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Marktimperator

Rechtliche Hinweise/Diskriminirung von US-Bürger? :)

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Marktimperator

:) Guten Tag Mitstreiter

 

Ich hätte mal ein Frage, zu einem Teilauschnitt des nachfolgenden Auszug aus den Rechtlichen Hinweise eines Bankhauses. Welches Bankhaus es ist, ist unerheblich, das fast jedes deutsche Bankhaus die selben Rechtlichen Hinweise hat.

Meine Frage bezieht sich auf den Teil mit den US-Bürger, denen es strengstens verboten ist, die Seite zu betreten. Hat das was mit der US-Gesetzgebung zutun?

Gruss Markt

 

 

 

 

 

Rechtliche Hinweise

Nutzungsbedingungen:

Diese Websites beziehen sich auf Retail Derivative Products von ????????????????????????

 

Berechtigte Benutzer

Der Inhalt dieser Websites richtet sich einzig an Personen, die in den jeweiligen Ländern, in denen die Wertpapiere des Bankhauses Sal. Oppenheim aufgrund der jeweiligen Gesetzgebung angeboten oder verkauft werden dürfen ("Zulassungsländer"), ihren Wohnsitz haben, und die auch sonst zur Kenntnisnahme der Websites berechtigt sind (die "berechtigen Benutzer"). Die Informationen auf diesen Websites dürfen durch alle anderen Personen oder in allen anderen Ländern nicht genutzt oder veröffentlicht werden. Personen ohne Wohnsitz in einem Zulassungsland - insbesondere Personen mit Wohnsitz in, aber auch mit Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs und der USA - dürfen die Informationen auf diesen Websites nicht zur Kenntnis nehmen. Dieser persönliche Ausschluss betrifft auch sog. US-Personen im Sinne der Regulation S des United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in ihrer jeweils geltenden Fassung. Alle Personen, die keine berechtigten Benutzer sind oder sich ihrer Berechtigung nicht vergewissert haben, werden aufgefordert, diese Website zu verlassen

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BarGain
· bearbeitet von BarGain
Hat das was mit der US-Gesetzgebung zutun?

ja

 

 

EDIT: in den usa sind derivate wie die in deutschland gängigen optionsscheine und insbesondere zertifikate verboten. die amis kennen zwar auch optionen, diese sind meines wissens nach aber anders aufgebaut als in deutschland.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
ja

EDIT: in den usa sind derivate wie die in deutschland gängigen optionsscheine und insbesondere zertifikate verboten. die amis kennen zwar auch optionen, diese sind meines wissens nach aber anders aufgebaut als in deutschland.

 

Es gibt unterschiedliche Arten von Optionen, amerikanische und europäische

 

Bei der amerikanischen kann man während der gesamten Laufzeit ausüben, bei der europäischen ist dies nur bei Fälligkeit möglich :thumbsup:

 

Das bedeutet aber nicht, dass man die amerikanischen nicht auch in Deutschland handeln kann...

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BarGain
Das bedeutet aber nicht, dass man die amerikanischen nicht auch in Deutschland handeln kann...

man kann es halt auch mal wieder überspitzt formulieren:

in den USA werden die kleinanleger vor so abzocke-papieren wie zertifikaten geschützt, in deutschland hingegen nicht :)

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DrFaustus
man kann es halt auch mal wieder überspitzt formulieren:

in den USA werden die kleinanleger vor so abzocke-papieren wie zertifikaten geschützt, in deutschland hingegen nicht :)

 

Genauso ist es. Wobei die USA ja für gewöhnlich nicht gerade den Ruf haben, dass sie alle regulieren müssen...

Aber die Konstruktion solcher Finanzinstrumente bietet dem Emittenten nunmal sehr große Spielräume was versteckte Kosten usw. angeht. Das wollen die USA unterbinden und haben somit alles von vornherein verboten.

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HobbyBroker
Es gibt unterschiedliche Arten von Optionen, amerikanische und europäische

 

Bei der amerikanischen kann man während der gesamten Laufzeit ausüben, bei der europäischen ist dies nur bei Fälligkeit möglich :thumbsup:

 

Das bedeutet aber nicht, dass man die amerikanischen nicht auch in Deutschland handeln kann...

 

hallo drfaustus,

 

mit der unterscheidung zwischen amerikanischer und euopäischer variante hast du recht. das hat aber nichts mit der gestellten frage zu tun. es ja nur um den grund wieso inhalte von os anbietern häufig nur für einen beschränkten personenkreis zur verfügung gestellt werden.

 

ich bin mir zwar nicht sicher wie es in den usa mit dem wertpapierhandesgesetz ausschaut.

ich denke:

Ein solcher ausschluss von zb. us bürgern hält den emittenten vor der verwirklichung von bestimmten tatbeständen im ausland frei, da sie explizit nur für die "zugelassenen" länder gedacht sind.

eventuelle rechtsstreitigkeiten bzw. klagen werden vermieden.

 

 

gruß,

hobbybroker

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