fabian01 April 20, 2007 Kurze Frage: Kursgewinne sind ja nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nach Kauf realisiert werden. Kann man diese auch mit Kursverlusten verrechnen, die zwar 2007 anfallen, aber deren Papiere z.B. bereits 1997 erworben wurden, d.h. die mehr als 12 Monate gehalten wurden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain April 20, 2007 und beim nächsten mal nutze die suche, denn exakt dieselbe frage wurde heute schon einmal gestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag