Rinderfond Mai 28, 2007 Hallo zusammen, eines vorneweg: Ich will hier nicht die Frage erörtern, ob es sich lohnt zu heiraten oder nicht. Und ich will auch keine Diskussion über Scheidungen und deren finanzielle Folgen führen. Meine Frage ist: Ab welchem Einkommen (Brutto-Jahreseinkommen?) spielt es keine Rolle mehr, ob man "splittet" oder nicht? Sagen wir mal, einer verdient 50.000, der andere 25.000; da lohnt es wohl in jedem Fall. Aber wenn einer deutlich mehr als die 50.000 verdient, wo ist dann die Obergrenze? Ich werde aus den Aussagen im Netz nicht schlau. Danke und schöne Grüße vom Rinderfond Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 Mai 28, 2007 Der Splittingvorteil entfällt, wenn die Höhe der Einkünfte beider Ehebeteiligte gleich hoch ist. Beispiel: VZ 2005 zu versteuerndes Einkommen: 50000 Euro davon entfallen auf den Ehemann: 25000 Euro davon entfallen auf die Ehefrau: 25000 Euro Ohne Splittingtarif: Steuer lt. Grundtabelle: 4276 (Ehemann) Steuer lt. Grundtabelle: 4276 (Ehefrau) ========================= Summe der Steuerlast: 8552 Mit Splittingtarfi: Steuer lt. Splittingtabelle: 8552 (BMG: 50000) Vorteil aus Splittingtarif: 0 Gruß Schlafmuetze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rinderfond Mai 28, 2007 Danke schon mal. Aber ich glaube, dass mir die Antwort noch nicht weiterhilft. Wie sieht es denn aus, wenn einer 120.000 und der andere 25.000 Euro verdient? Zusammen wären das 145.000 Euro, also 77.500 pro Kopf. Geht das Splitting mit Vorteil da überhaupt noch, oder ist hier die von mir angesprochene Obergrenze überschritten? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 Mai 28, 2007 · bearbeitet Mai 28, 2007 von Schlafmuetze Es gibt keine feste Ober- oder Untergrenze. Beispiel mit deinen Zahlen: Allgemeines Hilfsmittel: Die Steuertabelle 2006 http://www.steuerlinks.de/download/est-200...tingtabelle.pdf Allerdings ist in unserem Fall die Steuertabelle kein Hilfsmittel, weil das zvE zu hoch. Daher müssen wir das Gesetz zu Hilfe nehmen Steuergesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf zu versteuerndes Einkommen: 145000 davon entfallen auf Ehemann: 120000 davon entfallen auf Ehefrau: 25000 I. Steuer lt. Splittingtabelle: Hälfte des zu versteuernden Einkommens: 72500 Tarif: 0,42*x-7914 x= auf volle abgerundeter Eurobetrag =0,42*72500-7914 =30450-7914 =22536 Euro * 2 (das doppelte -> § 32a Abs. 5 EStG = Steuer lt. Splittingtabelle: 45072 II. Steuer ohne Splitting nach Grundtabelle Ehefrau: (25000) Steuer lt. Grundtabelle: 4271 Ehemann: (120000) Steuer lt. Grundtabelle: =0,42*120000-7914 =50400-7914 =42486 Gesamtbelastung nach Grundtabelle: 46757 Gesamtbelastung nach Splittingtarif: 45072 Steuervorteil: 1685 Alle Angaben ohne Gewähr und mit Vorsicht zu genießen!!! Es hat sich womöglich ein Fehler eingeschlichen, der Vorteil fällt ein wenig gering aus. Hmm! Ich muss nochmal nachgucken! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rinderfond Mai 28, 2007 Hey, danke! Kann aber schon sein, dass der Vorteil nur noch sehr gering ausfällt, weil man die sehr hohen Einkommen nicht mehr groß schonen will/muss. Vielleicht klärt sich das ja noch, aber ich werde mir die von Dir angegebenen Links auch noch einmal durchlesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag