Tycoon Mai 19, 2007 · bearbeitet Mai 19, 2007 von Tycoon Sobald der Bausparvertrag die Zuteilungskriterien erfüllt, kann ja über die Bausparsumme verfügt werden. Die Bausparkasse überweist die Bausparsumme auf das Konto des Bausparers. Ist diese Summe zu versteuern? Muss diese irgendwo in der Steuererklärung erwähnt werden? Gruß, Tycoon Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
|Zero Mai 19, 2007 · bearbeitet Mai 19, 2007 von |Zero beides nein. und du bekommst die "Bausparsumme" nur wenn du das Bauspardarlehn nimmst. Diese setzt sich aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen zusammen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys Mai 19, 2007 die Zinsen aber schon, sofern der Freibetrag überschritten wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
|Zero Mai 19, 2007 da diese jährlich auf den vertrag drauf gezahlt werden, habe ich dieses außen vorgelassen, da es um die auszahlung geht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rolasys Mai 19, 2007 ja, aber bei Auszahlung wird dann das Ganze nochmal für 7 Jahre rückwirkend mit 5 oder mehr % verzinst. Diese Zinsen meine ich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
|Zero Mai 19, 2007 ok, wenn der vertrag eine sonderverzinsung hat, dann natürlich ja. dann sind diese zinsen zast pflichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xenon1 Mai 23, 2007 @Tycoon: Bei Auszahlung des Bausparvertrages, das wird dir hoffentlich dein 'Berater' noch sagen, muss ein ziemlich hoher 'Freistellungsauftrag' vorliegen. Sonst ist das Ergebnis der rückwirkenden Verzinsung ziemlich ernüchternd!! Die Bausparkasse zieht nämlich automatisch ab ... und führt an Papa Staat weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
|Zero Mai 23, 2007 alle führen automatisch ab, nicht nur die bausparkasse. welcher fsa vorliegen muss, kann man eigentlich recht leicht errechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag