Student1981 Mai 22, 2007 Hallo erstmal, ich habe derzeit folgende Probleme/Fragen: 1. Wenn ich im Dezember Aktien kaufe und im Januar mit Gewinn verkaufe muss ich den Gewinn im Jahr 2007 versteuern, richtig? 2. Dann gibt es ja noch den Freibetrag von 512 Euro im Jahr, der aber wenn er um einen Cent überschritten wird komplett wegfällt. Wenn ich jetzt im Jahr weniger als 7600 Euro verdiene da Student und nur kleine Jobs. Dann mach ich ja eine Steuereklärung, damit ich die Steuern die ich auf die 6er-Lohnsteuerkarte zahle wiederbekomme. Zählen jetzt Gewinne aus Aktien innerhalb der Spekulationsfrist als normale Einnahmen, so dass ich mir die Spekulationssteuer auch wiederholen kann, wenn ich insgesamt unter 7600 bin? (wobei dann die 512 Euro Freibetrag halt ganz wegfallen). 3. Kann ich Aktienverluste aus dem Vorjahr mit Gewinnen aus dem aktuellen Jahr verrechnen? Sind daran Bedingungen geknüpft? Wirkt sich das auf dem Freibetrag aus? Also Bsp: Letztes Jahr insg. mit -100 Euro beendet. Dieses Jahr 600 Euro Gewinn gemacht. Wenn man da die 100 Euro Verlust drauf rechnet liege ich mit 500 Euro ja unter dem Freibetrag. Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 22, 2007 1. richtig 2. einen Freibetrag gibt es nicht. Es gibt nur eine Freigrenze von 512 EUR. Außerdem gibt es keine Spekulatiussteuer, das ist ganz normale Einkommensteuer. Die Veräußerung der Dividende wird zur Hälfte angesetzt als Einnahmen aus sonstigen Einkünften, sofern die Veräußerung unter das Halbeinkünfteverfahren fällt. Von den Einnahmen werden die Werbungskosten abgezogen; ggfs. zur Hälfte. Es bleiben die Einkünfte über. Übersteigen diese die Freigrenze von 512 EUR, so sind diese in der Steuererklärung anzugeben in der Anlage SO. Die Einkünfte, die über der Freigrenze liegen, werden zu den restlichen Einkünften addiert. Danach werden noch diverse Hinzurechnungen und Kürzungen vorgenommen und man erhält das zu versteuernde Einkommen, auf das letztlich die Einkommensteuer zu zahlen ist. Angerechnet auf diesen zu zahlenden Betrag (tarifliche Einkommensteuer) wird die bereits einbehaltene Einkommensteuer (Lohnsteuer, Soli, Kapitalertragsteuer) und man erhält die zu zahlende bzw. zu erstattende ESt (sogenannte festzusetzende Einkommensteuer). 3. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...=8506&st=20 ab Beitrag 28 Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FabMan Mai 22, 2007 Hilfreich wäre bei 1) kaufst du in dez 2007 oder hast du in dez 2006 gekauft? Frag doch einfach ob du es im Jahr des Kaufens oder des Verkaufens versteuern musst! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
|Zero Mai 23, 2007 warum bist du lohnsteuerklasse VI als student? Oo achja, eine spekulationssteuer gibt es net, ansonsten wurde schon alles gesagt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Martin1950de Mai 27, 2007 Hallo, Zusammen, hallo Student1981, offiziell heißt die Spekulationssteuer im Sprachgebrauch des Finanzamtes "Einnahmen aus Veräußerungsgeschäften" und sie gilt nicht nur für Wertpapiere, sondern z. B. auch für Immobilien. @ Fabman: die Steuer fällt erst im Jahr des Verkaufens an, denn das ist das Jahr, in dem die Einnahme erfolgt ist. Wer nicht verkauft oder das Ende der Spekulationsfrist abwartet, zahlt sowieso keine Steuer. Die Versteuerung von Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren erfolgt nach dem Halbeinkünfteverfahren. Es muß also immer nur die Hälfte des Gewinns versteuert werden . Der Steuersatz ist der jeweilige Einkommenssteuersatz, der sich an der Höhe des Gesamteinkommens des Steuerpflichtigen abzüglich der absetzbaren Positionen orienitiert. Wenn also das jährliche Gesamteinkommen einschließlich der Spekulationsgewinne so niedrig ist, dass es nach Abzug aller absetzbaren Positionen unter dem Mindestsatz einer Versteuerung liegt, liegt der Steuersatz bei Null und dann fällt auch für die Einnahmen aus Veräußerungsgeschäften keine Steuer an. Gewinne können mit Verlusten aus früheren Jahren, zumindest mit Verlusten aus 2 Jahren zuvor, verrechnet werden. Das setzt aber voraus, dass die Verluste im Vorjahr in der Steuererklärung angegeben wurden. Das Finanzamt berücksichtigt Verluste "von Amts wegen", also automatisch. Jedenfalls sollte es so sein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domigio Februar 25, 2008 Hallo, wollte mal wissen, ob man Steuern auf Kapitalerträge abschreiben kann? Angenommen, man hat eine so schlecht gehende Gewerbeimmobilie, dass man eigtl keine Steuern bezahlen braucht, da man damit so hohe Abschreibungen machen könnte... wie sieht es da mit der Abgeltungssteuer ab 2009 aus? Ist die auch Abschreibungsfähig? gruß domigio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Februar 25, 2008 Einfache Antwort: NEIN. Lediglich die evt. bezahlte Kirchensteuer kommt als Sonderausgabe in Frage. Diese wird aber i.d.R. gleich bei der Abgeltungssteuer durch die Banken berücksichtigt. Die Formel lautet: (e - 4q) / (4 + k) e = die nach § 20 EstG ermittelten Einkünfte q = anrechenbare ausländische Quellensteuer k = Kirchensteuersatz Beispiel mit Quellensteuer: Einkünfte 500,-- / anrechenbare Quellensteuer 15% / KiSt 8% ESt = (500,00 - 4 x 75,00) / (4 + 8%) = 200,00 / 4,08 = 49,02 Soli = 49,02 x 5,5% = 2,70 KiSt = 49,02 x 8% = 3,92 Ohne Quellensteuer: ESt = 500,00 / 4,08 = 122,55 Soli = 122,55 x 5,5% = 6,74 KiSt = 122,55 x 8% = 9,80 Gesamt: 139,09 bzw. 27,82% Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Februar 26, 2008 · bearbeitet Februar 26, 2008 von berliner Hallo erstmal, ich habe derzeit folgende Probleme/Fragen: 1. Wenn ich im Dezember Aktien kaufe und im Januar mit Gewinn verkaufe muss ich den Gewinn im Jahr 2007 versteuern, richtig? mit der Steuererklärung für das Jahr 2008, da dort der Gewinn angefallen ist. 2. Dann gibt es ja noch den Freibetrag von 512 Euro im Jahr, der aber wenn er umeinen Cent überschritten wird komplett wegfällt. richtig. Es ist auch genaugenommen kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Wenn ich jetzt im Jahr weniger als 7600 Euro verdiene da Student und nur kleineJobs. Dann mach ich ja eine Steuereklärung, damit ich die Steuern die ich auf die 6er-Lohnsteuerkarte zahle wiederbekomme. Zählen jetzt Gewinne aus Aktien innerhalb der Spekulationsfrist als normale Einnahmen, so dass ich mir die Spekulationssteuer auch wiederholen kann, wenn ich insgesamt unter 7600 bin? (wobei dann die 512 Euro Freibetrag halt ganz wegfallen). ja, wobei Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit dem halben Betrag der Einkommensteuer versteuert werden (Halbeinkünfteverfahren) 3. Kann ich Aktienverluste aus dem Vorjahr mit Gewinnen aus dem aktuellen Jahrverrechnen? ja, wenn die Haltedauer < 12 Monate war, bevor du mit Verlust verkauft hast, aber meines Wissens nur, wenn du auch im Vorjahr eine Steuererklärung gemacht und einen Verlustvortrag gemacht hast. Ohne Steuererklärung sind die Verluste passé. Ich lasse mich da aber korrigieren. Du kannst vermutlich immer noch nachträglich eine Steuererklärung für das Vorjahr machen. Sind daran Bedingungen geknüpft? Wirkt sich das auf dem Freibetrag aus?Also Bsp: Letztes Jahr insg. mit -100 Euro beendet. Dieses Jahr 600 Euro Gewinn gemacht. Wenn man da die 100 Euro Verlust drauf rechnet liege ich mit 500 Euro ja unter dem Freibetrag. richtig, s.o. Edit: sehe, gerade, daß Martin1950de das im Prinzip schon so beantwortet hatte. Egal, lasse es mal stehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag