Zum Inhalt springen
Bauchgefühl

lästige Steuerfrage...mal wieder

Empfohlene Beiträge

Bauchgefühl
· bearbeitet von Bauchgefühl

Hi ich habe folgenden Modellfall:

 

Ich weiß das Einnahmen aus Zinserträgen im Jahr 2007 für Singles bis 750€ Steuerfrei sind. Soweit so gut

 

Außerdem sind wohl 512 € Gewinn durch Börsenzockerei (also verkauf kürzer als ein Jahr Steuerfrei)

 

Nehmen wir mal an ich hab 750€ Zinseinnahmen durch Tagesgeld, kann ich dann Steuerfrei noch 512 durch Aktien haben oder werden die angerechnet?

 

Also geht folgende Rechnung auf: 750 €Einnahmen an Tagesgeld Zinsen und 512€ reingewinn durch kurze Aktienzockerei (abzüglich Orderkosten) = 1262 Reingewinn Steuerfrei?

 

oder nicht ?

 

Danke

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
crosplit
· bearbeitet von crosplit

Ja! 511,99€ aber!

Gewinne aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 512 Euro betragen (Freigrenze). Wird aber ein Spekulationsgewinn von 512 Euro oder mehr erzielt, unterliegt der gesamte Spekulationsgewinn der Einkommensteuer.

Das hat mit dem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (801€) nichts zu tun. Ist ein Kursgewinn.

Wird aber alles ab 2009 mit der "schönen" :P2 Abgeltungssteuer geändert...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bauchgefühl

Danke!

 

Zahle ich wenn ich über die 512 komme nur meinen individuellen Steuersatz oder noch mehr Zeugs wie Soli Zuschlag etc ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
BarGain

individueller einkommensteuersatz, soli und ggf. kst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bauchgefühl

Danke, fallen Dividenden Einnahmen auch voll in die 511,99 Freigrenze ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
rolasys

nein, die fallen in den Zinsfreibetrag, aber nur zur Hälfte

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux

Falls Die 801 nicht reichen, bei den 511,99 aber noch Luft ist, empfiehlt sich folgender Trick:

 

Ultra-Deep-Discounter

 

Und falls die 511,99 auch voll sind und Du länger auf das Geld verzichten kannst, dann einfach einen Deep-Discounter mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Noch geht das.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sparfux
· bearbeitet von sparfux

ach so Nochwas: Du kannst zusätzlich zu den 801 Freibetrag noch 410 Härteausgleich steuerfrei vereinnahmen.

 

Das sind dann also 1211,- Kapitaleinnahmen und 511,99 Veräußerungsgewinne.

 

Gewinne bei Aktien werden meines Wissens nach ebenfalls nur zur Hälfte als Veräußerungsgewinne angerechnet (Halbeinkünfteverfahren). Da ich keine Einzelaktien bestitze, bin ich da aber nicht ganz sicher.

 

Falls Dein Grenzsteuersatz sehr hoch ist, kann es sinnvoll sein, die Kapitaleinkünfte über 1211,- über 2 Jahre bis nach der Einführung der Abgeltungssteuer vor Dir her zu schieben. Das kann man mit Anleihen (Stichwort Zwischengewinne) machen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
e-Consultance

Hallo,

 

Gewinne in Aktien werden nicht nach dem HEV (Halbeinkünfteverfahren) versteuert, sondern nur Dividenden, weil dort das Unternehmen eh schon Steuern auf seine Gewinne zahlt, und daher die Gewinnausschüttung nicht nochmals voll versteuert wird.

 

Gewinne in Aktien (also Kursgewinne) werden dezeit bei Haltefrist von 1 Jahr nicht versteuert, binnen einer Jahres ist der gesamte Kursgewinn abzgl. aller Transaktionskosten mit dem persönlichen Einkommenssteuer-Satz zu versteuern (inkl. Soli, Kirchensteuer usw.). Verluste können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.

 

Künftig ab 2009 (bei Neuanschaffung in 2009) mit dem pauschalen Satz von 25% plus Soli plus Kirchensteuer usw. versteuert. In der Berechnung dürfen künftig die Anschaffungskosten abgezogen werden, die Veräußerungskosten nicht.

 

Mehr zur Abgeltungssteuer 2009

 

mfg

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
€-man
· bearbeitet von �-man
binnen einer Jahres ist der gesamte Kursgewinn abzgl. aller Transaktionskosten mit dem persönlichen Einkommenssteuer-Satz zu versteuern

 

Falsch, Spekugewinne aus Aktien unterliegen dem HEV. Zumindest bis 2009.

 

Gruß

-man

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
e-Consultance

Richtig: Bei privaten Personen wird auch auf Kursgewinne das HEV angewendet bei Kapitalgesellschaften (kuristischen Personen) als Inhaber nicht. Habe ich übersehen / durcheinandergebrecht :-"

 

Danke für den Hinweis

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
· bearbeitet von Sven82
Richtig: Bei privaten Personen wird auch auf Kursgewinne das HEV angewendet bei Kapitalgesellschaften (kuristischen Personen) als Inhaber nicht. Habe ich übersehen / durcheinandergebrecht
richtig, bei denen gibt es dann den § 8b KStG, der eine Steuerfreiheit von 95 % vorsieht.

 

Gruß

Sven

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...