thomasmuessig April 2, 2007 Hi, Leute. Ich hatte schon seit letztem Jahr vor ausländische Fonds zu kaufen, insbesondere den Fairholme Fund von Fairholme Capital. Dieser wird nicht in Deutschland vertrieben und hat hier auch keinen sogenannten "Steuerlichen Vertreter". Damit fällt dieser Fond in die Kategorie "schwarzer" Fond. Das bedeutet zur Zeit, dass es keine Möglichkeit für das Finanzamt gibt bei den Erträgen des Fonds (Wertzuwachs) zwischen Zinsen, Dividenden oder auch Kursgewinnen steuerlich zu unterscheiden. Das führt zu einer steuerlich nicht hinnehmbaren steuerlichen Benachteiligung, wie unter http://209.85.129.104/search?q=cache:fXcDU...lient=firefox-a beschreiben. Zitat: "Welche Vorschriften gelten für ausländische Fondsgesellschaften? Wie werden Anlagen in ausländischen (nicht in Deutschland zugelassene) Fonds steuerlich behandelt? Auslandsfonds, die in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind (weiße Fonds), werden i.d.R. steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Ausländische Fonds die zwar nicht zugelassen sind, aber ihre Besteuerungsgrundlagen in Deutschland nachweisen (graue Fonds) werden grundsätzlich ebenfalls wie deutsche Fonds behandelt. Wesentlicher Unterschied ist hier die umfangreichere Steuerpflicht der laufenden Erträge. Erträge aus Anteilen an Auslandsfonds die weder in Deutschland zugelassen sind, noch ihre Besteuerungsgrundlagen nachweisen (schwarze Fonds) unterliegen einer erheblichen Steuermehrbelastung. Alle laufenden Erträge zuzüglich 90% des Mehrwertes sind steuerpflichtig. Bei Veräußerung der Anteile unterliegen 20% des Veräußerungspreises der Besteuerung, unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt wurde oder nicht. Bezüglich der Zinsabschlagsteuer gilt für thesaurierende ausländische Fonds folgende Besonderheit. Die ausländische Fondsgesellschaft führt von den thesaurierten Erträgen keine Zinsabschlagsteuer ab. Der Anteilseigner hat die Erträge dennoch jährlich in seiner Einkommensteuererklärung zu erfassen. Die Zinsabschlagsteuer auf die thesaurierten Erträge wird fällig, wenn die Anteile veräußert werden. Der dann evtl. zuviel einbehaltene Zinsabschlag kann nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Veräußerungsjahr erstattet werden." Nun gibt es aber doch ab 2009 die Pauschale Abführung von 25% + Soli + Kirche, dann kann diese Benachteiligung ja nicht weiter existieren, oder doch? Insbesondere, wenn ich den Fond Ende 2008 kaufe ist das doch eine gute Möglichkeit?!? Wer kann mir helfen? Vielen Dank und Gruß, Thomas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 April 2, 2007 · bearbeitet April 2, 2007 von Sven82 Seit 2004 gibt es die Unterscheidung nicht mehr, da seit diesem Zeitpunkt das Halbeinkünfteverfahren auch für ausländische Fonds anzuwenden ist. EDIT: Das Transparenzprinzip ist aber dennoch einzuhalten, ansonsten wird eine Strafsteuer fällig http://www.gesetze-im-internet.de/invstg/__6.html Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomasmuessig April 3, 2007 Hi Sven82, vielen Dank erstmal für die Hilfe. Vielleicht kannst du mir noch kurz erläutern wie das in der Praxis aussieht: Ich würde also den Fond entweder hier in meinem Deutschen Depot oder ebase in den USA kaufen (gibts da nen Unterschied wg Lagerland?) und liegen lassen. Sinn ist natürlich die Kursgewinne Steuerfrei einzustreichen (Kauf vor 2009), die Dividenden sind ja nicht das Problem. Aber wie gebe ich denn irgendetwas über den Fond bei der Steuer an? Woher die Infos nehmen, meine Bank macht das sicher nicht automatisch? Immerhin sagt ja dein Link, dass wenn man das nicht kann es ziemlich teuer wird. So hätte das ja keinen Sinn... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer April 3, 2007 hi, meinst du nun einen fonds mit (isin) oder ohne vertriebszulassung in d? im letzteren falle greifen die bestimmungen in svens link. ich meine mich erinnern zu können, dass du zusätzlich sogar noch 6% vom inventarwert versteuern musst bzw als steuer anfallen, bin mir da allerdings nicht mehr sicher. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomasmuessig April 4, 2007 Hi, fennichfuxer! Der Fond hat KEINE Vertriebszulassung in DE. Die Bestimmungen in dem Link habe ich gelesen, damit weiß ich allerding noch immer nicht wie das in der Praxis gehandhabt wird. Denn Kursgewinne des Fonds müßten doch trotzdem steuerfrei sein?!? Wieso diese Pauschalisierungen? Immerhin muß der Fond ja in USA nach verschiedenen Einkommensarten reporten. Kann ich das hier verwenden, ist ja nichts offzielles in DE? Bitte ein kleines Beispiel wies in der Paraxis dann aussieht, kenne die Hintergründe und Begriffe in dem Paragraphen-Link nicht gut genug um das alles richtig verstehen zu können (Unterschied Zwischengewinn und Mehrbetrag?) Danke nochmals, Thomas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240123 April 4, 2007 Vielleicht hilft dir das BMF-Schreiben weiter. Investmentsteuergesetz (InvStG), Zweifels- und Auslegungsfragen Hierzu: BMF-Schreiben vom 2. Juni 2005 - IV C 1 - S 1980 - 1 - 87/05 - http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_...steuer/045.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stichling Juli 24, 2007 Strafsteuern: Geld zurück bei schwarzen Fonds Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag