smathek Juni 22, 2004 · bearbeitet Juni 22, 2004 von smathek Hallo, ich bin neu hier und freue mich, dass ich ein so informatives und nettes Forum zum Thema Geldanlage gefunden habe! Ich verfuege ueber eine gute (volks)wirtschaftliche Ausbildung, bin aber beim Thema private Vorsorge und praktische(!) Geldanlage Anfaenger (und zwar blutiger). Deshalb werde ich nicht umhin koennen, die ein oder andere dumme Frage stellen zu muessen. Auch wenn ich vermute, dass ich mit dem Thema Private Rentenversicherung hier niemanden vom Hocker reisse, fange ich mit besagten Fragen gleich mal an: Der Gesetzgeber schreibt derzeit bei privaten Rentenversicherungen einen garantierten Mindestzinssatz von 2.75% vor. Das heisst natuerlich, dass der Versicherer diesen Zins nicht unterschreiten darf. Heisst das auf der anderen Seite etwa auch, dass er nicht hoeher liegen darf? Wenn mir ein Versicherer eine garantierte Rendite von z.B. 3% anbietet, spielt er dann mit falschen Zahlen? Carsten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Teletrabbi Juni 22, 2004 Der Gesetzgeber schreibt derzeit bei privaten Rentenversicherungen einen garantierten Mindestzinssatz von 2.75% vor. Das heisst natuerlich, dass der Versicherer diesen Zins nicht unterschreiten darf.Heisst das auf der anderen Seite etwa auch, dass er nicht hoeher liegen darf? Wenn mir ein Versicherer eine garantierte Rendite von z.B. 3% anbietet, spielt er dann mit falschen Zahlen? Das steckt eigentlich schon im Wort: MINDESTverzinsung bedeutet, dass dieser Zins garantiert nicht unterschritten wird. Das heißt aber nicht, dass er nicht höher liegen darf. Die Mindestverzinsung bei Lebensversicherungen orientiert sich an der durchschnittlichen Rendite von Staatsanleihen. Als Faustregel gilt: Versicherer, die selbst mit hohen Kosten zu kämpfen haben, werden den Garantiezins natürlich um relativ niedrigere Beträge überschreiten als solche, die nur niedrige Kosten haben. Für Verbraucher, die auf der Suche nach einer leistungsfähigen Versicherungsgesellschaft ohne überschüssige Pfunde in der Verwaltung sind, ist das sogenannte Rating der Versicherungsgesellschaften eine wichtige Hilfe. In diesen Ratings, die von verschiedenen Quellen herausgegeben werden, verdichtet man die wichtigsten Kriterien einer Versicherungsgesellschaft zu einer Kennzahl, so dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens recht einfach verglichen werden kann. Quelle: http://lebensversicherung-infobox.de/html/...rsicherung.html weiterführender Link: http://lebensversicherung-infobox.de/html/...rung_teil1.html Einen Überblick über das Rating einiger Versicherer gibt es unter folgendem Link: http://www.capital.de/bv/art/254819.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smathek Juni 23, 2004 Natuerlich hatte ich die Antwort mit dem Begriff "Mindestverzinsung" impliziert. Bloss ist das wirklich gemeint? Die Versicherungen sprechen ja immer von einem Garantiezins, so auch bei der angegebenen Quelle http://lebensversicherung-infobox.de/html/...rung_teil1.html ...der Garantiezins steht ebenso laut Gesetz fest... Dann verstehe ich es doch so, dass der Garantiezins - der den Teil der garantierten Rente bestimmt - einheitlich ist bzw. einheitlich sein muss! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Teletrabbi Juni 23, 2004 Der Begriff Garantiezins stammt aus dem Bereich der Lebensversicherung. In Abhängigkeit vom langfristigen Kapitalmarktzins wird von der Finanzverwaltung ein Zinssatz festgelegt, der von den Lebensversicherungsunternehmen an die Versicherungskunden zu zahlen ist. Dieser Garantiezins beträgt z. Zt. 3,25 %. Ein Lebensversicherungsunternehmen, das nicht in der Lage ist, zumindest diesen Zinssatz zu garantieren, muss eine entsprechende Anzeige vom Bundesaufsichtsamt vornehmen. In Deutschland ist es allerdings bisher noch nicht vorgekommen, dass ein Versicherungsunternehmen eine derartige Anzeige gemacht hat. In den wenigen Fällen, in denen es dazu hätte kommen können, erfolgte vorher die Übernahme des Unternehmens durch einen anderen Lebensversicherer. Quelle: http://www.ideal-versicherung.de/live/idea...,nodeid,38.html Die garantierte Rendite liegt bei 3,25 % der angelegten Gelder. Je nach Versicherung schwankt aber der Anteil der angelegten Gelder. Die effektive Mindestrendite ist also i.d.R. niedriger. http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_52617 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smathek Juni 25, 2004 · bearbeitet Juni 25, 2004 von smathek Dieser Garantiezins beträgt z. Zt. 3,25 %. Ein Lebensversicherungsunternehmen, das....Quelle: http://www.ideal-versicherung.de/live/idea...,nodeid,38.html Die garantierte Rendite liegt bei 3,25 % der angelegten Gelder. Je nach Versicherung schwankt aber der Anteil der angelegten Gelder. Die effektive Mindestrendite ist also i.d.R. niedriger. http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_52617 Der Garantiezins ist also ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Mindestzinssatz. Ich verstehe! Der aktuelle Garantiezins betraegt derzeit aber 2.75%! Die Ideal-Versicherung nennt somit einen falschen, zu hohen Zinssatz auf ihren Internetseiten. Spricht nicht fuer diese Versicherung, auch wenn es vielleicht "nur" an deren schlechtem Content-Management liegen mag! Auf den Seiten der ARD ist der richtige Zinssatz! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AndyMcTwist Juni 25, 2004 eine versicherung kann dir doch trotzdem einen mindestzins versprechen, der höher ist, als der gesetzlich vorgeschriebene. das muss dann vertraglich festgelegt sein. vor allem wie lange dieser zins gelten wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag