BarGain März 28, 2007 Saljut zsamma, ich habe zur abwechslung auch einmal eine frage (oder auch ein paar mehr, mal sehen). vor rund 10 monaten habe ich mir mehr oder minder eine mastercard von der royal bank of scotland aufschwatzen lassen, die ich aber bis dato nie benutzt habe. nun nähert sich das erste (und damit kostenlose) vertragsjahr dem ende, und so denke ich natürlich darüber nach, den vertrag zu kündigen, denn warum soll man für eine leistung zahlen, die man nicht in anspruch nimmt, gell gibt es bei der kündigung etwas besonderes zu beachten (außer sie selbstredend per einschreiben mit rückschein auf die reise zu schicken)? wie sieht es mit der karte selbst aus? mitsenden, bis auf anforderung zu hause behalten, oder sonstwie mit der karte verfahren? wenn mitsenden, dann in einem stück oder hübsch zerhäckselt, damit niemand damit schindluder treiben kann? ich stelle mir das naiv so vor, ein formloses kündigungsschreiben aufzusetzen ala "...kündige hiermit den Kreditkartenvertrag, anbei erhalten Sie die unbrauchbar gemachte Karte zurück, bitte beehren Sie mich nie wieder", die karte zu zerschnibbeln und mit beizupacken und das wars dann. richtig? oder vergesse ich etwas? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho März 28, 2007 Hi, nur mal so unter uns - den Text kannst du natürlich in der Formulierung umgestalten, aber ich würde die KK nicht zerhäckselt mitschicken, sondern die Einzugsermächtgung zurückziehen und die Frage was mit der Karte passieren soll der Bank stellen. http://meine-kuendigung.de/sonstiges.htm#Kreditkarte Greetz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 28, 2007 sondern die Einzugsermächtgung zurückziehen erübrigt sich in dem fall, da das verrechnungskonto seit meinem wechsel zur comdirect letztes jahr eh nicht mehr existent ist danke für den link, den schau ich mir mal genau an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
shnullck März 29, 2007 ich würde vorher abklären, was mit der karte geschehen soll. zu meiner bankenzeit mussten wir die kreditkarten von den kunden zurückverlangen und in deren anwesenheit vernichten ... wenn du sie mitschicken sollst, dann auf jeden fall entwertet (muß ja nicht ganz zerhackt sein, sondern nur "angeschnitten" --> magnetstreifen)! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bullriding trader April 4, 2007 Die Kreditkarte muss 6 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt werden. Einfach Kündigungsschreiben per Brief zusenden und die entwertete (zerhexelte ;D) Karte beilegen. So einfach gehts Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain April 4, 2007 bull, besten dank für die präzise fristnennung. ich such schon seit tagen nach ner kündigungsfrist und konnte bis dato nix finden. na da werd ich dann wohl über ostern mal meine kündigung raushauen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag