Starship Juni 1, 2007 Hallo zusammen. Ich habe mal eine Frage bzgl. meines BSV von der Schwäbisch Hall. Woran kann ich erkennen ob mir die Abschlußgebühr wieder erstattet wurde, wenn ich mir das Geld auszahlen lassen habe. Den Darlehenszins habe ich nicht in Anspruch genommen. Bin mir nämlich nicht sicher ob ich die Abschlußgebühr von damals 300 DM wieder bekommen habe. Danke schonmal im voraus. Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kristian Juni 1, 2007 Das sollte doch dann - neben den Zinsen - extra im Kontoauszug ausgewiesen sein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Starship Juni 1, 2007 Also ich kann nur sehen, dass ich die Abschlußgebühr einmal bezahlt habe. Aber nicht dass ich sie wieder erstattet bekommen habe. Vielleicht sollte ich bei der Bank einmal nachfragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Juni 1, 2007 Vielleicht solltest du mal in deine alten Vertragsunterlagen sehen, ob die Rückerstattung der Abschlußgebühr bei Nichtinanspruchnahme des Kredites überhaupt vorgesehen war, es gibt Altverträge die das nicht beinhalten, dann ist die AG weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Starship Juni 1, 2007 Ok, das ist natürlich auch ein guter Hinweis. Werde ich mal überprüfen. Und bei meinem neuen werde ich es ebenfalls mal überprüfen. Ist das denn so unterschiedlich von Vertrag zu Vertrag, dass die Abschlussgebühr mal erstattet wird und mal nicht ? Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Juni 1, 2007 Ok, das ist natürlich auch ein guter Hinweis. Werde ich mal überprüfen. Und bei meinem neuen werde ich es ebenfalls mal überprüfen. Ist das denn so unterschiedlich von Vertrag zu Vertrag, dass die Abschlussgebühr mal erstattet wird und mal nicht ? Starship Ich weiss nicht, ob das bei neuen Verträgen noch üblich ist, das zu unterscheiden, der Markt hat sich da wahrscheinlich geändert. Bei meinem ersten BSV war es so, dass die AG nicht erstattet wurde, ist aber auch schon über 20 Jahre her. Heutzutage werden BSV auch als reine Geldanlage gesehen, ohne die Absicht, später mal zu bauen/kaufen. Früher gab es da Wahltarife in denen das unterschiedlich gehandhabt wurde. Niedriger Kreditzins = niedrige Verzinsung in der Ansparphase und keine Erstattung bei Nichtinanspruchnahme des Kredites, oder höherer Kreditzins mit höherer Vorabverzinsung usw., es gab X verschiedene Varianten/Tarife, die nicht immer zum Vorteil waren, man musste sich im Vorfeld schon genau überlegen, welcher Tarif für einen der Beste ist. Heute werden, glaube ich, die meissten Verträge sehr flexibel abgeschlossen. Ich habe z.B. jetzt einen mit einer niedrigen Verzinsung, wenn ich aber auf Kredit verzichte, wird der Kreditzins rückwirkend angehoben und die AG erstattet. Die Bausparkassen sind da sehr kreativ. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juni 1, 2007 Ok, das ist natürlich auch ein guter Hinweis. Werde ich mal überprüfen. Und bei meinem neuen werde ich es ebenfalls mal überprüfen. Ist das denn so unterschiedlich von Vertrag zu Vertrag, dass die Abschlussgebühr mal erstattet wird und mal nicht ? Kurze Antwort: Ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag