caspar April 19, 2007 um einen ersten eindruck vom unternehmen zu bekommen und sich wichtige kennzahlen zur ersten fundamentalen bewertung zu beschaffen, kommt man fast nicht umhin, sich die geschäftsberichte zu gemuete zu ziehen...dabei tauchen natuerlich einige fragen auf.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar April 19, 2007 zunächst mal zum Jahresabschluss: welche aussage hat der jahresabschluss einer AG im vergleich zum Konzernabschluss... die muttergesellschaft, muss ja ab einer bestimmten groesse nach § 290 HGB und §293 HGB einen konzernabschluss aufstellen.... der konzernabschluss ist letztlich fuer mich als anleger relevant, der jahresabschluss der AG selbst fehlt in den meisten geschäftsberichten, manchmal ist er aber auch am ende in dem GB zusätzlich dargestellt was bringt mir der jahresabschluss der AG (also nicht der konzernabschluss)? was kann ich mit ihm anfangen? welche rechtlichen konsequenzen hat er im vergleich zum konzernabschluss? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Toni April 19, 2007 welche rechtlichen konsequenzen hat er im vergleich zum konzernabschluss? Ich habe mich schon oft gefragt, warum hier im Forum zu manchen Themen die unwichtigsten Fragen zuerst gestellt werden....übrigens: Ich weiss es nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 April 19, 2007 Der Einzelabschluss dient vor allem als Ausschüttungsbemessungsgrundlage. Die Ausschüttungsbemessung (Dividende) knüpft nicht an den Konzern-GuV an, sondern richtet sich nach dem Ergebnis des Einzelabschlusses. Darüber hinaus knüpft in Deutschland auch das Steuerrecht an den Einzelabschluss an. Man spricht dabei von dem Prinzip der Maßgeblichkeit (§ 5 EStG). Im Mittelpunkt des Konzernabschlusses steht die Informationsfunktion, die den Konsolidierungskreis als fiktive rechtliche Einheit behandelt. Je nach gewählten Konsolidierungsmodell entsprechen sich oftmals das Konzernergebnis und das Ergebnis der Muttergesellschaft. Als Aktionär bist du nicht Gesellschafter des Konzerns, sondern Gesellschafter der Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen). Gruß Schlafmuetze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar April 19, 2007 Ich habe mich schon oft gefragt, warum hier im Forum zu manchen Themen die unwichtigsten Fragen zuerst gestellt werden....übrigens: Ich weiss es nicht. da hast du nicht ganz unrecht! aber irgendwo muss man halt anfangen wie is es denn mit abschreibungen auf sachvermoegen und immaterielle vermögenswerte? die tauchen z.B. bei der Kapitalflussrechnung auf beim "Mittelzufluss(abfluss) aus laufender geschaeftstaetigkeit" und werden zum Jahresüberschuss hinzuaddiert hab ich etwa 1500 k euro abschreibungen auf maschinen, dann wird ja mein sachvermögen um 1500 k euro weniger wert auf der aktivseite....dafür wirds ja über die kapitalflussrechnung letztlich den liquiden mitteln zugerechnet...tatsächlich wird aber doch bei der abschreibung kein geld frei? WIE KANN ICH MIR DAS VORSTELLEN alternativ: verkauf ich eine maschine fuer 1500 k euro, gehn die 1500 euro raus aus dem sachvermoegen, und kommen hinzu zu den liquiden mitteln..LOGSICH Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 April 19, 2007 Abschreibungen auf Sachanlagen Es wird gebucht "Abschreibungen an SA". Die GuV umfasst Aufwendungen (Afa) und Erträge. Um diese in eine Zahlungsmittelrechnung überzuleiten müssen die erfassten Aufwendungen, die keine Auszahlungen sind und erfasste Erträge, die keine Einnahmen darstellen eliminiert werden. 2. Schritt: Zuordnung in der Kapitalflussrechnung - Cashflows aus lfd. Geschäftstätigkeit Anders hingegen die Veräußerung von Sachanlagen. Diese aus dem Verkauf generierten Zahlungsströme ordnet man den Cashflows aus der Investitionstätigkeit zu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar April 19, 2007 Abschreibungen auf Sachanlagen Es wird gebucht "Abschreibungen an SA". Die GuV umfasst Aufwendungen (Afa) und Erträge. Um diese in eine Zahlungsmittelrechnung überzuleiten müssen die erfassten Aufwendungen, die keine Auszahlungen sind und erfasste Erträge, die keine Einnahmen darstellen eliminiert werden. 2. Schritt: Zuordnung in der Kapitalflussrechnung - Cashflows aus lfd. Geschäftstätigkeit Anders hingegen die Veräußerung von Sachanlagen. Diese aus dem Verkauf generierten Zahlungsströme ordnet man den Cashflows aus der Investitionstätigkeit zu. ok: zuordnung cashflow aus lfd. geschäftstätigkeit die ganze kapitalflussrechnung muendet dann ja in die liquiden mittel quasi vereinfacht: konzernjahresüberschuss +cf lfd. geschäfstätigkeit (u.a abschreibung an SA) +cf investitionstätigkeit +cf finanzierungstätigkeit =nettozunahme liquide mittel d.h abschreibung an SA geht doch faktisch in liquide mittel über, also in cash, in barkasse....obwohl ja bei der abschreibung der maschine kein geld/cash frei wird (anders als etwa beim verkauf der maschine) wo ist mein denkfehler? hab ich eine falsche vorstellung von "liquiden mittel" als cash/barkasse??? was sind dann liquide mittel? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 April 19, 2007 Hast du dir den Thread schon mal durchgelesen. Vielleicht bringt er dich weiter. Ich stehe gerade auf einer sehr langen defekten Leitung. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=9487 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar April 19, 2007 Der Einzelabschluss dient vor allem als Ausschüttungsbemessungsgrundlage. Die Ausschüttungsbemessung (Dividende) knüpft nicht an den Konzern-GuV an, sondern richtet sich nach dem Ergebnis des Einzelabschlusses. Darüber hinaus knüpft in Deutschland auch das Steuerrecht an den Einzelabschluss an. Man spricht dabei von dem Prinzip der Maßgeblichkeit (§ 5 EStG). Im Mittelpunkt des Konzernabschlusses steht die Informationsfunktion, die den Konsolidierungskreis als fiktive rechtliche Einheit behandelt. Je nach gewählten Konsolidierungsmodell entsprechen sich oftmals das Konzernergebnis und das Ergebnis der Muttergesellschaft. Als Aktionär bist du nicht Gesellschafter des Konzerns, sondern Gesellschafter der Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen). Gruß Schlafmuetze danke schlafmuetze, genau darauf wolltet ich hinaus!!! -orientiert sich dann das finanzamt an diesem konsolidierungskreis als fiktive einheit (steuern werden ja beim uebergang von ebit zu konzernjahresausschuss explizit ausgewiesen), oder besteuert das finanzamt jede tochter entsprechend ihres jeweiligen abschlusses (da kommt ja dann in der summe eine ganz andere besteuerung raus?!?) -wenn also der jahresabschluss der AG selbst nicht im GB angefuehrt wird, ist er ident mit dem konzernabschluss (bei entsprechendem konsolidierungungsmodell...), wenn er aber angefuehrt ist (und sich vom Konzernabschluss unterscheidet z.B. bei Cancom), welche bedeutung hat er dann fuer mich als investentscheidung...kann ich ihn links liegen lassen bzw. was könnte ich als anleger interessantes daraus erfahren (ich frage deshalb, weil ich - falls der jahresabschluss der AG auch im GB ist - ich ueberhaupt nicht durchblick woher die zahlen drin herkommen)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 April 19, 2007 · bearbeitet April 19, 2007 von Schlafmuetze Es gab Anfang der Neunziger Bestrebungen eine Konzernsteuerrichtlinie umzusetzen. Die Idee verschwand allerdings wieder in der Schublade. Warum? Keine Ahnung! Bsp: Konsolidierungskreis besteht aus einer Mutter (AG) und 2 Tochterunternehmen (GmbH und AG) Alle drei Gesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer. Jede Gesellschaft ist ein eigenes Steuersubjekt und wird separat zur Körperschaftsteuer herangezogen. Es sei denn, es handelt sich um einen Spezialfall: sog. Organschaft Aus dem Einzelabschluss kann man recht nützliche Informationen rausholen. Auf Anfrage wird er dir stets zugesandt. Die Dax-Unternehmen haben sämtliche Einzelabschlüsse in der Regel auf der Homepage stehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar April 19, 2007 Hast du dir den Thread schon mal durchgelesen. Vielleicht bringt er dich weiter. Ich stehe gerade auf einer sehr langen defekten Leitung. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=9487 super danke, das wird zwar ein paar tage dauern, bis ichs verinnerlicht habe, aber da sprichte waynes zumindest auch das mit dem verwirrenden +/- an verkauf von maschinen (minus) ist natuerlich ein positiver cashzufluss (cashflow), weil da kommt was in die kasse rein höhere FLL (plus) ist natuerlich ein negativer cashabfluss (cashflow), weil das dann in der der kasse fehlt, bzw. es kommt was rein bei geringeren FLL genauso bei vorräte: mehr vorräte (plus) ist ein cashabfluss aus der kasse (minus) aber bei den abschreibungen versteh ich die analogie nicht, bzw. überhaupt den zusammenhang mit der kasse nicht...ein maschine wird teiweise oder ganz abgeschrieben (der wert verschwindet also)...und dann taucht dieser wert wieder in der kasse auf? aber wer hats reingezahlt? naja ich ks obigen thread mal genau durch... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag