Anibaldo April 20, 2007 Dumme Frage: Kann man sich das denn aussuchen? Nachdem ich hier in A meinen festen Wohnsitz habe dachte ich dass ich hier auch voll steuerpflichtig - inkl. evtl. ausländischer Kapitalerträge - bin... Ich schätze mal, das hängt vom jeweiligen DBA ab. Aussuchen kannst Du Dir da ziemlich sicher nichts. Für mich bedeutet das z.B., dass ich in dem Jahr, in dem ich meine langfristigen Positionen in DE auflöse, vermutlich besser wegkomme, wenn ich meinen Wohnsitz in jenem Jahr nach DE verlege, zumindest für 183 Tage, weil ich sonst zwar in DE keine Steuern zahlen muss, aber in ES 18%... A. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 20, 2007 · bearbeitet April 20, 2007 von Raccon Aussuchen ist nich', die jeweilige Gesetzgebung der Laender wo du dich aufhaelst bzw. deine Einkuenfte hast schreibt dir das vor. Ein DBA mag sich darueber hinwegsetzen und die Sache anders regeln, sofern es eins gibt. Beispiel (ohne DBA): Kein Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland, damit beschraenkt steuerplichtig in DE. Du lebst in Land A, das sich fuer auslaendische Einkuenfte nicht interessiert. Dann zahlst du Steuern fuer dein Einkommen in Deutschland (nicht nur fuer Kapitalertraege (ausgenommen ZASt) aber auch fuer Mieteinnahmen usw.) in DE und Steuern auf dein Einkommen in Land A (sofern du dort eins hast). Lebst du in Land B und das dortige Gesetz schreibt vor, dass du auch fuer auslaendische (Kapital-)Einkuenfte Steuern zahlen musst, dann zahlst du auch dort auf deine Einkuenfte aus DE Steuern (ausser natuerlich, du verschweigst diese), also doppelt. Damit erklaert sich auch der Sinn eines DBA - eine solche Doppelbesteuerung soll vermieden werden. DBAs sind fuer jedes Land anders geregelt, und wie gesagt es gibt auch Laender, wo kein DBA besteht (was gut oder schlecht sein kann, abhaengig von den Gesetzen im jeweiligen Land). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wizzackr April 20, 2007 Vielen herzlichen Dank, Raccon und Anibaldo! - ich sehe jetzt wesentlich klarer. Werde nun bei meinem Steuerberater nachfragen ob ein DBA zwischen D und A besteht und wenn ja, wie es geartet ist... Ist echt eine... verwirrende Erfahrung, sich zum ersten Mal durch den Steuerjungle zu schlagen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad April 20, 2007 Hallo Anibaldo und Raccon, Ihr scheint Euch ja ein bischen mit der Matherie auszukennen. Könnte das Eurer Meinung nach so klappen, mit der Nichtveranlagungsbescheinigung, im Ausland leben und den Erstwohnsitz in Deutschland beibehalten ? Also in Dt. voll steuerpflichtig sein ? Mit der NV müßte ich doch alles dann steuerfrei bekommen, denke ich..... Oder gibt es da einen Punkt den ich nicht bedenke, Eurer Meinung nach ? Dank und Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anibaldo April 20, 2007 Hallo Anibaldo und Raccon,Ihr scheint Euch ja ein bischen mit der Matherie auszukennen. Könnte das Eurer Meinung nach so klappen, mit der Nichtveranlagungsbescheinigung, im Ausland leben und den Erstwohnsitz in Deutschland beibehalten ? Also in Dt. voll steuerpflichtig sein ? Mit der NV müßte ich doch alles dann steuerfrei bekommen, denke ich..... Oder gibt es da einen Punkt den ich nicht bedenke, Eurer Meinung nach ? Dank und Gruss leinad Das DE-Finanzamzt wird Dir einen Fragebogen schicken, wenn Du denen mitteilst, dass Du nicht mehr in DE wohnst. Anhand der Angaben, die Du machst, wird dann geprüft, ob Du in DE beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bist. Falls Du planst, in ein Niedrigsteuerland zu ziehen, wirst Du als DE-Staatsbürger weiterhin mit Deinem Welteinkommen in DE unbeschränkt steuerpflichtig sein. Ein Trost: Nur für die nächsten 10 Jahre... A. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 20, 2007 Hallo Anibaldo und Raccon,Ihr scheint Euch ja ein bischen mit der Matherie auszukennen. Naja, lebe selber im Ausland aber die Sache ist sehr kompliziert, du solltest dich daher nicht auf meine Aussagen verlassen und einen Steuerberater oder das Finanzamt fragen (verbindliche Auskunft beim FA geben lassen, auch wenn's kostet!). Könnte das Eurer Meinung nach so klappen, mit der Nichtveranlagungsbescheinigung, im Ausland leben und den Erstwohnsitz in Deutschland beibehalten ? In dem Fall spricht man nicht mehr von Erst- und Zweitwohnsitz (gilt nur, wenn diese alle in Deutschland sind), d.h. man hat einfach einen Wohnsitz in Deutschland oder man hat keinen. Dabei ist es auch egal, ob du noch einen Wohnsitz im Ausland hast (oder nicht): § 8 AO Wohnsitz Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. D.h., du musst eine Wohnung (oder ein Haus) besitzen und die Absicht haben, dies selber zu nutzen. Ansonsten erkennt das FA den Wohnsitz in Deutschland nicht an. Also in Dt. voll steuerpflichtig sein ? Zur unbeschraenkten Steuerpflicht brauchst du einen Wohnsitz (s.o.) in Deutschland: § 1 (1) EStG Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden. Kein Wohnsitz aber Einkommen in DE = beschraenkt steuerpflichtig. Mit der NV müßte ich doch alles dann steuerfrei bekommen, denke ich.....Oder gibt es da einen Punkt den ich nicht bedenke, Eurer Meinung nach ? Zur NV kann ich leider nichts sagen. Bekommt man die so einfach? Falls Du planst, in ein Niedrigsteuerland zu ziehen, wirst Du als DE-Staatsbürger weiterhin mit Deinem Welteinkommen in DE unbeschränkt steuerpflichtig sein. Yep. Und das ist meist nicht so gut, vor allem, wenn es kein DBA gibt. Ein Trost: Nur für die nächsten 10 Jahre... Das ist mir nicht bekannt (kann aber natuerlich stimmen) - hast du mehr Infos dazu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad April 20, 2007 Also mit dem Land gibt es keinerlei Abkommen, auch kein DBA. Eigentlich müßte es egal sein ob ich nun beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtig bin. Es dreht sich eigentlich alles um die Nichtveranlagungsbescheinigung, das ist die Kernfrage. Bekomme ich die auch wenn ich nur beschränkt steuerpflichtig sein sollte und wenn ich mich das ganze Jahr über überhaupt nicht in Deutschland aufhalte ? Oder eben nicht, das wäre zu klären. Eigentlich doch relativ einfach, weil wir werden im Ausland nicht arbeiten und haben nur Kapitaleinkünfte aus Festgeld und Fonds in DE, also auch keine Mieteinkünfe. Ich will halt alles bis 2009 vorbereitet haben und auch keine Überraschungen erleben. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anibaldo April 20, 2007 Das ist mir nicht bekannt (kann aber natuerlich stimmen) - hast du mehr Infos dazu? Klar. Außensteuergesetz Deutsche, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen, müssen verschiedene Aspekte des so genannten Außensteuergesetzes (AStG, auch "Lex Horten" genannt) berücksichtigen. Das AStG regelt Besteuerungstatbestände für Privatpersonen, die in ein Niedrigsteuergebiet umziehen und ihren bisherigen deutschen Wohnsitz aufgeben. Allerdings hat der EuGH verschiedene Aspekte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung für rechtswidrig erklärt, mithin nicht vereinbar mit der Niederlassungsfreiheit. Anwendungsvoraussetzungen des AStG: Es muss eine natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit sein. Von den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug muss die Person mindestens fünf Jahre in Deutschland steuerpflichtig gewesen sein (nicht notwendigerweise am Stück). Der Umzug erfolgt in ein Gebiet mit niedriger Einkommensteuer. Ein Niedrigsteuergebiet (die österreichische Abgeltungssteuer fällt nicht darunter) wird dort angenommen, wo die Einkommensteuer um ein Drittel geringer ist als in Deutschland. Der Aussiedler behält wesentliche wirtschaftliclhe Interessen in Deutschland. Beispiele für solche Interessen sind: - Die Beteiligung von mehr als 25 Prozent an einer Personengesellschaft (KG, GbR) mit einer Betriebsstätte in Deutschland. - Eine Beteiligung von mehr als ein Prozent an einer deutschen Kapitalgesellschaft (AG, GmbH). - Höhere deutsche (d.h. aus deutschen Quellen stammende) Einkünfte pro Jahr als 62.000 EUR - Ein höheres deutsches (also dort belegenes) Vermögen als 154.000 EUR. Wird eine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist das Außensteuergesetz grundsätzlich anwendbar und eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht des Aussiedlers gegeben. Die Dauer dieser erweiterten beschränkten Steuerpflicht gemäß § 2 AStG ist grundsätzlich zehn Jahre. Dieser Zeitraum wird im Einzelfall zwischen Deutschland und zum Zuzugsland durch DBA modifiziert. Konsequenz: Bei Anlagen sollte auf Einkünfte (Dividenden, Zinsen) von deutschen Schuldnern verzichtet werden. Diese müssen nach wie vor in Deutschland versteuert werden - zum deutschen Steuerersatz, der auf das gesamte Welteinkommen des Aussiedlers angewandt würde (Progressionsvorbehalt). Das betrifft auch Spekulationsgewinne - unabhängig davon, ob der Kapitalgewinn aus deutschen oder ausländischen Quellen erzielt wurde. Dabei ist jedoch eine Verrechnung von Kapitalverlusten und Kapitalgewinnen möglich. Wichtig: Durch eine entsprechende Anlageplanung kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht des Aussiedlers umgangen werden. http://www.london-consulting.org/ausflaggen_n2.htm Was mich interessieren würde, weil es auch für meine Investitionsentscheidungen in DE wichtig ist, wäre zu erfahren, wie der Steuersatz bei beschränkter Steuerpflicht nun ist. Mein DE-Steuerberater ist so ein Schnarchsack, und natürlich auch nicht mit dieser - selten vorkommenden - Materie vertraut. Außerdem Schulkamerad... A. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghostkeeper April 21, 2007 · bearbeitet April 21, 2007 von ghostkeeper @leinad Wie bereits geschrieben dürfte es kein Problem sein, die NV-Bescheinigung zu bekommen wenn Deine Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag + Sparerfreibetrag liegen. Was man beim Antrag nicht mit beachtet wird sind z.B. abziehbare Beträge für Krankenversicherung (dürften bei einem Ehepaar nochmal ca. 3000,- sein). Hänge mal die NV-Bescheinigung an, da steht es sogar drauf das man in diesem Fall Anspruch darauf hat. Eine FA-Beamtin hatte mich bei meiner Frage nach der Möglichkeit nur schief angesehen. Aber wie ???? :'( Ich kriege sie nur in den Text. Wenn also Interesse - kurz anmerken. cu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 21, 2007 Danke Anibaldo, sehr interessant. Wenn ich das richtig verstehe, dann entfaellt die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht nach 10 Jahren, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad April 23, 2007 @leinad Wie bereits geschrieben dürfte es kein Problem sein, die NV-Bescheinigung zu bekommen wenn Deine Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag + Sparerfreibetrag liegen. Was man beim Antrag nicht mit beachtet wird sind z.B. abziehbare Beträge für Krankenversicherung (dürften bei einem Ehepaar nochmal ca. 3000,- sein). Hänge mal die NV-Bescheinigung an, da steht es sogar drauf das man in diesem Fall Anspruch darauf hat. Eine FA-Beamtin hatte mich bei meiner Frage nach der Möglichkeit nur schief angesehen. Aber wie ???? :'( Ich kriege sie nur in den Text. Wenn also Interesse - kurz anmerken. cu Hallo ghostkeeper, das Formular würde mich interessieren. Wenn man auf Durchsuchen klickt und die jpg oder gif Datei dann auswählt und dann hochlädt, müßte das eigentlich funktionieren. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag