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Rinderfond

Ehegatten-Splitting

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Rinderfond

Hallo zusammen,

 

eines vorneweg: Ich will hier nicht die Frage erörtern, ob es sich lohnt zu heiraten oder nicht. Und ich will auch keine Diskussion über Scheidungen und deren finanzielle Folgen führen.

 

Meine Frage ist: Ab welchem Einkommen (Brutto-Jahreseinkommen?) spielt es keine Rolle mehr, ob man "splittet" oder nicht? Sagen wir mal, einer verdient 50.000, der andere 25.000; da lohnt es wohl in jedem Fall. Aber wenn einer deutlich mehr als die 50.000 verdient, wo ist dann die Obergrenze?

 

Ich werde aus den Aussagen im Netz nicht schlau.

 

Danke und schöne Grüße vom Rinderfond

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Gast240123

Der Splittingvorteil entfällt, wenn die Höhe der Einkünfte beider Ehebeteiligte gleich hoch ist.

 

Beispiel: VZ 2005

 

zu versteuerndes Einkommen: 50000 Euro

 

davon entfallen auf den Ehemann: 25000 Euro

davon entfallen auf die Ehefrau: 25000 Euro

 

Ohne Splittingtarif:

 

Steuer lt. Grundtabelle: 4276 (Ehemann)

Steuer lt. Grundtabelle: 4276 (Ehefrau)

=========================

Summe der Steuerlast: 8552

 

Mit Splittingtarfi:

 

Steuer lt. Splittingtabelle: 8552 (BMG: 50000)

 

Vorteil aus Splittingtarif: 0

 

Gruß

 

Schlafmuetze

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Rinderfond

Danke schon mal. Aber ich glaube, dass mir die Antwort noch nicht weiterhilft.

 

Wie sieht es denn aus, wenn einer 120.000 und der andere 25.000 Euro verdient? Zusammen wären das 145.000 Euro, also 77.500 pro Kopf. Geht das Splitting mit Vorteil da überhaupt noch, oder ist hier die von mir angesprochene Obergrenze überschritten?

 

Danke

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Gast240123
· bearbeitet von Schlafmuetze

Es gibt keine feste Ober- oder Untergrenze.

 

Beispiel mit deinen Zahlen:

 

Allgemeines Hilfsmittel: Die Steuertabelle 2006

 

http://www.steuerlinks.de/download/est-200...tingtabelle.pdf

 

 

Allerdings ist in unserem Fall die Steuertabelle kein Hilfsmittel, weil das zvE zu hoch. Daher müssen wir das Gesetz zu Hilfe nehmen

 

 

Steuergesetz

 

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf

 

zu versteuerndes Einkommen: 145000

davon entfallen auf Ehemann: 120000

davon entfallen auf Ehefrau: 25000

 

I. Steuer lt. Splittingtabelle:

 

Hälfte des zu versteuernden Einkommens: 72500

 

Tarif: 0,42*x-7914

 

x= auf volle abgerundeter Eurobetrag

 

=0,42*72500-7914

 

=30450-7914

 

=22536 Euro

* 2 (das doppelte -> § 32a Abs. 5 EStG

 

= Steuer lt. Splittingtabelle: 45072

 

II. Steuer ohne Splitting nach Grundtabelle

 

Ehefrau: (25000)

 

Steuer lt. Grundtabelle: 4271

 

Ehemann: (120000)

 

Steuer lt. Grundtabelle:

 

=0,42*120000-7914

=50400-7914

 

=42486

 

Gesamtbelastung nach Grundtabelle: 46757

 

Gesamtbelastung nach Splittingtarif: 45072

 

Steuervorteil: 1685

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr und mit Vorsicht zu genießen!!! Es hat sich womöglich ein Fehler eingeschlichen, der Vorteil fällt ein wenig gering aus. Hmm! Ich muss nochmal nachgucken!

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Rinderfond

Hey, danke! Kann aber schon sein, dass der Vorteil nur noch sehr gering ausfällt, weil man die sehr hohen Einkommen nicht mehr groß schonen will/muss.

 

Vielleicht klärt sich das ja noch, aber ich werde mir die von Dir angegebenen Links auch noch einmal durchlesen.

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