14.04.2006 Haftstrafen für frühere Geschäftsführer des insolventen Finanzdienstleisters SMP Im Betrugsprozess um die Millionenpleite des Finanzdienstleisters SMP GmbH sind die beiden früheren Geschäftsführer zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Hofer Landgerichts war zweifelsfrei überzeugt, dass Klaus Hollerung und Walter Kraus über einen längeren Zeitraum hinweg Anleger täuschten, die ihr Geld in Genussrechte der SMP investierten.
Klaus Hollerung, Drahtzieher der Täuschungen, musste sich für 1850 Einzelfälle verantworten, bei denen Anleger rund 30,75 Millionen Euro verloren. Der Vertriebs-Organisator Walter Kraus wurde nach Auffassung des Gerichts über lange Zeit hinweg selbst getäuscht. Er habe die Schädigung von Anlegern erst ab März 2002 bewusst in Kauf genommen. Er hatte 512 Einzelfälle mit einem Gesamtschaden von 8,3 Millionen Euro zu verantworten.
Durch die Insolvenz der SMP („Sparen mit Plan“) im September 2002 wurden etwa 100 Millionen Euro an Anlage-Kapital vernichtet. | | |