caspar April 14, 2007 · bearbeitet April 14, 2007 von caspar hallo leute, dieser thread soll sich ein bisschen mit dem drumherum des detuschen freimarktes beschäftigen. börsenneulingen soll verdeutlicht werden: aufpassen! mancher wert, den einschlägige aktienblätter grossmundig empfehlen, birgt schon bzgl. seines listings ein Mehr an risken, einfach deshalb, weil ein handel am freien markt von den unternehmen relativ wenig abverlangt...sowohl was die kosten des listings betrifft, aber auch was transparenzanforderungen und aktionaerschutz angeht. trotzdem sind sie ja nicht durchwegs mit OTC-Werten oder pennystocks zu vergleichen, sind auch keine blossen "zockerwerte", zumal sie fuer uns ja auch nicht völlig ausser reichweite sind, was etwa informationsbeschaffung vor ort betrifft (ganz ander etwa als z.B bei diversen amerikanischen pennystocks/verschiedenen australischen rohstoffwerten etc.). nun bin ich ja auch kein experte fuer freimarkt und habe bisher recht wenig erfahrung damit gemacht, und ich wuerde mich freuen, wenn hier eine kleine diskussion zustande kommt... etwa: was ist freimarkt? was open market? was entry standard? (werde hierzu gleich was reinstellen im nächsten posting) wie kann man die spreu vom weizen trennen? oder gibt es nur schwarze schafe? welche besonderen risiken lassen sich finden? wie stehts um den aktionärsschutz? warum gehen unternehmen nicht gleich in den amtlichen handel? kann man werte im freihandel überhaupt bewerten? kann man einem geschäftsbericht ueberhaupt trauen? usw. usw. von der diskussion über konkrete werte bitte ich abstand zu nehmen, schon aus ruecksicht zur hausordnung im board (otc-werte sollen generell nicht diskutiert werden, um z.b. pusher vom board fernzuhalten!) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar April 14, 2007 · bearbeitet April 14, 2007 von caspar zunächst mal: allgemeine informationen zum Thema "Freimarkt Deutschlands" gibts natuerlich an der Quelle selbst, nämlich bei der Deutschen Börse. Erste Infos, und zum download: geschäftsbedingungen und FAQ`s http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/d...official_Market daraus mal die wichtigsten Fakten: 1. Der Freiverkehr ist neben dem Amtlichen Markt und dem Geregelten Markt das dritte gesetzliche Marktsegment in Deutschland. Außer deutschen Aktien werden im Freimarkt überwiegend ausländische Aktien, festverzinsliche Wertpapiere deutscher und ausländischer Emittenten, Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Anders als der Amtliche Markt und der Geregelte Markt ist der Freimarkt ein nicht amtliches, sondern privatrechtliches Segment nach § 57 Börsengesetz (BörsG). Der Open Market stellt keinen organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) dar. 2. Open Market ist mittlerweile die neue Bezeichnung für den Freimarkt. 3. ANLEGERSCHUTZ gilt im open market nicht: etwa hinsichtlich - Börsenzulassung im Sinne des § 3 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). - Ad-hoc-Publizitätspflicht des § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Seite 5 - Meldung des Erreichens von Schwellenwerten nach § 21 WpHG. - Pflichtangebot bei Kontrollwechsel gem. Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG). - Prospekt soweit es sich um eine prospektfreie Privatplatzierung gem. § 3 WpPG handelt. 4. das gilt auch für den entry standard, dieser ist ein besonderes Segment des open markets, oder besser: eine form von transparenzlevel , den aber nicht alle aktien im open market in anspruch nehmen (also vorsicht!). der entry standard verlangt folgende punkte von den darin gelisteten unternehmen: - Veröffentlichung wesentlicher Unternehmensnachrichten oder Tatsachen, die den Börsenpreis beeinflussen können, auf der Unternehmenswebsite. - testierter Konzern-Jahresabschluss samt Konzernlagebericht (national GAAP/HGB oder IFRS), spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Berichtzeitraums und Erscheinen des Geschäftsberichts auf der Unternehmenswebsite. - jährlich aktualisiertes Unternehmensprofil sowie Unternehmenskalender auf Unternehmenswebsite. - Zwischenbericht innerhalb von drei Monaten nach dem 1. Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres auf der Unternehmenswebsite. Was mir z.b. hier schon unklar ist: verlangt etwa der open market keine veröffentlichung wesentlicher unternehmensnachrichten, v.a. aber eines testierten jahresabschlusses? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
caspar April 14, 2007 um es mal runterzubrechen auf einen einfacheren massstab es gibt drei transparenzlevels (vgl. auch grafik) Emittenten im General Standard und Prime Standard erfüllen höchste europäische Transparenzanforderungen und sichern sich sämtliche Vorteile eines vollen Listings. Im Prime Standard müssen Emittenten über das Maß des General Standards hinausgehende internationale Transparenzanforderungen erfüllen. (DAX-Familie: DAX, M-DAX, S-DAX usw.) Der Entry Standard ermöglicht insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen eine einfache, schnelle und kosteneffiziente Einbeziehung in den Börsenhandel. Der Entry Standard ist dabei dem open market (freiverkehr) zuzuordnen, die anderen beiden dem amtlichen und geregelten markt. ABER: während etwa alle im DAX gelisteten werte automatisch die transparenz eines prime standard erfüllen muessen, muessen nicht alle werte des open market die transparenz des entry standard erfüllen BEISPIEL: von den momentan über 350 deutschen stammaktien, die im open market notiert sind, haben sich nur 82 fuer den entry standard gemeldet!!!! FRAGE: Was is nun mit dem Rest? Sind die wirklich gar keiner Transparenzverpflichtung untergeordnet? Sicher muessen sie doch (wenigstens) die Bilanz veröffentlichen schon aus nationaler gesetzgebung heraus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag