn das FA eine Pruefung durchfuehrt wird es deine genaue Steuerschuld ermitteln koennen.

Ab 2009 wird dann die Abgeltungssteuer angewandt, welche die Bank an das FA abfuehrt. Somit bekommt das FA immer den richtigen Betrag bzw. mehr als im zusteht. Sollte das FA naemlich Geld schulden, weil z.B. dein persoenlicher Steuersatz niedriger liegt oder dein FSA nicht ausgereizt war, dann musst du dir das Geld ueber die Erklaerung zurueck holen.

 

2.) Richtig?

Auf der einen Seite wurde ja behauptet, mit der Abgeltungssteuer wird alles einfacher, auf der anderen Seite scheint mir das aber nicht der Fall zu sein (s.o.). Naja, fuer das FA wird es einfacher ... :rolleyes:

 

3.) Oder gilt das als Steuerhinterziehung, weil man ja eigentlich schon jedes Jahr bis zum Verkauf Steuern hätte abführen müssen (falls nicht durch Freibetrag abgedeckt)?

Einkuenfte muessen in dem Jahr versteuert werden, in dem sie erzielt wurden.

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Sven82
Das FA weis in der Tat nicht, wie hoch deine Ertraege und wie hoch die Steuern sind, sondern "vertraut" darauf, dass du ehrlich bist und die Angaben in deiner Erklaerung machst. Erst wenn das FA eine Pruefung durchfuehrt wird es deine genaue Steuerschuld ermitteln koennen.
das FA kann die tatsächlich freigestellten Zinsen erfragen. Liegen diese unter dem Freistellungsauftrag kann das FA dir die genaue Höhe mitteilen. Liegen die Zinsen darüber wird lediglich der Höchstbetrag von 801 EUR angezeigt und das FA hakt nach.

 

http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/00...hren/index.html

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beginner01
· bearbeitet von beginner01

Ich muss noch einmal mein Beispiel aufnehmen, da mir "nur" die eine Meinung kein sicheres Gefühl gibt das Thema im Zusammenhang mit ausländ. thesau. Fonds richtig verstanden zu haben. Jedoch möchte ich nicht vergessen Raccon für die "eine Meinung" zu danken :)

 

Behauptung:

Somit kann ich also in 2009 einen ausländ. thesau. Fonds in Höhe von ca. 900.000,- EUR kaufen und bleibe dennoch zukünftig (Abgeltungs-)steuerfrei

 

Wie komme ich darauf?

Nehmen wir mal den Baring Intl-Hong Kong China Fd (ausl. thesau. Fonds)

Thes. Gewinn pro Anteil (lt. Abrechnung) 0,85 USD --> 0,55 EUR (EUR/USD-Kurs = 1,56),

Die thesaurierungen bleiben über die Laufzeit relativ konstant (so wie in der Vergangenheit auch!).

Freistellungsauftrag 801 EUR --> Max. Anzahl Anteile = 801 / 0,55 = 1456 Anteile (abgerundet)

Anlagebetrag: 1456 * 965 USD (aktueller Kurs) / 1,56 (EUR/USD-Kurs) = 900.666,- EUR!!!

 

Liege ich damit richtig?!

 

Das kann natürlich bei manch anderen Fonds wesentlich schlechter (weil höhere Thesaurierung) oder besser (weil über Swaps geregelt - wie z. B. bei manchen db x-tracker ETFs) ausfallen!

 

Mir geht's nur um's Grundprinzip!

 

beginner01

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Padua
...

Nehmen wir mal den Baring Intl-Hong Kong China Fd (ausl. thesau. Fonds)

...

beginner01

 

Ist der Baring Intl.-Hong Kong China Fd" nicht ausschüttend?

 

Gruß Padua

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Zauberlehrling
Fürchte, wenn er ausländische Thesaurierer dabei hat, sollte er für spätere Steuererklärungen belegen können, dass die Erträge ordnungsgemäß berücksichtigt wurden,

 

Wie würde ich das denn belegen? Bisher hatte ich keinen ausl. Thesaurierer, künftig aber schon.

 

a) ich sage dem Finanzamt, sie sollen in ihre Akten gucken und da sehen, daß ich jedes Jahr alles ordnungsgemäß versteuert hab.

 

B) es steht auf meinem Steuerbescheid gesondert ausgewiesen, sprich im schlimmsten Fall muß ich in 20 Jahren denen meine Steuerbescheide der letzten 20 Jahre schicken oder

 

c) es steht NICHT auf meinem Steuerbescheid ausgewiesen, ich muß denen Kopien meiner SteuerERKLÄRUNGEN der letzten 20 Jahre schicken ?????

 

Was gilt ?

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beginner01
· bearbeitet von beginner01
Ist der Baring Intl.-Hong Kong China Fd" nicht ausschüttend?

 

Gruß Padua

 

Schande über mein Haupt :blushing: - so ein Sch**** Fonds-Beispiel :thumbsup: - hast natürlich Recht. Gerade DIESER ist natürlich ausschüttend :'( .

 

Was soll's, es zählt halt das Prinzip - und dazu gab's noch wenig Stellungnahmen. @Padua: Wie siehst denn Du die Sache?

 

Stimmt mein Rechenbeispiel (ansonsten ;) )?

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beginner01
· bearbeitet von beginner01
Wie würde ich das denn belegen? Bisher hatte ich keinen ausl. Thesaurierer, künftig aber schon.

 

a) ich sage dem Finanzamt, sie sollen in ihre Akten gucken und da sehen, daß ich jedes Jahr alles ordnungsgemäß versteuert hab.

 

B) es steht auf meinem Steuerbescheid gesondert ausgewiesen, sprich im schlimmsten Fall muß ich in 20 Jahren denen meine Steuerbescheide der letzten 20 Jahre schicken oder

 

c) es steht NICHT auf meinem Steuerbescheid ausgewiesen, ich muß denen Kopien meiner SteuerERKLÄRUNGEN der letzten 20 Jahre schicken ?????

 

Was gilt ?

 

a) nie im Leben :lol:. Soweit ich erkennen kann steht das auch nicht auf dem Steuerbescheid, somit denke ich c) - ist wohl das klügste Vorgehen ;) .

Wäre ja schon froh, wenn ich nicht auch noch jede "Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen (§ 24c EStG)" oder Erträgnisaufstellung aufbewahren muss.

 

beginner01

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Raccoon
Wie würde ich das denn belegen? Bisher hatte ich keinen ausl. Thesaurierer, künftig aber schon.

Du brauchst den Nachweis ja erst ab Kaufdatum zu erbringen, also in der Zukunft.

 

a) ich sage dem Finanzamt, sie sollen in ihre Akten gucken und da sehen, daß ich jedes Jahr alles ordnungsgemäß versteuert hab.

 

B) es steht auf meinem Steuerbescheid gesondert ausgewiesen, sprich im schlimmsten Fall muß ich in 20 Jahren denen meine Steuerbescheide der letzten 20 Jahre schicken oder

 

c) es steht NICHT auf meinem Steuerbescheid ausgewiesen, ich muß denen Kopien meiner SteuerERKLÄRUNGEN der letzten 20 Jahre schicken ?????

 

Was gilt ?

Ich befuerchte c)

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

ich mache es jetzt wie folgt:

 

Da die Jahresbescheinigungen nach § 24c EStG nicht alle Werte enthält, da diese vor Veröffentlichung einzelner Fonds bereits abgeschickt wurde habe ich eine Auflistung der Erträge zu jedem einzelnen Fonds erstellt. Dort wird unter anderem auf die Daten im eBundesanzeiger verwiesen (sprich: das Datum der Veröffentlichung habe ich angegeben).

 

Wenn ich die Steuererklärung nächste Woche abgebe schreibe ich dazu, dass die von mir erstellten Unterlagen (nicht die Steuererklärungsvordrucke - lediglich die Anlagen dazu) entweder bis zum Veräußerungszeitpunkt im Finanzamt aufbewahrt werden müssen (Zeitpunkt des Verkaufs: unbekannt - kann also durchaus 20 Jahre und länger sein) oder alternativ abgestempelt an mich zurück geschickt werden müssen. Letzteres wird das FA dann machen, was ich durchaus sinnvoller finde

 

Im Streitfall kann man dann immer sagen, dass die Erträge in der Steuererklärung angegeben wurden bzw. dem Finanzamt bekannt waren und somit die richtigen steuerlichen Konsequenzen gezogen hätten werden können. Ich bin dadurch aus dem Schneider. An der Aufbewahrung der Unterlagen komm ich natürlich nicht umher.

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JavaDirk

Ersteinmal Danke für die vielen Tipps zur Steuer. Habe jetzt viel mehr verstanden als noch am Anfang des Threads :thumbsup:

Eine Frage hätte ich noch:

Gibt es einen Unterschied bzgl einem ausschüttenden inländischen und einem thesaurierenden inländischen Fonds (beide gekauft vor 2009)? Bin bei der ebase, Ausschüttungen werden also wieder angelegt. Verstanden habe ich bisher, dass die Ausschüttungen dann als Neuanlage gelten (und damit Kursgewinne davon abgeltungssteuerpflichtig sind). Ist dies dann ein Nachteil gegenüber dem Thesaurierer oder habe ich etwas übersehen?

 

Danke! Dirk

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Sapine
Gibt es einen Unterschied bzgl einem ausschüttenden inländischen und einem thesaurierenden inländischen Fonds (beide gekauft vor 2009)? Bin bei der ebase, Ausschüttungen werden also wieder angelegt. Verstanden habe ich bisher, dass die Ausschüttungen dann als Neuanlage gelten (und damit Kursgewinne davon abgeltungssteuerpflichtig sind). Ist dies dann ein Nachteil gegenüber dem Thesaurierer oder habe ich etwas übersehen?

Sofern Du den Fonds langfristig zum Vermögensaufbau halten möchtest und keine regelmäßigen Erträge daraus brauchst oder möchtest ist das ein steuerlicher Nachteil der nicht thesaurierenden Fonds.

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Ungeheuer

Hab auch nochmal eine Frage:

 

Nehmen wir mal an, ich halte einen ausl. Thesaurierer ab jetzt für 20 Jahre. Jedes Jahr gebe ich in der Anlage AUS die thesaurierten Beträge an und versteuere sie damit (mal abgesehen davon, dass evtl. keine Steuern anfallen, da unterhalb des FSA).

Wenn ich den Fonds jetzt nach 20 Jahren verkaufe, behält die Bank/Finanzamt dann in jedem Fall erstmal die Steuern der ganzen jährlich thesaurierten Beträge der ganzen 20 Jahre ein (was ja ne Menge sein kann) oder weiß das Finanzamt, das ich bereits jährlich versteuert habe?

 

Wie kann ich dem entgegenwirken? Eine einfache Eintragung in irgendein Formular wird ja wohl kaum reichen. Ich denke, es wird nur so gehen, dass ich ein extra Anschreiben anfertigen muss, das eine Aufstellung der von mir jährlich thesaurierten Beträge enthält und zusätzlich dann wohl auch noch Kopien der jährlichen Steuererklärungen samt Anlagen KAP/AUS enthält!? Und wenn ich dann viele ausl. Thesaurierer hab, wird das ja ne Heidenarbeit ;)

 

Wie habt ihr es bisher mit den verkauften Thesaurierern gehandhabt?

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Speculator
Wie kann ich dem entgegenwirken? Eine einfache Eintragung in irgendein Formular wird ja wohl kaum reichen. Ich denke, es wird nur so gehen, dass ich ein extra Anschreiben anfertigen muss, das eine Aufstellung der von mir jährlich thesaurierten Beträge enthält und zusätzlich dann wohl auch noch Kopien der jährlichen Steuererklärungen samt Anlagen KAP/AUS enthält!? Und wenn ich dann viele ausl. Thesaurierer hab, wird das ja ne Heidenarbeit ;)

 

Ich vermute, dass es (nach jetzigem Wissensstand) genauso laufen wird. Ich habe einige gute ausl. Thesaurierer im Depot. Die lass ich auch da, weil bei Verkauf (nach 1-jähriger Haltedauer) keine Versteuerung anfällt (d.h. ich brauche nur die jährlichen Erträge versteuern, jedoch beim Verkauf nichts nachweisen, i.e. es ändert/vereinfacht sich GAR NIX).

 

Ansonsten werde ich ab 2009 keine ausl. Thesaurierer mehr kaufen (es sei denn, die steuerliche Behandlung "vereinfacht" sich, was ja eigentlich das (offizielle) Ziel der A-Steuer war), da ich einfach keine Lust habe, die Nachweise jahrelang aufzubewahren.... diese Regelung ist m.E. ein totaler Witz

 

Greez,

Spec

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
Ansonsten werde ich ab 2009 keine ausl. Thesaurierer mehr kaufen (es sei denn, die steuerliche Behandlung "vereinfacht" sich, was ja eigentlich das (offizielle) Ziel der A-Steuer war), da ich einfach keine Lust habe, die Nachweise jahrelang aufzubewahren.... diese Regelung ist m.E. ein totaler Witz

Dann verlierst du aber den Anspruch auf die steuerfreien Kursgewinne der Thesaurierungen, denn beim ausschuettenden Fonds muessen diese versteuert werden, sofern du neue Anteile davon kaufst. Ich wuerde daher eher zu Thesaurierer greifen und den Aufwand haben, als dem Staat noch mehr Geld zu geben. Oder die Ausschuettungen einfach versaufen. :lol:

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tuxtrader
Kauf dir einen thesaurierenden db x-tracker ETF auf SWAP-Basis, die sind nach heutigem Recht 100% steuerfrei. ;)

 

Hm, sorry wenn ich das nochmal hochziehe. Aber in diesem Thread hier ist man zu diesem Punkt anderer Meinung:

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=12565

 

Ich gebe zu ich bin verunsichert.

 

Sind denn generell alle dbx auf SWAP Basis oder wie kann man die ggf. auf die Schnelle unterscheiden?

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Raccoon
Hm, sorry wenn ich das nochmal hochziehe. Aber in diesem Thread hier ist man zu diesem Punkt anderer Meinung:

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=12565

 

Ich gebe zu ich bin verunsichert.

 

Sind denn generell alle dbx auf SWAP Basis oder wie kann man die ggf. auf die Schnelle unterscheiden?

Oh, hatte grade im anderen Thread auf diesen hier verwiesen bevor ich deinen Betrag hier gesehen hatte. Unterscheiden kannst du grob daran, ob der db x-Tracker ETF thesauriert und welche Aktien er haelt. Sind es japanische, dann ist es ein Swapper. ;)

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Marcise
· bearbeitet von Marcise

Hier ein FAZ Artikel zu dem Thema Fondssparpläne und Steuern.

 

FAZIT:

- Branche versucht auf Fondssparpläne ähnliche Steuerbehandlung zu bekommen wie es bei Lebensversicherungen der Fall ist (ob das wohl klappt :unsure: )

- Schlupfloch für Altersvorsorge sind Riester-Produkte, die jeder in beliebeiger Anzahl abschließen kann (siehe ggf. auch Thread über geplante ETF-Riesterprodukte)

 

Aber eines verstehe ich nicht:

"Es gibt aber Tricks, wie Sparer die Steuerlast klein halten können - oder sie sogar ganz umgehen: Sie sollten zum Beispiel auf Aktienfonds verzichten, die ihre Erträge voll ausschütten, und das tun selbst Fondsbestseller wie der Templeton Growth. Doch bei den Ausschüttungen kassiert der Staat demnächst regelmäßig mit. „Sparer sollten künftig thesaurierende oder teilausschüttende Fonds wählen“, die ihre Erträge im Fonds lassen, rät Steuerberaterin Birgit Hosemann, die sich auf die Besteuerung von Kapitalanlagen spezialisiert hat."

 

--> Müsste das nicht heißen: Sparer sollten ausländische, therausierende Fonds wählen? Auf inländische Therausierungen entfällt doch auch immer die Steuer...

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
--> Müsste das nicht heißen: Sparer sollten ausländische, therausierende Fonds wählen? Auf inländische Therausierungen entfällt doch auch immer die Steuer...
Unter Ertragsaspekten sicherlich die beste Wahl. Es gibt allerdings zweimal aber

1. ABER die Gefahr ist groß, dass man vergisst für diese Fonds die Erträge in der Steuererklärung anzugeben - dazu ist man nämlich verpflichtet

2. ABER auch wenn man die Erträge jedes Jahr versteuert hat, wird die Bank am Ende bei der Rückgabe der Anteile davon ausgehen, dass man es nicht getan hat. Wer es dann nicht merkt, hat zweimal Steuern gezahlt. Man muss also von allen Steuererklärungen die Belege aufheben für diesen Fall.

 

- Erstes Auswahlkriterium sollte immer die Qualität des Fonds sein

- Sofern ich persönlich die Wahl zwischen zwei gleichwertigen Fonds habe, würde ich aktuell den ausländischen Thesaurierer bevorzugen.

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Marcise
Unter Ertragsaspekten sicherlich die beste Wahl. Es gibt allerdings zweimal aber

1. Die Gefahr ist groß, dass man vergisst für diese Fonds die Erträge in der Steuererklärung anzugeben - dazu ist man nämlich verpflichtet

2. Auch wenn man die Erträge jedes Jahr versteuert hat, wird die Bank am Ende bei der Rückgabe der Anteile davon ausgehen, dass man es nicht getan hat. Wer es dann nicht merkt, hat zweimal Steuern gezahlt.

 

Ich frage mich trotzdem, wie diese Frau Steuerberaterin Birgit Hosemann dann pauschal zu therausierenden Fonds aus steuerlicher Sicht rät? Entweder ich habe da was grundlegendes nicht verstanden, oder es ist zumindest inländisch egal ob ausschüttend oder therausierend (rein steuerlich).

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