Geldhaber Dezember 18, 2023 @TheBridedanke, sehr interessant! Mal sehen, was daraus wird, ob man am Ende eine Gebührenrückforderung wird stellen können. Hier erstmal Deine Quelle verlinkt und zwei zusätzliche Links, darunter das Urteil selbst: Fondsgebühren unwirksam? Geht um bis zu sechs Milliarden Euro! BGH-Urteil lässt Sparer aufhorchen (Focus v. 18.12.2023) BGH: Kostenklausel von DWS-Fonds ist "unwirksam" (Fonds professionell v. 15.12.2023) BGH-Urteil v. 5.10.23 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Euronensammler 5. Januar UBS senkt die Kosten seiner ETFs: Zitat We are reducing the fee across a wide range of our ETFs. The scale and breadth of our Indexed capabilities enables us to provide competitive pricing whilst remaining committed to the highest levels of quality. etf-overview-global.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tenno 5. Januar vor 5 Minuten von Euronensammler: UBS senkt die Kosten seiner ETFs: Am 19.12.2023 um 11:29 von Grubner: UBS senkt die Gebühren für eine Vielzahl von ETFs. "We are reducing the fee across a wide range of our ETFs. The scale and breadth of our Indexed capabilities enables us to provide competitive pricing whilst remaining committed to the highest levels of quality." etf-overview-global.pdf 525 kB · 66 Downloads Schau mal hier Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Euronensammler 5. Januar vor 33 Minuten von Tenno: Schau mal hier Meine vorherige Suchanfrage hat das nicht gebracht. Sorry. Und ist ja auch ein ganz anderer Faden "Fondsnachrichten (Allgemein)" vs. "ETF-Nachrichten". Nochmal Sorry für den falschen Thread. Bin wieder still. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 11. Februar · bearbeitet 11. Februar von west263 da ist die Sparda-Hessen zusammen mit Union Investment aber mal so richtig kreativ auf Kundenfang https://www.sparda-hessen.de/geldanlage-spardarueckgabegarantien-srg-einmalanlagen/#text_image Zitat Sollten Sie nach zwei Jahren mit Ihrem Investment nicht zufrieden sein, können Sie es risikolos zurückgeben – und erhalten die gesamte Anlagesumme inkl. gezahlte Ausgabeaufschläge zurück. ich musste noch das Bild einfügen. Das soll wohl die Zielgruppe sein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber 16. März Warum die Fondsbranche einen "Herstatt-Pleite-Moment" fürchtet (Fonds professionell v. 15.03.2024) Zitat Der europäische Fondsverband Efama warnt vor der Gefahr von Verwerfungen wie nach der Pleite der Herstatt-Bank im Jahr 1974. Grund ist die Umstellung der Abwicklungsfrist für Wertpapiergeschäfte in den USA von zwei auf einen Tag (T+1), die ab Mai gelten soll. Aufgrund dieser Verkürzung hätten europäische Asset Manager nur noch ein sehr begrenztes Zeitfenster für die Abwicklung ihrer US-Dollar-Geschäfte, warnt der Branchenverband in einer Mitteilung. Gerade in Phasen mit großen Schwankungen, wie während der Lehman-Pleite oder der Corona-Pandemie, berge dies hohe Risiken. In der Folge war ein internationales System entwickelt worden, das eine zeitgleiche Abwicklung von Devisengeschäften ermöglicht. Kernstück des Systems ist die CLS-Bank in New York. Durch die Verkürzung der Handelsabwicklungszeiten in den USA auf einen Tag sei es nach der Umstellung vielen europäischen Asset Managern kaum mehr möglich, ihre Fremdwährungsgeschäfte bis zur täglichen Annahmefrist der CLS-Bank einzureichen. Der europäische Fondsbranchenverband rechnet vor, dass 40 Prozent der Devisengeschäfte nicht mehr über die CLS-Bank abgewickelt werden könnten und dementsprechend einem höheren Gegenpartei-Risiko unterliegen. Dies entspreche einem Volumen von 50 bis 70 Milliarden Dollar an normalen Tagen. An hektischen Handelstagen könne es gut das doppelte Volumen sein. Die Efama fordert daher Maßnahmen wie eine Ausweitung der Annahmezeiten bei der CLS-Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 8. Mai · bearbeitet 8. Mai von west263 Cathie Woods Fonds erobern nun Deutschland drei neue Fonds in Frankfurt handelbar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber 29. August Urteil: Deutscher Fiskus muss Anlegern Milliarden an Steuern erstatten (Fonds professionell v. 26.08.2024) Zitat Über viele Jahre hinweg hat das deutsche Investmentsteuergesetz die Erträge ausländischer Fonds anders behandelt als die von hierzulande aufgelegten Sondervermögen. Diese Praxis verstößt gegen EU-Recht, entschied der Bundesfinanzhof. Auf den deutschen Fiskus kommen nun hohe Steuerrückzahlungen zu. Zitat Die Klage, die im März entschieden wurde, hatte ein in Frankreich ansässiger Investmentfonds beim Hessischen Finanzgericht eingereicht. Steuerexperten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG führten das Musterverfahren. Seine Klage begründete der Betreiber des französischen Fonds damit, dass deutsche Sondervermögen auf in Deutschland erzielte Dividenden keine Kapitalertragsteuer zahlen mussten, während ausländische Fonds mit 25 Prozent besteuert wurden. Die im deutschen Investmentsteuerrecht angelegte Ungleichbehandlung sei nicht zu rechtfertigen. Das Hessische Finanzgericht wies die Klage ab. Der BFH sah die Sache jedoch anders und entschied, dass eine solche Steuerpraxis gegen europäisches Recht verstößt. Zitat Freuen dürfen sich nun Fondsgesellschaften, die bereits Erstattungsanträge gestellt haben. Der "Wirtschaftswoche" zufolge hatten viele Häuser dies immer wieder getan, aber nur selten Geld zurückbekommen. Unternehmen, die keine Anträge eingereicht haben, profitieren von dem BFH-Urteil nicht: Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht grundsätzlich nur, wenn ein Erstattungsantrag innerhalb von vier Jahren nach der Dividendenzahlung eingereicht wird. Anleger von Fonds, die Rückzahlungen zu erwarten haben, müssen sich noch etwas gedulden. Bis das Hessische Finanzgericht die Ansprüche geklärt hat, dürften einige Monate vergehen. Hier der WiWo-Artikel v. 22.08.2024 (noch keine Bezahlschranke): Milliarden-Klage gegen den Fiskus: Fondsanleger atmen auf Zitat Die im Ausland aufgelegten Fonds dürften auch in den heimischen Depots in der Überzahl sein. Zu erkennen sind diese an der Identifikationsnummer ISIN. Bei Luxemburger Fonds etwa steht am Anfang der ISIN ein LU, bei irischen IE. Einige Fonds könnten bei einer Rückzahlung ein paar Prozentpunkte an Wert zulegen – ein Trostpflaster für die jahrelange Benachteiligung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheBride 29. August vor 11 Minuten von Geldhaber: Einige Fonds könnten bei einer Rückzahlung ein paar Prozentpunkte an Wert zulegen Wenn dem so wäre, dann kann man ja praktisch "Gratisgeld" vom Staat bekommen in dem man diese Fonds nun kauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber 29. August · bearbeitet 29. August von Geldhaber vor einer Stunde von TheBride: Wenn dem so wäre, dann kann man ja praktisch "Gratisgeld" vom Staat bekommen in dem man diese Fonds nun kauft. Wenn alles zutrifft, was in den Artikeln steht, dann offenbar ja. Folgende Bedingungen müssten diese Fonds erfüllen: - im Ausland aufgelegt - hoher Deutschlandanteil, am besten wohl 'Aktienfonds Deutschland' (- zur Optimierung: 'Dividendenfonds') - Fonds existieren idealerweise bereits seit 2004 (es geht um den Zeitraum zwischen 2004 und 2017) - Fonds hatten fristgerecht Erstattungsanträge gestellt Gibt es Vorschläge, auf welche Fonds diese Bedingungen zutreffen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 29. August vor 49 Minuten von TheBride: dann kann man ja praktisch "Gratisgeld" vom Staat bekommen in dem man diese Fonds nun kauft. Nicht vom Staat, sondern von den übrigen Anlegern. Na, mal schauen, ob meine MSCI World, MSCI Europe und Co. überwiegend von iShares da mitgemacht haben. Den Amundi (vormals Lyxor, vormals Comstage) habe ich ja nicht mehr. Das Ganze war übrigens der Anstoß für die Investmentsteuerreform von 2018. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Geldhaber 29. August vor 2 Minuten von chirlu: Nicht vom Staat, sondern von den übrigen Anlegern. Wieso von den übrigen Anlegern? Vom Staat bzw. von den Steuerzahlern wird doch eine Steuerrückzahlung erbracht, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 29. August · bearbeitet 29. August von Ramstein Die Frage ist, was passiert, falls eine Fondsgesellschaft nicht fristgerecht Erstattungsanträge gestellt hat und jetzt verklagt wird. Haftet dann die Gesellschaft, oder das Fondskapital, oder keiner? PS: In jedem Falle werden Anwälte profitieren. PPS: Für mich sehe ich keine Auswirkungen, denn die Dividenden auf den D-Anteil in nicht DE-Fonds sind marginalst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 29. August · bearbeitet 29. August von chirlu vor 32 Minuten von Geldhaber: Wieso von den übrigen Anlegern? Vom Staat bzw. von den Steuerzahlern wird doch eine Steuerrückzahlung erbracht, oder? Ja, aber deren Höhe ist fix (meinetwegen 10 Millionen Euro für Fonds X). Wenn jetzt jemand Anteile an X kauft, um an der Rückerstattung zu partizipieren, dann ändert das für den Staatshaushalt nichts, nur die übrigen Anleger bekommen einen kleineren Teil vom Kuchen. vor einer Stunde von Geldhaber: - Fonds existieren idealerweise bereits seit 2004 (es geht um den Zeitraum zwischen 2004 und 2017) Günstigstenfalls sollte der Fonds seinerzeit richtig groß gewesen sein und seither geschrumpft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag