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peter378

Freistellungsauftrag Österreich

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peter378

Da ich in Österreich wohne und steuerpflichtig bin, hier mal eine andere Frage:

 

Wie hole ich mir die Steuerbefreiung, um nicht in D die Steuern für meine Fonds usw. zahlen zu müssen?

Da ich weniger als 10000 Einkommen / Jahr habe, muss ich ja zB keine Spekulationssteuer bzw. KESt usw. zahlen.

 

Wenn mein Depot nun aber in Deutschland ist, denke ich, dass ich diese Steuern sonst zahlen muss, oder irre ich hier?

 

Bitte um Hilfe und Erfahrungen bzw. wie das in der Praxis handgehabt wird.

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caspar

hi peter,

 

ich bin in der gleichen situation wie du, kann dir vielleicht helfen...allerdings nur was aktien betrifft, bei fonds kenne ich mich nicht aus, deswegen hab ich dir jetzt auch nicht direkt geantwortet...

 

 

was genau interessiert dich? du wohnst in Ö, hast depot in BRD?

 

problem 1. DIVIDENDEN...du hast ja in brd als ausländer keinen freistellungsauftrag, also keinen freibetrag bei dividenden...dir wird also automatisch von der depotfuehrenden bank die KeST abgezogen, musst sie aber in Ö auch noch versteuern mit 25%...kannst dir aber ueber DBA was zurueckholen

 

problem2. SPEKULATIONSSTEUER...die geht die deutschen gar nichts an, das machst du ganz normal in österreich...hast ja hier die besonderheit, dass du auch die dividenden zusammen mit der spekusteuer veranlagen kannst, wenn das alles unter 10000 euro ist...und zahlst dann quasi auch keine KeST auf die dividende...trotzdem kannst du dir was zurueckholen in brd...

 

 

aber präzisier einfach deine fragen, wenn sie auf aktien gerichtet sind...vielleicht kann ich dir dann mehr sagen

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peter378

danke für die infos.

 

ja genau, wohne in ö, depot bald in d

 

wie funktioniert das genau mit dba (=doppelbesteuerungsabkommen?)? also was muss man machen, um das wieder zurückzubekommen?

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caspar
· bearbeitet von caspar
danke für die infos.

 

ja genau, wohne in ö, depot bald in d

 

wie funktioniert das genau mit dba (=doppelbesteuerungsabkommen?)? also was muss man machen, um das wieder zurückzubekommen?

 

ja genau doppelbesteuerungsabkommen...das regelt u.a. was du dir an steuern bei der dividende zurueckholen kannst:

 

dividenden werden in deutschland mit 21,1% besteuert, das ist eine quellensteuer, wird also direkt in deutschland abgezogen (bei deutschen werten...bei us-werten eben in usa, bei französischen in frankreich mit jeweils natinalen besteurungssatz)

 

gleichzeitig musst du aber deine dividendenerträge auch in österreich angeben (bei einem depot in Ö werden automatisch 25% abgezogen, bei depot in brd musst du das selbsständig in deiner steuerveranlagung machen!)...und die werden je nach verfahren, das du wählst (indivdualverfahren oder pauschalverfahren) wieder mit 25% besteuert...und zwar musst du die bruttodividende angeben

 

beim pauschalverfahren kannst du aber immer 15% als Aufwände (Auslandskest, Depotgebühr usw.) ungeachtet deiner wirklichen Aufwände anrechnen.

Ergo 10% KEst fürs Finanzamt

 

Solltest zu aber mehr als 15% Auslandskest gezahlt (z.b. dei deutschen Titeln 21,1%) haben, kannst du sie dir über den Weg der Rückerstattung holen. (Aber nur ab einer Grenze, die eben im Doppelbesteuersabkommen mit dem jeweiligen Land festgesetzt ist). Grenze im DBA AT-DE: 15%. Dh. du kannst dir die zuviel bezahlte deutsche KEST 21,1-15=6,1% zurückholen.

Somit kommst du in Summe auf eine KEST-Last von 25%.

Besonders interessant sind dadurch Div-Titeln aus Ländern die keine KEst erheben wie zb England, Australien.

-> Reale Steuerlast: 10%, legal, und abgegoltene Erbschaftssteuer.

 

 

 

hoffe das war nicht zu verwirrend...tatsaechlich alles ganz einfach, in worten eher kompliziert...denks dir einfach mal durch

 

 

und nochmal: das mit der spekusteuer läuft alles in österreich...(wenn du eben deinen lebensmittelpunkt in österreich hast)....da interessiert sich das deutsche finanzamt ueberhaupt nicht...die österreichische finanz hat da sehr gute infoseiten...

 

bzgl. dividenden habe ich dir jetzt nur das pauschalverfahren erklärt...die ösifinanz bietet auch ein individualverfahren an, dass in deinem fall evtl. auch nicht uninteressant ist

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peter378

Ah gut.. vielen Dank!

d.h. das ganze läuft dann einfach über die Steuererklärung?

 

Und was ist, wenn ich die dividendenerträge nicht angebe bzw. drauf vergesse? (kann ich mir leicht vorstellen :( )

 

Bzw. die 10000 Einkommensgrenze sind nehme ich mal an brutto, oder?

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caspar
Ah gut.. vielen Dank!

d.h. das ganze läuft dann einfach über die Steuererklärung?

 

Und was ist, wenn ich die dividendenerträge nicht angebe bzw. drauf vergesse? (kann ich mir leicht vorstellen :( )

 

Bzw. die 10000 Einkommensgrenze sind nehme ich mal an brutto, oder?

 

naja dann machst du dich straffällig...seit 2005 melden depotführende Banken (Ausnahme denke ich: Österreich, Lichtenstein, Belgien) automatisch ans Wohnsitz-Land Zinserträge...die finanz weiss also grundsaetzlich bescheid und macht sicher stichprobenartige pruefungen (oder laeuft das schon ueber software?)

 

ein auszug aus der hompegage des finanzministeriums:

 

"Quasi-endbesteuerungsfähige" Kapitalerträge, das sind solche, die mit einem fixen Satz von 25% besteuert werden (im Ausland bezogene Kapitalerträge), sind zwingend in der Einkommensteuererklärung zu erfassen, da hier bei der Auszahlung bzw. Gutschrift der Erträge auf das Bankkonto des Anlegers kein Abzug einer KESt erfolgt."

 

sehr gut erklärt ist das alles unter

 

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformat...gvonKapit_5188/

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