zeneca Mai 27, 2007 Hallo allerseits, sind Rücklagen für eigene Anteile eigentlich gebudene oder ungebundene Rücklagen und wie genau berechnen sie sich aug die zurückgekauften Aktien? Vielen Dank im Voraus Zeneca Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 Mai 27, 2007 · bearbeitet Mai 27, 2007 von Schlafmuetze Hallo zeneca, die Rücklage für eigene Anteile ist lediglich im handelsrechtlichen Abschluss zu bilden. Im IFRS-Abschluss sind eigene Anteile auf der Aktivseite nicht auszuweisen. Stattdessen müssen sie sofort mit dem anteiligen Eigenkapital verrechnet werden (Bei der Verrechnung gibt es drei unterschiedliche Verfahrensweisen!). Sinn und Zweck der Rücklagenbildung besteht darin, die Ausschüttung zu begrenzen - daher auch Ausschüttungssperre genannt - , damit möglichst die Mittel im Verlustfalle den Gläubigern zur Verfügung stehen. Warum diese Vorgehensweise? Nun, der Posten "eigene Anteile" erfüllt zwar die Vermögenswertdefinition, allerdings birgt er doch erhebliche Risiken in sich, wenn das Unternehmen Verluste erwirtschaftet (doppelte Verlustauswirkung!). Einerseits den Verlust an sich, zum anderern unterstellt man, dass der Kurs ebenfalls nachgeben wird und alsdann bei der Bewertung berücksichtigt werden muss. Denn eigene Anteile sind im Umlaufvermögen zu erfassen. Das Umlaufvermögen wiederum unterliegt einer bestimmten Bewertungskonzeption, namentlich des strengen Niederstwertprinzips. Die Abschreibung der eigenen Anteile belastet damit zusätzlich das Ergebnis. Es handelt sich also um gebundene Rücklagen (Auflösungsgrund: Lies-> § 272 Abs. 4 S. 2 HGB), über deren Verwendung man nicht frei verfügen kann. Rechtsgrundlagen: § 272 Abs. 4 HGB, § 71 AktG [Erwerbsfälle], § 71b AktG [Rechte aus eigenen Anteilen], § 158 AktG [statistische Fortführung des Jahresergebnisses zur Ermittlung des Bilanzgewinns] Gruß Schlafmuetze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zeneca Mai 27, 2007 Danke für die schnelle Antwort! Werden denn die Rücklagen einfach aus den Dividenden, die auf die zurückgekauften Aktien entfallen, gebildet? merci zeneca Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 Mai 27, 2007 Nein, das macht man mit dem Erstellen des Abschlusses vor der Veröffentlichung und nicht im Rahmen der Gewinnverwendung. Gruß Die Schlafmuetze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag