AMiGA April 17, 2007 · bearbeitet April 17, 2007 von AMiGA Hallo zusammen, ich habe mal die Versicherungsbedingungen diverser Kapitallebens- und privater Rentenversicherungen einiger Familienmitglieder studiert. Dort ist immer die Rede davon, dass bei Auszahlung der Versicherung der Versicherungsschein und eventuelle Nachträge (die bei einer dynamischen RV jedes Jahr entstehen) dem Versicherer vorzulegen sind. Heißt das, dass wenn ich 40 Jahre lang einzahle, mir dann meine Wohnung mit allen Papieren abfackelt und ich somit nichts vorlegen kann, ich keinen müden Cent ausgezahlt bekomme? Wenn dem so wäre, dann müsste man ja sämtliche Versicherungspapiere in Schließfächern oder ähnlichem aufbewahren. Vielleicht weiß jemand mehr... Gruß, AMiGA Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kilroy April 18, 2007 Wir haben uns in den letzten Jahren einige Lebensversicherungen auszahlen lassen, aber nie den Versicherungsschein vorlegen müssen. Bei normalem Ablauf wird man ja eh angeschrieben und bei einem Rückkauf bzw. Kündigung (die KLV sollte 60 Jahre laufen...) haben wir formlos gekündigt und die Daten eines alten Kontoauszuges der Versicherung entnommen. Jetzt haben wir nur noch RLV und versuchen uns mit Fonds. :-" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tommicolonia April 20, 2007 Die Police ist als eine Art Schuldschein anzusehen.Ist im Vertrag bestimmt, dass der Versicherer nur gegen Vorlage der Police leistet, kann dieser hierauf bestehen! Ist dir diese allerdings abhanden gekommen, kann der VR nicht deswegen die Auszahlung verweigern. Hier kann der VR eine öffentliche Beglaubigung zur Auszahlung verlangen. Meist reichen den Versicherungen aber Enthaftungs- oder Verlusterklärungen, die man denen einfach nur unterschreiben braucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AMiGA April 21, 2007 Wir haben uns in den letzten Jahren einige Lebensversicherungen auszahlen lassen, aber nie den Versicherungsschein vorlegen müssen. Umso besser. Die Police ist als eine Art Schuldschein anzusehen.Ist im Vertrag bestimmt, dass der Versicherer nur gegen Vorlage der Police leistet, kann dieser hierauf bestehen! Steht bei mir in den Bedingungen. Ist dir diese allerdings abhanden gekommen, kann der VR nicht deswegen die Auszahlung verweigern. Hier kann der VR eine öffentliche Beglaubigung zur Auszahlung verlangen. Meist reichen den Versicherungen aber Enthaftungs- oder Verlusterklärungen, die man denen einfach nur unterschreiben braucht. Dann kann man die Versicherungsscheine ja doch getrost im Aktenordner abheften und vergessen, sehr gut! Gruß, AMiGA Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peski Januar 28, 2012 · bearbeitet Januar 28, 2012 von Peski Ich greife dieses Thema aus aktuellem Anlass nochmals auf. Derzeit überlege ich, wie ich meine Lebenspolicen am besten lagern sollte. Nach § 808 BGB kann jeder Depp, welcher z.B durch Diebstahl den Versicherungsschein erlangt, die Auszahlung der Versicherung verlangen bzw. die Versicherung kann dem eigentlichen Gläubiger gegenüber leitungsbefreiend an den Dritten zahlen. Echt blöd diese Regelung und nach § 4 VVG müssen die Verträge nach meiner Auffassung sogar dementsprechend verfasst werden. Da ich die Veträge derzeit so lagere wie man es nicht machen sollte, nämlich im einfachen Aktenordner, stellt sich nun die Frage,wie man dem geschilderten Sachverhalt entgegenwirkt. - Tresor zu Haus aufstellen (damit man einen Diebstahl schnell bemerkt) ? - Bankschließfach ? - doch mal mit den Versicherungen reden und Sondervereinbarung treffen (festes Referenzkonto z.B.) Wie macht ihr das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag