Gaspar Juni 13, 2007 · bearbeitet Juni 13, 2007 von Gaspar Was meinst Du mit "Sogar für Polen" ? Polen ist ein EU-Land und damit kann ich als Deutscher jederzeit nach Polen ziehen und dort leben und arbeiten. Es ging um polnische Bürger, die in die Schweiz wollen. "Long term capital gains tax" in den USA liegt natürlich bei 15%. "long term" bedeutet hier nach US-Rechtsprechung länger als 1 Jahr. Diese Gewinne werden im Moment in Deutschland nicht versteuert. Meiner Meinung nach sind 15% mehr als 0%, aber ich kann mich täuschen. Es ging um die Abgeltungssteuer (siehe oben) und die soll in D ab 2009 bei 27% liegen. Im Moment gibt es sie hier noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LivonianTrader Juni 13, 2007 Noch ein kleiner Nachtrag zur Freizügigkeit bezüglich der Schweiz bzw. eine genauere Erklärung: Es gibt seit einiger Zeit ein Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Danach gilt IM PRINZIP Freizügigkeit für EU-Bürger die in die Schweiz wollen (und umgekehrt), aber das ist nicht äquivalent zur Freizügigkeit innerhalb der EU zu sehen. Die Schweiz beschränkt den Zuzug für Leute die dauerhaft in die Schweiz einwandern wollen auf 15000 pro Jahr (für die anderen gibt es auch Beschränkungen). Wenn Du also zu spät kommst bist Du ganz schnell wieder draussen. Ob dieses Kontingent derzeit ausgeschöpft wird weiss ich nicht. In den nächsten Jahren kann die Schweiz dieses Abkommen kündigen wenn sie will. Falls nicht tritt es im Jahr 2014 endgültig in Kraft. Das ist die ganz kurze Version. Wer mehr wissen will kann ja googeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LivonianTrader Juni 25, 2007 Jetzt ist es übrigens amtlich: Zypern erhält am 1.1.2008 den Euro. Nur der Kurs muss noch festgelegt werden. Noch ein Grund mehr der für Zypern spricht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oder Juni 25, 2007 Noch ein kleiner Nachtrag zur Freizügigkeit bezüglich der Schweiz bzw. eine genauere Erklärung: Es gibt seit einiger Zeit ein Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Danach gilt IM PRINZIP Freizügigkeit für EU-Bürger die in die Schweiz wollen (und umgekehrt), aber das ist nicht äquivalent zur Freizügigkeit innerhalb der EU zu sehen. Die Schweiz beschränkt den Zuzug für Leute die dauerhaft in die Schweiz einwandern wollen auf 15000 pro Jahr (für die anderen gibt es auch Beschränkungen). Wenn Du also zu spät kommst bist Du ganz schnell wieder draussen. Ob dieses Kontingent derzeit ausgeschöpft wird weiss ich nicht. In den nächsten Jahren kann die Schweiz dieses Abkommen kündigen wenn sie will. Falls nicht tritt es im Jahr 2014 endgültig in Kraft. Das ist die ganz kurze Version. Wer mehr wissen will kann ja googeln. für D keine kontingentierung mehr http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen...n_zum_ende.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
misstick Februar 29, 2008 ich lebe in Zypern falls jemand noch zum thema fragen hat, anworte ich gerne (falls ich kann :-) (bin nicht deutsch sorry wegen grammatische fehler...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina März 24, 2008 Lebt der Thread noch? Das Thema Steuer ist hoch interessant - nicht nur für Investoren. Und Free-Movement in Europa bietet hier einen wunderbaren Nährboden. Eine Firmengründung und Wohnsitz kann auch für z.B. internationale Consultants ordentlich lohnen. Ich kann über Leben in der Fremde beitragen - falls daran Interesse besteht, bitte per PN. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LivonianTrader Mai 27, 2008 · bearbeitet Mai 27, 2008 von LivonianTrader Lebt der Thread noch? Das Thema Steuer ist hoch interessant - nicht nur für Investoren. Und Free-Movement in Europa bietet hier einen wunderbaren Nährboden. Eine Firmengründung und Wohnsitz kann auch für z.B. internationale Consultants ordentlich lohnen. Ich kann über Leben in der Fremde beitragen - falls daran Interesse besteht, bitte per PN. Nein, der thread ist eigentlich ziemlich tot ;-) IefTina, wie die meisten Menschen finde ich Steuern nicht hoch interessant, sondern eher aergerlich, um es vornehm auszudruecken. Ich bin selber viel international unterwegs gewesen, aber natuerlich spielten dabei die Steuern keine Rolle. Wenn man jedoch ueberwiegend vom Handel leben moechte, dann werden Steuern ploetzlich sehr wichtig und ich wundere mich wie wenig hier Laender diesbezueglich verglichen werden. Ich kenne natuerlich die vielen Internet-Seiten wo es alle moeglichen Informationen ueber Laender in Bezug auf Steuern, Recht, Einreiseformalitaeten u.s.w. gibt. Aber es ist selten direkt vergleichend so wie in meiner Frage angesprochen. Berichte doch einfach mal ueber Deine Erfahrungen, wie waer's ? Liv Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan Mai 27, 2008 Wer sagt eigentlich dass man 7 Monate auf Zypern leben muss? Man darf doch nur nicht länger als 5 Monate in Deutschland wohnen, vermute ich. Die Frage wie lange man auf Zypern wohnen muss kann man nicht mit deutschem Recht beantworten, sondern muss dort die Gesetzbücher wälzen. Vielleicht kann man z.b. 5 Monate Deutschland, 5 Monate Zypern, 2 Monate Hawaii :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 28, 2008 Wer sagt eigentlich dass man 7 Monate auf Zypern leben muss?Man darf doch nur nicht länger als 5 Monate in Deutschland wohnen, vermute ich. Du darfst weder Wohnsitz noch gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Wohnung zur Eigennnutzung, die Absicht zur Rueckkehr oder wirtschaftliche Interessen (z.B. eigene Firma in Deutschland) koennen einen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt begruenden, d.h. Deutschland waere besser zu meiden und man sollte wenn nur kurzfristig einreisen (Besuch, Kur o.ae.). Die Frage wie lange man auf Zypern wohnen muss kann man nicht mit deutschem Recht beantworten, sondern muss dort die Gesetzbücher wälzen.Vielleicht kann man z.b. 5 Monate Deutschland, 5 Monate Zypern, 2 Monate Hawaii :- ) Yep, man muss sich auch die Gesetze in Zypern ansehen. 5 Monate Deutschland ist aber wie gesagt riskant, und wahrscheinlich auch zu teuer (Hotelkosten z.B.), da man keine Wohnung dort haben darf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LivonianTrader Mai 28, 2008 Du darfst weder Wohnsitz noch gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Wohnung zur Eigennnutzung, die Absicht zur Rueckkehr oder wirtschaftliche Interessen (z.B. eigene Firma in Deutschland) koennen einen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt begruenden, d.h. Deutschland waere besser zu meiden und man sollte wenn nur kurzfristig einreisen (Besuch, Kur o.ae.). Yep, man muss sich auch die Gesetze in Zypern ansehen. 5 Monate Deutschland ist aber wie gesagt riskant, und wahrscheinlich auch zu teuer (Hotelkosten z.B.), da man keine Wohnung dort haben darf. Nein, nein und nochmals nein ! Schreib doch nicht so einen Blödsinn wenn Du es nicht genau weisst ! Ich kenne ja auch nicht all die Details oder genauer gesagt ich versteh eigentlich garnichts von dieser ganzen SteuerSch******, aber wenn man ein wenig strukturiert denken kann, dann sollte man doch ein paar fundamentale Dinge verstanden haben: Es gibt grob gesagt drei unterschiedliche Klassen von Ausland aus der Sicht der deutschen Steuerbehörden: (1) EU-Land (2) Land mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) (3) off-shore bzw. alle anderen Länder (1) und (2) kann natürlich gleichzeitig der Fall sein. Die saloppe Bezeichnung off-shore ist für einen deutschen Steuerbeamten ein Land ohne DBA. Zypern ist zunächst mal ein EU-Land mit allen Vorteilen der EU. Möglicherweise am wichtigsten ist die Tatsache der Freizügigkeit, das heisst ich muss mir überhaupt keine Gedanken über die Einreise machen, Handel ist von dort aus praktisch uneingeschränkt möglich, Gesetzgebungen werden in mancher Hinsicht angeglichen u.s.w. Entscheidend ist aber das DBA für einen Deutschen der 7 Monate im Jahr in Zypern lebt. Das DBA regelt klar und eindeutig, dass die Steuerpflicht in dem Land liegt in dem ich mehr als 6 Monate lebe. Ich kann also ohne weiteres eine Villa in Deutschland haben und eine Villa in Zypern. Es gibt keinerlei Einschränkung in Bezug auf Wohnungseigentum in Deutschland an sich. Die Einschränkung die ein Steuerberater wahrscheinlich machen würde ist, dass man vielleicht nicht in Deutschland eine Villa haben sollte und in Zypern eine 40qm Ein-Zimmer-Wohnung, und nicht 183 Tage in Zypern und 182 Tage in Deutschland leben sollte. Nochmal, mir geht es nicht um die Details, von denen ich nur ein paar kenne, sondern um das Grundverständnis. Die ganze Problematik mit dem "man kann in Deutschland nicht mal mehr ne Wohnung haben" bezieht sich auf off-shore. Wenn man off-shore geht muss man komplett von hier verschwinden mit allem drum und dran, am besten noch alle Fingerabdrücke verwischen. Das ist ja das perverse an der deutschen Steuer, Du bist quasi gezwungen wirklich alle Beziehungen (finanzielle,wirtschaftliche, eigentümliche) nach Deutschland abzubrechen. Gerade das macht die Attraktivität von Ländern wie Zypern aus. Dadurch, dass sie in der EU sind ( EU-Länder haben immer DBA) ist das deutsche Finanzamt relativ schnell aussen vor. Dass ein Land EU-Mitglied ist, ein DBA und den Euro hat, und gleichzeitig keine Kapitalgewinnsteuer, ist ziemlich einmalig (ich weiss, ich weiss es gibt noch Malta ...). Von den vielen anderen Vorzügen möchte ich gar nicht reden. Diese threads werden völlig unlesbar und unverständlich wenn immer wieder komplett gegenteilige, aus dem Zusammenhang gerissene, Aussagen gemacht werden. Ich habe ewig gebraucht um diese Dinge auch nur halbwegs zu verstehen. Tut mir leid wenn ich ein wenig laut geworden bin. Warum können eigentlich nicht mal ein paar Steuerberater, von denen es hier doch bestimmt einige gibt, diese Zusammenhänge strukturiert darstellen ? Ich hab damit nun wirklich gar nichts beruflich zu tun. LivonianTrader Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 28, 2008 · bearbeitet Mai 29, 2008 von Sven82 Warum können eigentlich nicht mal ein paar Steuerberater, von denen es hier doch bestimmt einige gibt, diese Zusammenhänge strukturiert darstellen ? Ich hab damit nun wirklich gar nichts beruflich zu tun. wird keiner machen, da das Thema zu umfangreich ist. Ich könnte lediglich diesen Link anbietenhttp://www.brandenburg.de/sixcms/media.php...k%C3%BCnfte.pdf außerdem https://www.schaeffer-poeschel.de/download/...7910-2225-3.pdf https://www.schaeffer-poeschel.de/download/...7910-2583-4.pdf Zuerst wird geschaut ob die Person in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, § 1 EStG. Dabei gibt es 5 Möglichkeiten in Deutschland steuerpflichtig zu sein, wobei die wichtigsten die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht sind. Die anderen 3 Optionen bestimmen lediglich, welche Vergünstigungen EU-Bürger bekommen wenn sie freiwillig in Deutschland eine Steuererklärung einreichen (Abzug von Unterhaltsleistungen, Splittingtarif etc., siehe § 1a EStG). Eine Unterscheidung zwischen EU-Ausland und anderen Staaten gibt es ansonsten nicht. Unbeschränkt steuerpflichtig ist derjenige, der einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in D hat. Ist dies nicht der Fall und hat die Person Inlandseinkünfte i.S.v. § 49 EStG (abschließende Aufzählung) ist die Person beschränkt steuerpflichtig. Ist die Person länger als 6 Monate in Deutschland ist sie unbeschränkt steuerpflichtig und unterliegt mit dem Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer. Hat die Person Einkünfte in einem Staat und sind diese prinzipiell in beiden Staaten steuerpflichtig wird geschaut wer eine Besteuerung vornehmen darf. Besteht kein DBA besteuert der andere Staat und Deutschland hat die Doppelbesteuerung zu vermeiden nach § 34c EStG. Besteht hingegen ein DBA hat dies Vorrang vor nationalem Recht § 2 AO und es wird geschaut wer das Besteuerungsrecht ausüben darf und wer wie die Vermeidung der Doppelbesteuerung vornehmen darf. Um das DBA richtig zu lesen gibt es 3 Schritte: a) Wer ist Ansässigkeitsstaat B) Wer hat das Besteuerungsrecht (Ansässigkeitsstaat oder Quellenstaat) c) Wie erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung (Anrechnung oder Freistellung mit Progressionsvorbehalt). Die Ansässigkeit ist dabei eine völlig eigenständige Prüfung hat überhaupt nichts mit der persönlichen Steuerpflicht des deutschen Einkommensteuerrechts zu tun. In der Regel entspricht sie aber diesem. Die einzelnen Artikel sagen nun welcher Staat das Besteuerungsrecht bei den und den Einkünften hat. Hat der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht führt der Quellenstaat keine Steuern ab und in Deutschland werden die ausländischen Einkünfte vom Prinzip her wie inländische behandelt. Hat hingegen der Quellenstaat oder sogar beide das Besteuerungsrecht wird der Quellenstaat Steuern einbehalten und es muss geschaut werden inwieweit eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Dabei gibt das DBA eine Methode vor (entweder Anrechnung oder Freistellung), wobei der Ansässigkeitsstaat dann in seinem eigenen Steuergesetz schauen muss wie er diese vom DBA vorgeschriebene Methode realisiert. In Deutschland ist dies der § 34c EStG (wie bei Nicht-DBA-Staaten auch), da § 34c Abs. 6 EStG ausdrücklich auf die gleichen Regelungen verweist. Just my 2 cents Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. Mai 28, 2008 Genaugenomen dürfte die Zahl der freischaffenden Trader die damit kein Geld vernichtet sondern verdienen nahe Null tendieren. Schließ bitte nicht gleich von dir auf andere ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 29, 2008 · bearbeitet Mai 29, 2008 von Raccon Nein, nein und nochmals nein ! Schreib doch nicht so einen Blödsinn wenn Du es nicht genau weisst ! Ich kenne ja auch nicht all die Details oder genauer gesagt ich versteh eigentlich garnichts von dieser ganzen SteuerSch******, ... Mit dem letzten Satz hast du zumindest deine Argumente (sofern man dein Geschrei so nennen darf) selbst in Frage gestellt. Entscheidend ist aber das DBA für einen Deutschen der 7 Monate im Jahr in Zypern lebt. Das DBA regelt klar und eindeutig, dass die Steuerpflicht in dem Land liegt in dem ich mehr als 6 Monate lebe. Ich kann also ohne weiteres eine Villa in Deutschland haben und eine Villa in Zypern. Es gibt keinerlei Einschränkung in Bezug auf Wohnungseigentum in Deutschland an sich. Die Einschränkung die ein Steuerberater wahrscheinlich machen würde ist, dass man vielleicht nicht in Deutschland eine Villa haben sollte und in Zypern eine 40qm Ein-Zimmer-Wohnung, und nicht 183 Tage in Zypern und 182 Tage in Deutschland leben sollte. Nochmal, mir geht es nicht um die Details, von denen ich nur ein paar kenne, sondern um das Grundverständnis. Tja, ohne Details wird dein Grundverstaendnis aber nicht unbedingt richtig sein. Du solltest daher vielleicht das DBA mit Zypern auch mal lesen: Artikel 4 Steuerlicher Wohnsitz (1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. (2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragstaaten ansässig, so gilt folgendes: a) Die Person gilt als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie in beiden Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig , zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). B) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. c) Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Vertragstaaten oder in keinem der Vertragstaaten, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. d) Besitzt die Person die Staatsangehörigkeit beider Vertragstaaten oder keines Vertragstaates, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen.(3) Ist nach Absatz 1 eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Vertragstaat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Wie du siehst ist es nicht so einfach wie "man muss nur x Monate " im Land Z leben, sondern es gibt verschiedenen Bedingungen, wann man wo Steuern zahlt. Z.B. steht ganz klar in Artikel 11 (2), dass Deutschland Zinsen besteuern kann, auch wenn man in Zypern wohnt (oder umgekehrt). Artikel 13 (1) und 22 (1) sagen, dass unbewegliches vermoegen im Vertragsstaat besteuert werden kann, wo das Vermoegen liegt - also auch hier z.B. eine Versteuerung in Deutschland, wenn man beispielsweise eine dt. Immobilie mit Gewinn (innerhalb der Frist) verkauft, trotz dessen, das man in Zypern wohnt. Somit ist deine Aussage "Das DBA regelt klar und eindeutig, dass die Steuerpflicht in dem Land liegt in dem ich mehr als 6 Monate lebe." falsch. Das ein DBA die Details regelt und eine Doppelbesteuerung vermeidet bestreite ich ja nicht, aber es ist wie aufgezeigt moeglich, dass man in beiden Laendern Steuern zahlt, abhaengig von der Art der Einkuenfte, nicht der Dauer des Aufenthalts. Die ganze Problematik mit dem "man kann in Deutschland nicht mal mehr ne Wohnung haben" bezieht sich auf off-shore. Wenn man off-shore geht muss man komplett von hier verschwinden mit allem drum und dran, am besten noch alle Fingerabdrücke verwischen. Das ist ja das perverse an der deutschen Steuer, Du bist quasi gezwungen wirklich alle Beziehungen (finanzielle,wirtschaftliche, eigentümliche) nach Deutschland abzubrechen. Meines Wissens nach ist auch das falsch: Kein Wohnsitz oder gew. Aufenthalt in Deutschland = beschraenkt steuerpflichtig, egal wo du dich aufhaelst, d.h. es kann auch ein "off-shore" Land sein. Was aber passieren kann ist dass die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht greift (Aussensteuergesetz / Lex Horten) - selbst auch wieder ein Beweis, dass die Dauer des Aufenthalts alleine nicht massgebend ist, denn sonste gaebe es das Gesetz nicht. Das Problem mit dem Wohnsitz (oder gew. Aufenthalt) und der sich daraus ergebenden unbeschraenkten Steuerpflicht ist naemlich, dass man weiterhin seine Steuererklaerung in Deutschland machen muss (sofern zu versteuerndes Einkommen anfaellt) und ggfs. Abzuege erfolgen, die man sich dann ueber die Erklaerung wiederholen muss. Bei nicht-DBA Laendern ist eine unbeschraenkte Steuerpflicht natuerlich noch schlechter, da Deutschland das Welteinkommen versteuert und man somit z.B. sein Gehalt im Ausland vor Ort und in Deutschland versteuern muesste. Durch eine beschraenkte Steuerpflicht kann dieser Aerger weitgehend vermieden werden, daher mein Rat am besten keinen Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Diese threads werden völlig unlesbar und unverständlich wenn immer wieder komplett gegenteilige, aus dem Zusammenhang gerissene, Aussagen gemacht werden. Ich habe ewig gebraucht um diese Dinge auch nur halbwegs zu verstehen. Tut mir leid wenn ich ein wenig laut geworden bin. Eben, es ist nicht einfach zu verstehen und pauschale Aussagen wie "man zahlt Steuern dort, wo man sich mehr als 6 Monate aufhaelt" tragen nur zur Verwirrung bei, weil sie falsch sind. @Sven82, ich sehe mich durch deinen Beitrag bestaetigt, aber woher kommen diese 5 Monate, ich dachte dass der gewoehnliche Aufenthalt mehr als 6 Monate voraussetzt (§ 9 AO)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 29, 2008 @Sven82, ich sehe mich durch deinen Beitrag bestaetigt, aber woher kommen diese 5 Monate, ich dachte dass der gewoehnliche Aufenthalt mehr als 6 Monate voraussetzt (§ 9 AO)? oh, vertippt. Gemeint waren auch 6 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Mai 29, 2008 Das Thema ist nicht ohne - ich würde hier wirklich das Geld für einen Steuerberater investieren. Ich habe mal bei meinem damaligen deutschen Wohnsitzfinanzamt nachgefragt, wie das denn ist wenn ich wieder aus Deutschland abschiebe. Ich habe dazu keine brauchbare Antwort erhalten, also gestalterisch aktiv zu werden ist mir über die Schiene nicht ermöglicht worden. Gerade zu DBA Themen muss man einen wirklichen Fachexperten finden. Ich kenne dazu PWC (Pricewaterhouse Coopers) und WTS (World Tax Service). Wenn man die anständig bezahlt, sollte es auch eine schnelle und anständige Auskunft geben. Aus Erfahrung würde ich mir auf jeden Fall mehrere Meinungen / Testate anfordern - ich hab schon oft genug erlebt, dass zur gleichen Situation unterschiedliche Expertenmeinungen vorlagen. Wie wäre es, wenn du mal (d)eine hypothetische Situation darstellst, und man anhand des konkret Virtuellen weiterspricht? Haben wir keinen Steuerberater an Board? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag