kewes Mai 30, 2007 Hallo Leute, dass der Sparerfreibetrag gesunken ist, wissen wir ja alle. Ich habe jetzt erfahren, dass bei Wertapieren, die länger als 1 Jahr gehalten werden (niedrig verzinnste Papiere) keine Versteuerung stattfindet. Kann man das auch auf Finanzierungsschätze anwenden, da diese bis zu 2 Jahre gehalten werden können und der Kaufpreis unter dem Rückzahlpreis liegt? Gruss kewes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 30, 2007 · bearbeitet Mai 30, 2007 von Raccon Hallo Leute, dass der Sparerfreibetrag gesunken ist, wissen wir ja alle. Ich habe jetzt erfahren, dass bei Wertapieren, die länger als 1 Jahr gehalten werden (niedrig verzinnste Papiere) keine Versteuerung stattfindet. Wo hast du das gehoert? Hoert sich naemlich wie ein Geruecht an - so ziemlich alles, was eine Verzinsung hat (hoch oder niedrig) muss versteuert werden. Kursgewinne sind bei Wertpapieren i.d.R. steuerfrei, wenn diese laenger als 1 Jahr gehalten werden; Ausnahme sind aber z.B. Wertpapiere, bei dem der Kursgewinn einer Verzinsung aehnlich ist, wie z.B. bei Nullkupon-Anleihen und Garantiezertifikaten. Stichwort: Finanzinnovation Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit Mai 30, 2007 · bearbeitet Mai 30, 2007 von crosplit Hier muss unterschieden werden: (Wertpapiere sind nicht gleich Wertpapiere!) 1. Einkünften aus Kapitalvermögen und 2. Privaten Veräußerungsgeschäften Zinserträge sind Einnahmen aus Kapitalvermögen und werden immer versteuert. Hier mal ein Link der das alles verständlich erklärt incl. Abgeltungssteuer ab 2009 mit Tabellen: http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgel...teuer?drucken=1 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Mai 30, 2007 · bearbeitet Mai 30, 2007 von Delphin dass der Sparerfreibetrag gesunken ist, wissen wir ja alle. Ich habe jetzt erfahren, dass bei Wertapieren, die länger als 1 Jahr gehalten werden (niedrig verzinnste Papiere) keine Versteuerung stattfindet. Also grundsätzlich sind Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei und die Zinsgewinne nie steuerfrei. ABER, der Staat ist ja nicht blöd, deswegen gelten bei Anleihen deren Koupon unter einem bestimmten Level liegt (google mal nach 'Disagiostaffel') die Kursgewinne auch als Kapitalerträge. Wenn du irgendwo gehört hast, man könne mit Niedrigzinsanleihen Steuern sparen, bezieht sich das vermutlich auf Anleihen, deren Koupon gerade eben über der Disagiostaffel liegt. Kann man das auch auf Finanzierungsschätze anwenden, da diese bis zu 2 Jahre gehalten werden können und der Kaufpreis unter dem Rückzahlpreis liegt? Nein, das sind ganz Nullkoupon-Anleihen, die mit Disagio verkauft werden (Diskontpapiere), den Disagio musst du als Kapitaleinkünfte versteuern und zwar bei Varkauf. (§ 20 Abs. 1 Nr 7 EStG) Ich hoffe, habe alles richtig gesagt. P.S.: Alles bezieht sich auf heutiges Steuerrecht, so hatte ich deine Frage verstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kewes Mai 30, 2007 Hallo Delphin, vielen Dank für Deine sehr schnelle und präzise Antwort! Auch den anderen vielen Dank! Finanzierungsschätze werden also nicht von der Steuer verschon. So wie ich das verstanden habe, gilt ab 2009 die neue Pauschalabgabe für Wertpapiere, die nach dem 1.1.2009 gekauft wurden. Das würde dann ja bedeuten, dass man auch für Niedrigzinsanleihen, die man in 2009 kauft, Steuern bezahlen wird, oder? Gruss, kewes Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag