Wenn das Fahrzeug alle Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt, kann es auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen werden. Für die Eintragung in die Liste ist der Automobilhersteller verantwortlich. Sollte das Fahrzeug auf die Liste aufgenommen werden,

— BAFA Bund (@BAFA_Bund) December 17, 2018