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Asael

Fondsverkauf und Steuern

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Asael

Hallo Fonds- und/oder Steuerexperten,

 

ich habe mal eine Frage zur Besteuerung.

 

Mein Fall:

 

Fondssparplan auf inländischen thesaurierenden Aktienfonds seit Ende 1999, Einzahlungen beendet im Jahr 2003. Kaufwert Ende 2003 ca. 4000 EUR. Seitdem liegen die Anteile im Depot, der Wert der Anteile stieg seitdem bis heute um ca. 120 %, Pi mal Daumen also 4.800 EUR Kursgewinn.

 

Jetzt will ich die Anteile kurzfristig verkaufen, bisher habe ich noch nie Fondsanteile verkauft. Was bedeutet das steuerlich?

 

Wie werden die Kursgewinne, die sich ja auf mehrere Jahre erstrecken, für die Einkommenssteuer 2007 berücksichtigt?

Welche Beträge genau müssen für den o.g. Fall bei der Steuererklärung angegeben werden (Berechnung!) und werden dann individuell versteuert?

Kommt hierbei das Zuflussprinzip voll zur Geltung und muss ich den gesamten Gewinn in 2007 versteuern? Ist nur der Sparerfreibetrag i.H.v. 751 EUR + 50 EUR Werbungskosten maßgebend oder kann das zu versteuernde Kapitaleinkommen weiter gemindert werden?

Kann eine volle Anrechnung der Kursgewinne mit 2007er Neuanlage in (andere) Aktienfonds etc. vermieden werden?

 

Wie handhabt Ihr das, wenn Ihr wie beschrieben Fonds nach Jahren mit Gewinn zurückgebt? Macht die Depotbank irgendwas beim Verkauf zusätzlich (automat. Steuerabzug, Bescheinigung für 2007)?

 

Ich habe über die Suche hier im Forum und bei Google leider nichts gefunden, was mir konkret weiterhilft. Es wäre super, wenn ich von den werten Forumsteilnehmern fundierte Antworten bekäme.

 

Vielen Dank schon mal!

 

Asael

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon

Kursgewinne sind steuerfrei wenn du die Anteile mehr als 1 Jahr gehalten hast, was ja hier der Fall ist.

 

Nur die Ausschuettungen muessen versteuert werden, was wahrscheinlich jaehrlich geschehen ist; du solltest jedes Jahr eine entsprechende Bescheinigung deiner Depotstelle erhalten haben und dies in der jaehrl. Steuererklaerung angegeben haben. Wenn diese jedoch noch nicht vesteuert wurden, dann halt in der naechsten Steuererklaeung angeben.

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Asael

Hallo Raccon,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort!

 

So einfach ist das? Das wäre ja sehr positiv... :)

 

Danke nochmal!

 

Asael

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wizzackr
Kursgewinne sind steuerfrei wenn du die Anteile mehr als 1 Jahr gehalten hast, was ja hier der Fall ist.

 

Nur die Ausschuettungen muessen versteuert werden, was wahrscheinlich jaehrlich geschehen ist; du solltest jedes Jahr eine entsprechende Bescheinigung deiner Depotstelle erhalten haben und dies in der jaehrl. Steuererklaerung angegeben haben. Wenn diese jedoch noch nicht vesteuert wurden, dann halt in der naechsten Steuererklaeung angeben.

 

Wie sieht das ganze eigentlich beim Verkauf eines bis dato besparten Fonds aus? Beispiel: Ich zahle monatlich 100€ über drei Jahre auf irgendeinen Fonds ein. Nun, nach drei Jahren, entscheide ich mich die Depot-Position gänzlich zu verkaufen. Wie sieht es steuerlich dann aus? Werden die innerhalb der zwei Jahre akkumulierten Werte nicht versteuert (da ja außerhalb der Spekulationsfrist), die innherhalb des letzten Jahres eingezahlten hingegen schon - dh. als Spekulationsgewinne und evtl. anfallende Ausschüttungen?

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Raccoon
Wie sieht das ganze eigentlich beim Verkauf eines bis dato besparten Fonds aus? Beispiel: Ich zahle monatlich 100€ über drei Jahre auf irgendeinen Fonds ein. Nun, nach drei Jahren, entscheide ich mich die Depot-Position gänzlich zu verkaufen. Wie sieht es steuerlich dann aus? Werden die innerhalb der zwei Jahre akkumulierten Werte nicht versteuert (da ja außerhalb der Spekulationsfrist), die innherhalb des letzten Jahres eingezahlten hingegen schon - dh. als Spekulationsgewinne und evtl. anfallende Ausschüttungen?

Yep, die im letzten Jahr erzielten Kursgewinne und Auschuettung(en) muessen versteuert werden.

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wizzackr
Yep, die im letzten Jahr erzielten Kursgewinne und Auschuettung(en) muessen versteuert werden.

 

Dachte ich mir - vielen Dank für die Antwort, Raccon. Dann darf ich nicht vergessen Ende diesen Jahres alle Sparpläne zu stoppen, so daß ich - je nachdem in welcher Form die Abgeltungsteuer kommt - mein Depot zu mir nach Österreich umziehen kann, ohne Spekulationssteuer zu zahlen...

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fancY

Wiso denn dass? Du verzichtest auf deine Geldanlage, nur um Steuern zu sparen?

 

Bedenke bitte:

  1. Du zahlst die Spekulationssteuer nur auf Gewinne nicht auf die Sparbeträge selbst.
  2. Gibt es eine Freigrenze von 512EUR auf Spekulationsgewinne. Wenn du darunter bleibst zahlst du nichts. (die 512EUR beziehen sich ebenfalls nur auf die Gewinne)

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wizzackr
· bearbeitet von wizzackr
Wiso denn dass? Du verzichtest auf deine Geldanlage, nur um Steuern zu sparen?

 

Bedenke bitte:

  1. Du zahlst die Spekulationssteuer nur auf Gewinne nicht auf die Sparbeträge selbst.
  2. Gibt es eine Freigrenze von 512EUR auf Spekulationsgewinne. Wenn du darunter bleibst zahlst du nichts. (die 512EUR beziehen sich ebenfalls nur auf die Gewinne)

 

hey fancy. wieso verzichte ich? ich würde das depot bei einer der österreichischen online-banken führen und bei vermindertem ausgabeaufschlag (es gibt i.d.r. 40-60% rabatt) meine spar-intervalle vergrößern. dafür würde es weiterhin keine besteuerung beim realisieren von gewinnen geben, wenn das papier länger als ein jahr gelegen hat.

 

häh? oder übersehen ich da den kasus-kanxus... :-" ?!? ...steht ja ohnehin noch alles in den sternen, daher bisher lediglich eine überlegung, die erst aktuell wird wenn die abgeltungssteuer fixiert ist.

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harryg.

ich vermute fancy's Beitrag bezog sich ausschließlich für Einzahlungen die Du für 2008 vornehmen solltest (was Du ja nicht planst) unter der Annahme, daß Du die Anteile Ende 2008 verkaufst (nach Ö verlagerst) und die Gewinne der Anteile aus 2008 unter der Spekulationsfreigrenze liegen.

Da ich jetzt aber nicht sicher bin, wo Du steuerlich veranlagt bist ist das evtl. nicht relevant.

Wobei mir das auch etwas seltsam vorkommt:

Wenn Du in Österreich veranlagt bist, hast Du bisher ja keine Abzüge beim Verkauf gehabt, und hättest deshalb von selbst auf eine Sparplaneinzahlung bis Ende 2008 kommen können. Solltest Du in D veranlagt werden hilft Dir die Verlagerung nach Ö nichts - ausser Du möchtest Steuerhinterziehung begehen.

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fancY

Richtig! Mein Beitrag bezog sich auf die Aussage "Ende diesen Jahres alle Sparpläne zu stoppen" von wizzackr.

 

Denn: Keine Geldanlage -> Keine Gewinne -> Keine Steuern kann ja nicht die Lösung sein.

 

Zur Verlagerung der Geldanlage in ein anderes Land halte ich mich zurück, das wurde hier im Forum schon an anderer Stelle diskutiert.

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Raccoon

Ich vermute, dass wizzackr in Oesterreich lebt:

 

... mein Depot zu mir nach Österreich umziehen kann, ohne Spekulationssteuer zu zahlen...

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wizzackr
Solltest Du in D veranlagt werden hilft Dir die Verlagerung nach Ö nichts - ausser Du möchtest Steuerhinterziehung begehen.

 

Verstehe, war dann aber ein Mißverständnis: Wie Raccon vermutet hat lebe ich in Österreich und beabsichtige daher in keiner Weise Steuern zu hinterziehen - daher "mein depot zu mir" ziehen lassen.

 

Richtig! Mein Beitrag bezog sich auf die Aussage "Ende diesen Jahres alle Sparpläne zu stoppen" von wizzackr.

Denn: Keine Geldanlage -> Keine Gewinne -> Keine Steuern kann ja nicht die Lösung sein.

 

Hab ich vermurkst ausgedrückt: Ich beabsichtige dann, mich ab 2008 um einen Depotaufbau hier in Ö zu kümmern und in Deutschland die Sache bis Ende des Jahres ruhen zu lassen. Sonst würde ich meines Erachtens nach auf alle in 08 eingezahlten Sparbeträge Spekulationssteuer zahlen, oder ist das bei einem Depotumzug nicht der Fall? Weiß ich allerdings nicht...

 

Zur Verlagerung der Geldanlage in ein anderes Land halte ich mich zurück, das wurde hier im Forum schon an anderer Stelle diskutiert.

 

Sehe ich ähnlich, allerdings liegt die Sache bei mir anders als in den meisten dieser Threads - ich lebe hier und bin dementsprechend auch hier veranlagt, es geht nicht um Steuerhinterziehung.

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cantaloupe

Hallo,

 

ich muss diesen Thread mal wieder aufwärmen, da ich noch ein paar Details geklärt haben möchte:

 

Ich habe auch vor, vor Ablauf des Jahres wegen Abgeltungssteuer umzuschichten, und dabei Fondsanteile aus noch laufenden Sparplänen komplett zu verkaufen. Es fällt also Spekulationssteuer an.

 

Was bedeutet das für mich an Bürokratieaufwand?

 

Wenn die Gewinne unter 512 Euro sind, brauche ich gar nichts zu tun, denn die sind automatisch frei, richtig? (nur ein Kreuzchen in der Steuererklärung)

 

Wenn die Gewinne höher sind: ich habe auch schon Verluste aus Verkäufen in diesem Jahr, die mich wieder unter die 512-Grenze drücken können - wird das dann automatisch von der Depotbank verrechnet, oder muss ich das irgendwo beim Finanzamt detailliert vorlegen? (Insgesamt werde ich wohl kaum über 512 Euro Gewinn kommen, ausser der DAX steigt auf 20 000 oder mehr....)

 

Der Freistellungsauftrag hat damit gar nichts zu tun, oder kann ich damit etwa auch Gewinne über 512 Euro steuerfrei stellen lassen?

 

Danke schonmal für die Aufklärungen.

 

Gruss,

Matthias

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ChristianK

- Die Grenze liegt ab dem VZ 2008 bei 600 Euro und nicht mehr 512 Euro.

- Verluste und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften können verrechnet werden.

- Der Freistellungsauftrag hat damit nichts zu tun, der gilt nur bei Einkommen aus Kapitalvermögen, wird bei Aktienverkäufen also erst ab VZ 2009 angewendet.

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