Zum Inhalt springen
LivonianTrader

Steuern : Veräußerungsgewinn in welchem Land ?

Empfohlene Beiträge

LivonianTrader

Hallo, mein erstes posting ist gleich eine Frage, ich weiß, normalerweise ist das nicht der beste Einstand, ich versuchs aber trotzdem mal.

Seit einer Woche versuche ich mich ins Einkommensteuerrecht einzulesen, habe 700 Seiten eines einschlägigen Steuerberatungsbuchs durchgearbeitet, unzählige Seiten im Internet besucht und komme so einigermaßen zurecht. Zu einer ganz simplen aber grundsätzlichen Frage finde ich aber nicht die Spur einer Antwort. Also folgendes:

Private Veräußerungsgewinne wie sie beim Handel mit Aktien entstehen werden als "sonstige Einkünfte" bezeichnet. Fallen diese Gewinne im Ausland an müssen sie auch bei den "ausländischen Einkünften" angegeben werden (Anlage AUS). In der Anlage AUS werden aber alle Einkünfte streng nach Staat getrennt aufgelistet. Das heisst für mich, dass ich für jeden Veräußerungsgewinn feststellen muss in welchem Land er angefallen ist. Ich vermute dies betrifft praktisch jeden in diesem Forum.

Nehmen wir an jemand hat in New York ein Konto bei einem Broker, dort kauft er Aktien des brasilianischen Unternehmens Petroleo Brasileiro (Symbol:PBR) an der New York Stock Exchange (NYSE) und verkauft diese 6 Monate später wieder. Ist das jetzt ein Veräußerungsgewinn aus Brasilien oder USA ??? Anders formuliert: kommt es auf den Unternehmenssitz des Unternehmens an oder auf den Ort der Börse oder den Sitz des Brokers ???

Für Antworten jeglicher Art wäre ich sehr dankbar, ebenso für Verweise auf Internetseiten die diesen Sachverhalt klären.

LivonianTrader

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon
· bearbeitet von Raccon
Private Veräußerungsgewinne wie sie beim Handel mit Aktien entstehen werden als "sonstige Einkünfte" bezeichnet. Fallen diese Gewinne im Ausland an müssen sie auch bei den "ausländischen Einkünften" angegeben werden (Anlage AUS). In der Anlage AUS werden aber alle Einkünfte streng nach Staat getrennt aufgelistet. Das heisst für mich, dass ich für jeden Veräußerungsgewinn feststellen muss in welchem Land er angefallen ist. Ich vermute dies betrifft praktisch jeden in diesem Forum.

Nehmen wir an jemand hat in New York ein Konto bei einem Broker, dort kauft er Aktien des brasilianischen Unternehmens Petroleo Brasileiro (Symbol:PBR) an der New York Stock Exchange (NYSE) und verkauft diese 6 Monate später wieder. Ist das jetzt ein Veräußerungsgewinn aus Brasilien oder USA ??? Anders formuliert: kommt es auf den Unternehmenssitz des Unternehmens an oder auf den Ort der Börse oder den Sitz des Brokers ???

Für Antworten jeglicher Art wäre ich sehr dankbar, ebenso für Verweise auf Internetseiten die diesen Sachverhalt klären.

LivonianTrader

Wuerde sagen der Ort der Boerse/Sitz des Brokers, in deinem Beispiel also die USA. Irgendwelche Unterlagen zum Nachweis der Transaktion kommen ja auch von dort, nicht aus Brasilien.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LivonianTrader

Na da will ich doch mal meine Frage selber beantworten, zumindest teilweise. Ich war naemlich mittlerweile beim Steuerberater. Der weiss aber auch keine wirkliche Antwort, und meldet sich seither auch nicht mehr bei mir. Pech. Aber zumindest teilweise hat sich das Problem geloest. Falls es jemandem weiterhilft:

Die Anlage AUS ist fuer die auslaendischen Einkuenfte da, es geht aber nicht darum diese Einkuenfte dort zu deklarieren, dies hat man schon in den anderen Anlagen gemacht; bei privaten Veraeusserungsgewinnen z.B. in der Anlage SO (Sonstige Einkuenfte). Es geht in der AUS vielmehr darum auslaendische Steuern anrechnen zu lassen. Deswegen muss auch alles nach Laendern einzeln aufgelistet werden, da die Berechnung von Doppelbesteuerungsabkommen u.s.w. abhaengt. Das Problem hat sich fuer mich deswegen geloest, weil mir meine auslaendischen Broker keine Steuern auf Veraeusserungsgewinne abziehen. Daher gibt es keinen Grund Anlage AUS auszufuellen, zumindest in Bezug auf die Veraeusserungsgewinne. Es soll aber Laender geben in denen sofort Steuer abgezogen wird. Ich persoenlich bin mehr im angelsaechsischen Raum unterwegs und dort ist mir das noch nicht begegnet.

Gruesse

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IefTina

Meine Information bezieht sich auf Deutschland - als Steuerausländer werden in Deutschland keine Steuern abgezogen, also keine Kapitalertragsteuern, Speku-Steuer. Ausnahme: Kapertrag auf Dividenden.

 

Die ausländische Depotbank muss Auskunft über die Besteuerungsvorschriften geben können -

auf jeden Fall dann, wenn sie Steuern automatisch abführen muss. Ist ja in deren Backoffice zu lösen.

 

Ich meine damit, dass die Depotbank wissen muss, wie sie mit Steuer-Ausländern zu verfahren hat - dass möglicherweise im Ausland dann Steuern gesondert abzuführen sind ist dadurch aber nicht ausgeschlossen.

Der angenehme Fall ist, dass keine Steuern direkt an der Quelle (=Depotbank) einbehalten werden. Spart ggf. Papieraufwand für Rückforderung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...