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Berrent

Gebhard Real Estate AG Hypotheken-Anl.v.06(14)TR.2

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Atros

Die Gebhard Real Estate Gruppe (GRE) ist ein schönes Beispiel für Marktineffiziens.

Während die 2012 fällige 9%-Anleihe (A1A6L6) heute zu 99,75% in Frankfurt gehandelt wurde,gab es die 2013 fällige 8,25%-Anleihe (A0LDY8) bereits zu 61%.

Der GS (A0RLRN) bewegten sich bisher noch gar nicht.

 

Man könnte natürlich daraus folgern,daß der Markt davon ausgeht ,daß das GRE-Gebilde zwischen Anfang 2013 und Ende 2013 insolvent wird und anschließend plötzlich gesundet und 2028 den GS ausbezahlt.

Oder man unterstellt einfach,daß viele uninformierte Anleger,Geld in dieses Rio real estate investment opportunities GmbH -Tochter gesteckt haben.

 

2. Indirekte Investitionen in Immobilien erfolgen über operativ tätige Immobiliengesellschaften oder Dienstleistungesellschaften.

Derzeit ist die Gesellschaft an der Gebhard Real Estate AG mit Sitz in Berlin sowie an der DEUMAG GmbH ebenfalls mit Sitz in Berlin jeweils als Minderheitsgesellschafter beteiligt.

Gemäß den damaligen Meldungen (siehe altes BB) ging der ehemalige Anteil der Gebhard Bank an die Rio zurück. Seltsam... Wer hat ihn jetzt? (Der Rest der DEUMAG gehört übrigens der GRE).

 

 

Rio real estate investment opportunities GmbH -Anleihe:

 

Unsere Immobilienanleihen

 

Seit 2003 wurden bereits 5 Anleihen erfolgreich platziert und zurückgeführt.

 

 

Stimmt das?

Fall jemand etwas zu Rio real estate sagen könnte (was nicht in deren 2008er Jahresabschluss steht),würde das bestimmt sehr viel Licht in dieses Dunkel bringen.

Ansonsten bleiben nur Fragen über Fragen.

 

Aber 30%-Rendite bekommt man halt auch nicht geschenkt.

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sl66

laut telef. Aussage von Gebhard (bzw. ETP-Gruppe) in Berlin ist das Geld bereits angewiesen und soll die nächsten Tage auf den jeweiligen Konten sein. [...]

Hallo csa64,

ist das Geld inzwischen auf Deinem Konto?

Oder gibt es neue Infos zur Zinszahlung?

 

VG Stefan

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bb_florian

Im Bondboard hat jemand berichtet, dass die Zahlung Mitte Februar gekommen ist (ich hatte die Bonds von Anfang Januar bis Anfang Februar und hatte keine Zahlung bekommen). Dort vermutet auch jemand, dass sich die nächste Zahlung anscheinend verspätet.

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csa64

ACHTUNG an alle Gebhard-Beteiligten:

 

weiß nicht was ich davon halten soll, werde Stimmrecht wahrnehmen.

 

 

 

GEBHARD REAL ESTATE AG

BERLIN

EINLADUNG ZUR GLÄUBIGERVERSAMMLUNG

durch die

 

Gebhard Real Estate AG

mit dem Sitz in Berlin

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg

in Abteilung B unter der Nummer 101431B

betreffend die

 

Inhaberschuldverschreibung (nachrangige Hypothekenanleihe)

über nominal EUR 12.500.000,00, mit Zinsen jährlich und 7 Jahren Laufzeit vom 01.01.2007

bis 31.12.2013, Wertpapierkennnummer A0LDY8 (ISIN DE000A0LDY81)

(nachfolgend "Inhaberschuldverschreibung")

 

Wir laden sämtliche Inhaber der vorbezeichneten Inhaberschuldverschreibung zu der

 

am 15. Juli 2011 um 10:00 Uhr

in den Räumen des NH Hotel Kurfürstendamm

Grolmannstraße 41-43, D-10623 Berlin (Seitenstraße des Kurfürstendamm)

stattfindenden Gläubigerversammlung ein.

 

Tagesordnung

1. Beschlussfassung über den Vorsitz in der Versammlung und die Abstimmungsmodalitäten

 

Die Gebhard Real Estate AG schlägt vor, nach Eröffnung der Gläubigerversammlung Herrn Bernhard Groth zum Vorsitzenden und Versammlungsleiter zu bestimmen. Die Abstimmung wird öffentlich durch Handaufhebung durchgeführt.

 

Daneben schlägt die Gebhard Real Estate AG vor Folgendes zu beschließen:

 

"Der Versammlungsleiter wird hiermit ermächtigt, die in der Versammlung geltenden Abstimmungsmodalitäten festzulegen. Die Abstimmung wird öffentlich durch Handaufhebung durchgeführt."

 

2. Beschlussfassung über Stundung der Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung, Änderung des Zinslaufes, Änderung des Nominalzinssatzes und Änderung der Anleihebedingungen

 

Die Inhaberschuldverschreibung (Tranche 2) in Höhe von nominal EUR 12.500.000,00 hat eine Laufzeit bis 31.12.2013 und ist gemäß § 3 lit. a) der Anleihebedingungen innerhalb einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen nach Ende der Laufzeit zurückzuzahlen.

 

Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation in den letzten Jahren könnten Verzögerungen in der Verwertung des mit der Inhaberschuldverschreibung finanzierten Immobilienportfolios eintreten. Zur Vermeidung des Risikos diese nach Ablauf der Bearbeitungszeit nicht zurückzahlen zu können und zur Verbesserung der laufenden und zukünftigen Liquidität, schlägt die Gebhard Real Estate AG bereits jetzt eine Stundung der Forderungen auf Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung vor, verbunden mit einer Veränderung der Verzinsungsbedingungen. Weiter schlägt die Gebhard Real Estate AG vor, bei halbjährlicher Zinszahlung erstmals zum 31.12.2011 - eine Mindestverzinsung von 3,5% p.a. zu zahlen. Soweit die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen einen Besserungszuschlag von zusätzlich 4,75% p.a. zur jährlichen Mindestverzinsung zu zahlen, sodass die Gesamtverzinsung bis zu 8,25% p.a. betragen kann.

 

Die Gebhard Real Estate AG schlägt den Gläubigern der Anleihe zur Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen und unter Wahrung der Voraussetzungen des § 11 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4134-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Art. 53 des Gesetzes vom 05.10.1994 (BGBl. I S. 2911) geändert wurde (nachfolgend abgekürzt "SchuldVG") vor, durch folgenden Beschluss die Anleihebedingungen vom 12. Dezember 2006 der Inhaberschuldverschreibung der Gebhard Real Estate AG, Berlin, Bundesrepublik Deutschland, im Gesamtnennbetrag von EUR 12,5 Mio. gemäß den Voraussetzungen des § 11 SchuldVG wie folgt zu ändern:

 

2.1 Fälligkeit der Inhaberschuldverschreibung, Stundung

 

Die am 01.01.2007 beginnende und ursprünglich am 31.12.2013 endende Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung wir um 24 Monate bis zum 31.12.2015 verlängert.

 

2.2 Nominalzinssatz

 

Die nominale Gesamtverzinsung der Inhaberschuldverschreibung bleibt unverändert bei 8,25% p.a. Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 setzt sich die Gesamtverzinsung aus einer Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und einem Besserungszuschlag von 4,75% p. a. zusammen. Der Besserungszuschlag wird nur gezahlt, wenn der Gebhard Real Estate AG die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Wird der Besserungszuschlag nicht gezahlt, so ist der fehlende Betrag in den folgenden Zinszahlungsperioden nachzuzahlen, wenn die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Nachzahlungsverpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Inhaberschuldverschreibungen.

 

2.3 Zinslauf und Zinszahlung

 

Der Zinslauf der Inhaberschuldverschreibung verlängert sich um den Stundungszeitraum und endet nunmehr am 31.12.2015. Die Höhe der Verzinsung ändert sich dabei auf die Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und dem bedingten Besserungszuschlag von 4,75% p.a.. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich, erstmals zum 31.12.2011.

 

2.4 Änderung der Anleihebedingungen

 

§ 2 lit. a) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)

 

"Die Inhaberschuldverschreibung wird in Höhe ihres Nennbetrags vom 01.07.2011 an (einschließlich) ("Ausgabebetrag") jährlich Tranche 2 mit maximal 8,25% p.a. verzinst. Die Maximalverzinsung der Tranche 2 setzt sich zusammen aus einer Mindestverzinsung von 3,5% p.a. und einem bedingten Besserungszuschlag von 4,75% p.a. Der bedingte Besserungszuschlag ist nur zu zahlen, wenn der Anleiheschuldnerin die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Wird der Besserungszuschlag nicht gezahlt, so ist der fehlende Betrag in den folgenden Zinszahlungsperioden nachzuzahlen, wenn die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Nachzahlungsverpflichtung besteht nur während der Laufzeit der Inhaberschuldverschreibungen.

 

§ 2 lit. B) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)

 

"Die Zinsen werden halbjährlich berechnet und sind nachträglich am 31.12. und 30.06. eines jeden Jahres, erstmals wieder zum 31.12.2011 fällig.Die Zinsen für das II. Quartal 2011 werden zum 31.12.2011 fällig."

 

§ 2 lit. c) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)

 

"Der Zinslauf der Inhaberschuldverschreibung beginnt für beide Tranchen am 01.01.2007 und endet für die Tranche 1 mit Ablauf des 30.06.2010 und für die Tranche 2 mit Ablauf des 31.12.2015."

 

§ 3 lit. a) Satz 1 der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderungen in Fettdruck)

 

"a) Laufzeit und Fälligkeit

Die Laufzeit der Inhaberschuldverschreibung der Tranche 2 endet am 31.12.2015 (Fälligkeitstag)."

 

§ 3 lit. B) der Anleihebedingungen wird wie folgt geändert (Änderung in Fettdruck)

 

"Die Anleiheschuldnerin und/oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen sind berechtigt, jederzeit Inhaberschuldverschreibungen am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. Die Anleiheschuldnerin kann ferner die Inhaberschuldverschreibungen ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig kündigen und vollständig vom Markt nehmen."

 

2.5 Fortgeltung der Anleihebedingungen im Übrigen

 

Die übrigen Bestimmungen der Inhaberschuldverschreibungen bleiben unverändert.

 

3. Beschlussfassung gemäß § 11 Abs. 5 SchuldVG

 

Ein Beschluss der Gläubigerversammlung, durch welchen Rechte der Gläubiger aufgegeben oder beschränkt werden, bedarf gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 SchuldVG der Mehrheit von mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen. Darüber hinaus muss die Mehrheit mindestens die Hälfte des Nennwerts der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen und, wenn dieser nicht mehr als zwölf Millionen Deutsche Markt (umgerechnet EUR 6.135.502,5743) beträgt, mindestens zwei Drittel des Nennwerts erreichen; beträgt der Nennwert der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen weniger als sechszehn Millionen Deutsche Mark (umgerechnet EUR 8.180.670,0991), aber mehr als zwölf Millionen Deutsche Mark (umgerechnet EUR 6.135.502,5743), so muss die Mehrheit acht Millionen Deutsche Mark (umgerechnet EUR 4.090.335,0495) erreichen, § 11 Abs. 2 Satz 2 SchuldVG.

 

Kommt in einer Gläubigerversammlung zwar die erforderliche Mehrheit nach § 11 Absatz 2 Satz 1 SchuldVG, nicht aber die nach § 11 Absatz 2 Satz 2 SchuldVG zustande, kann der Schuldner, d. h. die Gebhard Real Estate AG, alsbald eine zweite Versammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen, falls die Versammlung der Anleihegläubiger dies mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließt. Die zweite Versammlung der Anleihegläubiger beschließt (dann) ohne Rücksicht auf den Betrag der von dieser Mehrheit vertretenen Inhaberschuldverschreibung mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die zweite Versammlung darf nicht vor dem Ablauf der ersten Versammlung einberufen werden.

 

Die Gebhard Real Estate AG schlägt daher vorsorglich für den Fall, dass in Bezug auf einzelne oder alle Beschlüsse der Tagesordnung der hiermit eingeladenen Gläubigerversammlung am 15. Juli 2011 zwar die nach § 11 Absatz 2 Satz 1 SchuldVG erforderliche Mehrheit, nicht aber die nach § 11 Absatz 2 Satz 2 SchuldVG erforderliche Mehrheit für die Inhaberschuldverschreibung zustande kommt, vor, Folgendes zu beschließen:

 

"Gemäß § 11 Absatz 5 SchuldVG wird alsbald eine zweite Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen, die mit der Mehrheit von mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen ohne Rücksicht auf den Betrag der von dieser Mehrheit vertretenen Inhaberschuldverschreibungen beschließen kann."

 

4. Teilnahmebedingungen:

 

Teilnahmeberechtigt ist jeder Gläubiger einer Teilschuldverschreibung (Inhaberschuldverschreibung). Stimmberechtigt sind diejenigen Gläubiger, die ihre Teilschuldverschreibung (Inhaberschuldverschreibung) spätestens am zweiten Tage vor der Versammlung bei der Bundesbank, bei einem deutschen Notar oder bei einer anderen durch die Landesregierung für geeignet erklärten Stelle als Hinterlegungsstelle hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im Fall der Hinterlegung bei einer der vorgenannten Stellen ist die von diesen auszustellende Bescheinigung über die Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift zu Beginn der Gläubigerversammlung vorzulegen.

 

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Teilschuldverschreibungen (Inhaberschuldverschreibungen) mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle (Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen) für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt gehalten werden. Die von den Kreditinstituten auszustellenden Bescheinigungen ("Sperr-Bescheinigungen") über diese erfolgte Hinterlegung ist ebenfalls in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift zu Beginn der Gläubigerversammlung vorzulegen.

 

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist schriftliche Form (kein Fax, keine pdf.-Datei) erforderlich und genügend.

 

Die Gebhard Real Estate AG bietet den Gläubigern an, sich entsprechend ihren Weisungen durch die von der Gebhard Real Estate AG benannten Stimmrechtsvertreter:

 

Frau Dr. Angelika Engel

 

Herr Markus Sippel

 

in der Gläubigerversammlung vertreten zu lassen. Diese üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Gläubiger erteilten Weisungen aus und sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Formulare, die zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter verwendet werden können, sind bei der Gebhard Real Estate AG,

 

Frau Christiana Marufke, Kurfürstendamm 38-39, D-10719 Berlin, Tel.: +49-30-34 35 29 80, Fax +49-30-34 35 29 828, email info@gebhardrealestate.de

 

erhältlich. Die schriftliche Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen bis spätestens zum Ablauf des 14.07.2011 (24:00 Uhr MEZ) beim Stimmrechtsvertreter der Gebhard Real Estate AG unter der vorgenannten Adresse eingehen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die nicht oder nicht rechtzeitig hinterlegen, nicht stimmberechtigt sind.

 

 

 

 

Gebhard Real Estate AG

 

Der Vorstand

 

hier gibt es auch Infos zum Thema:

 

http://forum.baadermarkets.de/showthread.php?t=54&page=18

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Atros
· bearbeitet von Atros

ACHTUNG an alle Gebhard-Beteiligten:

 

weiß nicht was ich davon halten soll, werde Stimmrecht wahrnehmen.

 

Eine Laufzeitverlängerung macht aus meiner Sicht nur für die GRE Sinn.

Was soll sich in den 2 Jahren ändern? Wenn die es nicht schaffen bis Ende 2013 die Immobilien zu veräußern oder Eigenkapital aufzutreiben,wann dann?

Was ist mit den Anleihen der Tochterfirmen (Deutsche ETP Link)?

 

Ich denke eine Insolvenz ist hier eine sinnvolle Lösung. Vielleicht findet sich ja in der Kürze eine unabhängige Stimmvertretung.

Ein Spielchen a la Deikon sollte auf jeden Fall vermieden werden.(Grund: Bisher konnte ich in den bisher veröffentlichten JA noch kein nennenswertes EK entdecken. Warum auch? Macht bei dem Geschäftsmodell auch keinen Sinn.)

 

Ich werde dagegen stimmen (oder verkaufen).

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Atros
· bearbeitet von Atros

Mal kurz einen Überblick über die auslaufenden Finanzierungsgeschäfte der GRE:

 

 

Fälligkeit......Deutsche ETP.........GRE AG....Bemerkung

30.06.2012 6,5 mio.......................................ETP Hypothekenanleihe A1A6L6

31.12.2013 15 mio................12,5mio.........ETP Flex – Mezzanine-Darlehen + GRE-Altanleihe

31.12.2015 10 mio .......................................ETP Flex – Mezzanine-Darlehen

31.12.2017 10 mio ................................. .....ETP Flex – Mezzanine-Darlehen

 

20.07.2028 9,5 mio* ...................................Von den gepl. 9,5 mio sind wohl nur rd. 3mio platziert worden.

 

Ob die Angaben der ETP über die Volumen und vorallem platzierten Finanzierungstitel stimmen sei mal dahin gestellt.

Fall sie aber stimmen bedeutet eine Laufzeitverlängerung,dass nichtmehr nur 6,5 mio vorher zurückgezahlt werden sondern 21,5 mio vorher ausgeschüttet werden.

Durch eine Annahme der Laufzeitverlängerung verschlechtern die Altanleihenbesitzer ihre Position massiv und alimentieren lediglich die GRE-Aktionäre und ETP-Kunden.

 

Eine Annahme der Laufzeitverlängerung und Zinskürzung wäre der Super-Gau für die Altanleihenbesitzer.

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Atros

Hat jemand Informationen zum Ausgang der Gläubigerversammlung?

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Atros

Der brandaktuelle Jahresabschluß 2009 ist im eBundesanzeiger veröffentlicht! Natürlich mit höchstaktuellen Zahlen.:angry:

Das wichtigste:

 

5. Überschuldung

 

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital von EUR 3.585.488,00 aus.

 

Unter Berücksichtigung der atypisch stillen Einlage von EUR 2.500.000,00, die für die Bestimmung der Überschuldung dem Eigenkapital zuzurechnen ist, ergibt sich eine Unterdeckung von EUR 1.085.488,00.

 

Trotz dieser bilanziellen Überschuldung ist die Gebhard Real Estate AG nicht insolvenzrechtlich überschuldet, da diese aus Sicht der Geschäftsführung über ausreichende stille Reserven in den Beteiligungen verfügt, die den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag der Gesellschaft übersteigen.

 

6. Teilgewinnabführungsvertrag

 

Mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 3. September 2009 besteht mit der RIO Real Estate Investment Opportunities GmbH, Berlin, ein Teilgewinnabführungsvertrag. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 30. September 2009. Die Eintragung des Teilgewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erfolgte am 24. September 2009. Im Rahmen des Abschlusses des Teilgewinnabführungsvertrages hat die RIO Real Estate Investment Opportunities GmbH eine atypisch stille Einlage in Höhe von EUR 2.500.000,00 geleistet.

 

 

Nichts neues, die Firma kann zwar ihre Verbindlichkeiten nichtmehr bedienen (die Zinsen fürs erste Quartal stehen immernoch aus) aber man ist nicht insolvent.:-

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bondholder

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

 

Die Gebhard Real Estate AG hat am 13. November 2013 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt. Das Aktenzeichen lautet 36G IN 4704/13. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Udo Feser von der Kanzlei Feser, Spliedt, von Stein-Lausitz, Uhlandstraße 165/166, 10719 Berlin bestellt.

 

http://www.gebhardrealestate.de/

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Prospektständer
· bearbeitet von Prospektständer

Im Anhang das Wertpapierprospekt zu der 6% Anleihe WKN: A0LDY7, fällig in 2009 und der 8,25% Anleihe WKN: A0LDY8, fällig in 2013.

Gebhard Real Estate Wertpapierprospekt (1).pdf

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Prospektständer

ist hier zufällig jemand SdK-Mitglied? Gerne per persönlicher Nachricht melden. 

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