XXX Mai 14, 2007 Hallo Leute, mal eine Frage an die Leute die sich mit sowas auskennen. Ich habe mal irgenwann vor 3 Jahren einen Sparplan (50 Euro) auf den DWS Deutsche Aktion typ 0 eingerichtet . Hatte damals keine Ahnung von Fonds und dachte mir, da machste was gutes, besser wie Sparbuch. Der Fonds ist die einzige Position im Depot, ich überlege gerade die Gewinne in einen anderen Fonds zu stecken. Ob ich mich von 4 bis 5 Anteilen trennen kann, immerhin habe ich die ersten Anteile doch schon vor jahren gekauft und bin aus der Spekulationsfrist raus, oder ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
@ndy Mai 14, 2007 Hallo Leute, mal eine Frage an die Leute die sich mit sowas auskennen. Ich habe mal irgenwann vor 3 Jahren einen Sparplan (50 Euro) auf den DWS Deutsche Aktion typ 0 eingerichtet . Hatte damals keine Ahnung von Fonds und dachte mir, da machste was gutes, besser wie Sparbuch. Der Fonds ist die einzige Position im Depot, ich überlege gerade die Gewinne in einen anderen Fonds zu stecken. Ob ich mich von 4 bis 5 Anteilen trennen kann, immerhin habe ich die ersten Anteile doch schon vor jahren gekauft und bin aus der Spekulationsfrist raus, oder ? Nach einem Jahr Haltedauer sind deine Kursgewinne steuerfrei. Du kannst sie nach belieben verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
XXX Mai 14, 2007 Nach einem Jahr Haltedauer sind deine Kursgewinne steuerfrei. Du kannst sie nach belieben verkaufen. hab den sparplan aber erst im April 2007 gelöscht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boersifant Mai 14, 2007 Der Gewinn der Anteile, die du vor dem April 2006 gekauft hast sind dann steuerfrei, die anderen noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Mai 14, 2007 · bearbeitet Mai 14, 2007 von Raccon hab den sparplan aber erst im April 2007 gelöscht Dann sind nur die Gewinne der Anteile vor April 2006 steuerfrei. Edit: Oh, da war der Boersifant schneller. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Mai 14, 2007 · bearbeitet Mai 14, 2007 von Delphin Und falls du dich noch fragst, wie man sicherstellen kann, dass man auch die "richtigen" Anteile verkauft: "Bei [...] Wertpapieren [...] ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpaiere zuerst veräussert wurden." (§ 23 Abs 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, über private Veräußerungsgeschäfte) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag