weatherman April 16, 2007 Hallo, ich habe etwas Geld auf einem Tagesgeldkonto zur Seite gelegt und frage mich ob ich als Student die Zinsabschlagsteuer zahlen muss. Vielen Dank, ~weatherman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho April 16, 2007 Rainman, bitte suchen.... https://www.wertpapier-forum.de/index.php?a...e=%2Bstudent%2A Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
weatherman April 16, 2007 · bearbeitet April 16, 2007 von weatherman Ok, es reicht also einen "Freistellungsauftrag" zu stellen, sehe ich das richtig? Auf dem Formular dass mir meine Bank geschickt hat kann ich einen Freistellungsauftrag für 1.421 € stellen oder selbst eine Summe angeben - bei Verteilung des Freibetrages auf mehrere Kreditinstitute. Wäre also für mich 1421€ der Höchstbetrag den ich Freigestellt bekomme? Eine letzte Frage: man soll ja angeben ab wann der Auftrag gilt, kann man den auch z.B. ab 01.01.2007 gültig machen? oder sogar früher? vielen Dank, ~weatherman (entschuldigt mein Ausländer-Deutsch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xenon1 April 16, 2007 Der Freistellungsauftrag muss in dem Momet spätestens bei der Bank sein, wo die versuchen, dir Zinsen gutzuschreiben. Rückwirkend brauchst du wohl nicht zu versuchen. 1421 war wohl in 2006 Der Betrag wurde halbiert auf ~ 750,- das Formula ist wohl alt oder für Ehegatten. Beispiel 20000,- zu 3,5% pro Jahr verzinst, sind 700,- Zinsen. Dann sind 700 von deinem Freibetrag'07 verbraucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
weatherman April 16, 2007 Danke für die Antwort. Muss ich dann jedes Jahr ein solches Formular zu meiner Bank schicken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 April 16, 2007 Lies doch mal, was auf deinem Formular drauf steht. Da steht bestimmt was von der Gültigkeitsdauer. Z.B. bis zu einem bestimmten Termin den du eintragen kannst, bzw. bis du einen neuen Freistellungsauftrag schickst. Und nein, du must nicht jedes Jahr ein solches Formular verschicken, solange der Betrag noch ausreicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rossoneri Juli 1, 2008 der thread ist zwar schon bissl älter, aber egal... hatte leider verpasst, für mein tagesgeldkonto einen freistellungsauftrag einzurichten und musste daher heute zinsabschlagsteuer und soli bezahlen. kann ich dieses geld rückwirkend wiederbekommen? am besten, ohne dafür eine steuererklärung zu machen? vielen dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Youngtrader Juli 1, 2008 der thread ist zwar schon bissl älter, aber egal... hatte leider verpasst, für mein tagesgeldkonto einen freistellungsauftrag einzurichten und musste daher heute zinsabschlagsteuer und soli bezahlen. kann ich dieses geld rückwirkend wiederbekommen? am besten, ohne dafür eine steuererklärung zu machen? vielen dank nein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Juli 1, 2008 der thread ist zwar schon bissl älter, aber egal... hatte leider verpasst, für mein tagesgeldkonto einen freistellungsauftrag einzurichten und musste daher heute zinsabschlagsteuer und soli bezahlen. kann ich dieses geld rückwirkend wiederbekommen? am besten, ohne dafür eine steuererklärung zu machen? vielen dank Kommt darauf an. Sofern du berechtig bist, kannst du ein NV-Bescheinigung beim FA beantragen. Diese gilt auch rückwirkend ab Jahresanfang. Somit dürftest du über diesen Weg dein Geld wiederbekommen. Geht natürlich nur, falls dir eine NV zusteht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag