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heinrich

Freibetrag für Spekulationsgewinne

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heinrich

Hallo,

 

Veräußerungsgewinne, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr liegen, sind bis zu einem Betrag von 511,99 Euro steuerbefreit. Wie verhält sich das mit diesem Betrag, wenn bei Ehepartner gemeinsam zur Steuer veranlagt werden und als Depotinhaber eingetragen sind. Muss dann erst ab 1024 Euro versteuert werden ?

 

Gruß

Heinrich

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Elvis77
...sind bis zu einem Betrag von 511,99...

Zwar kann ich dier deine Frage nicht beantworten aber eine Anmerkung machen.

Das richtige Wort wäre "Grenze" und nicht "Betrag".

Bei einem Freibetrag, müsste nur alles über 511,99 versteuert werden.

Bei einer Freigrenze muss beim überschreiten alles versteuert werden.

 

Hier handelt es sich um eine Freigrenze.

Nur falls du es nicht wusstest. :)

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mr.horeb
Wie verhält sich das mit diesem Betrag, wenn bei Ehepartner gemeinsam zur Steuer veranlagt werden und als Depotinhaber eingetragen sind. Muss dann erst ab 1024 Euro versteuert werden ?

 

ja.

 

gruß,

horeb

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heinrich
Zwar kann ich dier deine Frage nicht beantworten aber eine Anmerkung machen.

Das richtige Wort wäre "Grenze" und nicht "Betrag".

Bei einem Freibetrag, müsste nur alles über 511,99 versteuert werden.

Bei einer Freigrenze muss beim überschreiten alles versteuert werden.

 

Hier handelt es sich um eine Freigrenze.

Nur falls du es nicht wusstest. :)

 

Obwohl ich kein Steuerfachman bin, ist mir der Begriff "Freigrenze " insoweit bekannt, als ich ihn sofort

als steuerlichen Fachbegriff hätte identifizieren können, obwohl eine gewisse phonologische Nähe zum Begriff "Freibier" vorhanden ist, und es darüber hinaus eine morphologische Überschneidungen zum Begriff "Grenzgänger". gibt. Lange Rede, kurzer Sinn: vielen Dank für die "Klarstellung".Nur mal so nebenbei bemerkt :-"

 

@mr. horeb: Danke :)

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FabMan

kann mir jemand den unterschied zwischen diesen 511,99 euro und den 801 euro erklären?

worauf beziehen sich die 801 euro und worauf die 511,99 euro?

 

danke!

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jogo08

Spekulationssteuer (mal selbst lesen). Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun, die 801 Euro beziehen sich auf Zinseinnahmen, Dividenden u.ä.

 

Verbessert mich wenn ich völlig falsch liege. :-"

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heinrich
kann mir jemand den unterschied zwischen diesen 511,99 euro und den 801 euro erklären?

worauf beziehen sich die 801 euro und worauf die 511,99 euro?

 

danke!

 

in der Hoffnung, dass ich fachlich und v.a. fachprachlich alles richtig mache: Liegt zwischen dem An- und Verkauf von Fondsanteilen weniger als ein Jahr und übersteigt der Veräußerungsgewinn dieser Anteile den BETRAG von 511,99 Euro, dann unterliegt jeder Euro dieses Gewinns der Besteuerung (Spekulationssteuer). Das Halbeinkünfteverfahren für Dividende gilt hierbei nicht !!. Diese Steuer ist zu unterscheiden vom Freistellungsauftrag. Damit kannst du bis zu 801 Euro (bzw. 1602 Euro bei Ehepaaren) ZINSEN bzw. 50% der steuerpflichtigen Dividende freistellen. Der Freistellungsauftrag berücksischtigt die Summe ALLER Kapitalerträge aus Zinsen und Dividenden, die Spekulationssteuer beschränkt sich lediglich auf den Fonds, dessen Anteile die Haltedauer von einem Jahr noch nicht erreicht haben.

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FabMan

und wenn meine zinsen und dividenden den betrag von 801 euro überschreiten muss man nur diesen Mehrbetrag versteuern, richtig?

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kimvestor
· bearbeitet von kimvestor
Das Halbeinkünfteverfahren für Dividende gilt hierbei nicht !!.

 

Da muss ich dich doch leider etwas korrigieren!

So viel ich weiss gilt sehr wohl das Halbeinkünfteverfahren für die Spekulationssteuer, also nur der halbe Steuersatz.

 

 

und wenn meine zinsen und dividenden den betrag von 801 euro überschreiten muss man nur diesen Mehrbetrag versteuern, richtig?

 

... richtig, nur bei der Spekualtionssteuer berechnet man das auf die gesammte Summe zurück.

 

Kim

:lol:http://magazin.ooha.de/index.php?name=News...icle&sid=38 :lol:

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heinrich
Da muss ich dich doch leider etwas korrigieren!

So viel ich weiss gilt sehr wohl das Halbeinkünfteverfahren für die Spekulationssteuer, also nur der halbe Steuersatz.

 

Dann hat sich das in den letzten Jahren geändert. Kann das jemand bestätigen ?

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|Zero
· bearbeitet von |Zero

HEV gilt seit 2002 bei privaten Veräußerungsgeschäften wenn die Haltedauer der Wertpapiere unter einem Jahr beträgt

 

Eine Spekulationssteuer gibt es im übrigen nicht

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FabMan

also was denn nun :-)

 

1) dividenden und zinseinkünfte müssen nur zur häfte versteuert werden (mit dem persönlichen satz) UND nur der Anteil der über 801 Euro liegt

 

2)Wie sieht es bei Wertpapier/Fonds/OS/KOs aus die man unter einem Jahr Haltefrist verkauft? Unter 511,99 Euro ist es klar steuerfrei. Aber was passiert wenn ich z.B. 1000 Euro Gewinn mache mit solchen Papieren? Muss ich nun 1000 Euro mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern, oder nur mit dem Halben, oder nur die Hälfte mit dem Ganzen ... :-)

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Sven82

Siehe § 8 Abs. 5 InvStG

http://bundesrecht.juris.de/invstg/__8.html

 

Demnach ist das HEV bei der steuerpflichtigen Veräußerung von Fondsanteilen nicht anzuwenden.

 

Gruß

Sven

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