DON April 11, 2007 Hallo erst mal! Ich würde gerne wissen wie der Gewinn aus Aktienverkäufen versteuert wird, die man kürzer als ein Jahr gehalten hat. Normaler wird der realisierte Gewinn aufs Jahreseinkommen draufgerechnet und dann zum entsprechenden Steuersatz versteuert. Ich bin nun aber Student und habe kein Einkommen. Gilt also für mich auch der Freibetrag von ca. 7600 bevor ich Steuern auf meine Aktiengewinne zahlen muss, oder ist dies irgendwie anderweitig geregelt? Hoffe, Ihr könnt helfen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain April 11, 2007 wenn dein gesamtes einkommen unter den bewußten rund 7600 euro bleibt, kommst du auch mit spekulationsgewinnen steuerfrei aus dem schneider. allerdings kommst du nicht umhin, eine einkommensteuererklärung bei deinem finanzamt abzugeben, die dann sozusagen amtlich deine steuer auf 0 euro festlegen. evtl. wäre es eine überlegung wert, beim finanzamt eine nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 April 11, 2007 allerdings kommst du nicht umhin, eine einkommensteuererklärung bei deinem finanzamt abzugeben, die dann sozusagen amtlich deine steuer auf 0 euro festlegen. er wird keine Steuererklärung abgeben müssen, siehe § 56 EStDV wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen.http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html Falls jedoch im Vorfeld Steuern einbehalten wurden empfiehlt es sich eine Erklärung abzugeben und die Einkünfte anzugeben, da diese dann mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden. Da der Satz 0 % beträgt bekommt man also die gezahlten Steuern in voller Höhe zurückerstattet. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag