wizzard April 10, 2007 · bearbeitet April 10, 2007 von wizzard Hi, mal wieder eine Frage zu unserem Lieblingsthema, den Steuern. Ist es möglich, Verluste aus dem Vorjahr (die man natürlich beim Finanzamt per Steuererklärung bekannt gegeben hat) mit den Gewinnen aus dem nächsten Jahr zu verrechnen? Also, z.B. 2005 einen GesamtVerlust bei Privaten Veräußerungsgeschäften von z.B. -1000,00 EUR 2006 einen Steuerpflichtigen Gewinn von z.B. 2000,00 EUR. Kann ich die 1.000,- evtl. auf das neue Jahr anrechnen? Wenn ja, über wie viele Jahre über funktioniert das? Habe leider noch keine Antwort dazu gefunden, weder hier noch bei Google. Vielleicht weil es nicht möglich ist?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bobbert April 10, 2007 Habe es glücklicherweise noch nie machen müssen, aber soweit ich weiß kannst Du in der Steuererklärung ausgewiesene Verluste unbegrenzt in die Zukunft vortragen - ab 2009 soll man diese Verluste für eine Übergangszeit von 5 Jahren generell Kapitalerträgen gegenüberstellen können. Aber da bleibt das Gesetz abzuwarten. Nach den entsprechenden §§ möchte ich jetzt nicht suchen, aber siehe hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wizzard April 10, 2007 Super, danke für die schnelle Antwort. "Verlustvortrag" war wohl das Wort, nach dem ich hätte suchen müssen. Unter dem Stichwort gibt es jede Menge Infos dazu. So wie es aussieht, ist also ein Anrechnen in den Folgejahren bei priv. Veräußerungsgeschäften möglich, natürlich nur mit Gewinnen in der selben Einkommensart. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain April 10, 2007 korrekt. spekuverluste (die du in den vorjahren ausgewiesen hast), kannst du in folgejahren mit spekulationsgewinnen verrechnen. dazu ist halt der bewußte verlustvortrag notwendig. vergißt man den, hat man pech gehabt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag