mäx April 25, 2007 Hallo zusammen, seit einiger Zeit mache ich mir Gedanken über meine Altersvorsorge. Kurz zu meiner Person: 27 Jahre, 43.000 Euro Jahresgehalt, nicht verheiratet und keine Kinder. Ich interessiere mich für eine Betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung) durch Gehaltsumwandlung. Ich denke da erst mal so an 100 Euro brutto. Hat jemand bereits Erfahrungen zu dieser Art der Altersvorsorge? bzw. ist diese Form der Altersvorsorge empfehlenswert? Ich besitze auch Aktien möchte aber parallel dazu etwas aufbauen. Gruß mäx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho April 25, 2007 Lies dir erstmal die verlinkten Threads durch die dürften einen Großteil deiner Fragen beantworten..... https://www.wertpapier-forum.de/index.php?a...ektversicherung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mäx April 28, 2007 Hi, vielen Dank für den Link. Ich werde mich für eine Direktversicherung entscheiden um neben div. Anlagen eine "sichere" Rentenanlage beizumischen. 100 Euro brutto ist sicher nicht die Welt aber ich möchte irgendwann eine Immobilie erwerben und da macht es aus meiner Sicht keinen Sinn hohe Beträge in Rentenanlagen zu investieren. Falls ich in Zukunft mal eine Familie gründen sollte wird - wenn es das Budget erlaubt - eine Riester Variante hinzukommen. Gruß mäx Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sebot Januar 31, 2012 Hallo Community, ich habe eine betriebliche Altersvorsorge über meinen Arbeitgeber bei der Allianz abgeschlossen. Von meinem Arbeitgeber erhalte ich vermögenswirksame Leistungen (39,88 ) und einen Arbeitgeberzuschuss für die Direktversicherung (25,77 ). Mir geht es jetzt um die Versteuerung der beiden Arbeitgeberleistungen. Fließen die vermögenswirksamen Leistungen bspw. in einen Bausparvertrag ein, dann erhöhen diese das Steuerbrutto. Fließen die vermögenswirksamen Leistungen hingegen in die betriebliche Altersvorsorge ein, dann erhöhen diese nicht das Steuerbrutto, sondern fließen m. M. nach direkt in voller Höhe in den bAV Sparvertrag ein. Ist das so korrekt? Wie sieht es dann bei dem Arbeitgeberzuschuss von 25,77 aus? Müssen diese noch versteuert werden oder geht dieser auch direkt in voller Höhe in den Sparvertrag ein? Hoffe ihr könnte mir weiterhelfen. Grüße Sebastian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Noob1981 Januar 31, 2012 Lies dir erstmal die verlinkten Threads durch die dürften einen Großteil deiner Fragen beantworten..... https://www.wertpapier-forum.de/index.php?a...ektversicherung mit dem link lande ich auf der hauptseite?? :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Konfuzius Januar 31, 2012 Wie sieht es dann bei dem Arbeitgeberzuschuss von 25,77 aus? Müssen diese noch versteuert werden oder geht dieser auch direkt in voller Höhe in den Sparvertrag ein? Ich gehe einmal davon aus, dass eine Direktversicherung nach "neuem" Recht (3.63 EStG) mit laufenden Beiträgen bespart wird. dann gilt: Der "Arbeitgeberzuschuss" und die VWL sind in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei (da die Sparleistung insgesamt wohl unter den förderfähigen Höchstgrenzen liegt). In der Erlebensphase hast du die daraus resultierende Rente/Kapitalauszahlung voll zu versteuern und darfst darauf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (in voller Höhe) zahlen. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Nun zum TE: Hat jemand bereits Erfahrungen zu dieser Art der Altersvorsorge? bzw. ist diese Form der Altersvorsorge empfehlenswert? Diese Form der Altersvorsorge ist (wenn kapitalbasiert), eine recht sichere und ertragreiche Beimischung zur eigenen Altersvorsorge. Man muss ich aber über die Vor- und Nachteile bewusst sein (auszugsweise): Vorteile +Sparen aus dem Bruttoverdienst->keine Sozialabgaben und Steuern in der Ansparphase +evtl. Arbeitgeberzuschuss->Arbeitgeber hat ja ebenfalls Sozialabgabenersparnis +bei Rahmenverträgen geringere Kosten ggüber Privatrenten +evtl. BU-Schutz mit abgeschwächter Gesundheitsprüfung möglich Nachteile -volle Versteuerung im Alter -volle Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen im Alter; Kapitalauszahlungen werden zu fiktiver Rente über 10 Jahre umgerechnet -evtl. Probleme mit der Übernahme der Direktversicherung bei Arbeitgeberwechsel -Zugriff definitiv erst ab 62. Lebensjahr für Neuverträge (Altverträge 60.LJ), keine Verpfändung o.ä. -eingeschränkte Vererbbarkeit Bitte fehlendes ergänzen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag