Wie setzt sich der Beitrag einer Kapitallebensversicherung zusammen?
Gibt es eine garantierte "Rendite" bei kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen?
Welche Besonderheiten gelten für die fondsgebundene Lebensversicherung?
Wann kann ich meine Kapital- oder Risikolebensversicherung kündigen?
Wo erhalte ich Informationen zur sog. Riester-Rente?
Der Beitrag zu Kapitallebensversicherungen setzt sich aus 3 Teilen zusammen: dem Sparanteil, dem Risikoanteil und dem Kostenanteil.
Der Sparanteil wird verzinslich angesammelt und bildet den Gegenwert (Deckungskapital) der Versicherung. Die Verzinsung erfolgt über den so genannten Rechnungszins. Dabei ist der Deckungskapitalverlauf mit der eingerechneten Verzinsung so berechnet, dass das Deckungskapital zum Ende der vertraglichen Laufzeit die Versicherungssumme erreicht, die dann als Erlebensfall-Leistung fällig wird.
Der Risikoanteil dient zur Deckung der vorzeitigen Versicherungsfälle. Er wird also bei Todesfällen vor Vertragsbeendigung dazu verwendet, den Differenzbetrag zwischen den bereits angesparten Beitragsteilen (s.o.) und der Versicherungssumme auszugleichen bzw. aufzufüllen. Er wird laufend verbraucht und steht somit nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung.
Der Kostenanteil wird zur Deckung der laufenden Kosten der Vertragsverwaltung und zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten (z.B. Vermittlerprovision) verwendet. Auch dieser Beitragsanteil wird fortwährend verbraucht und steht somit, ebenso wie der Risikoanteil, nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung. Die Abschlusskosten müssten eigentlich vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluß aufgebracht werden. Da dies nicht geschieht, streckt der Versicherer diese Kosten vor und tilgt sie anschließend aus den laufenden Beiträgen. Bei einer Kündigung innerhalb der ersten Versicherungsjahre ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung daher gleich null oder zumindest wesentlich niedriger als die Summe der bis dahin aufgewendeten Beiträge.
Bei dem Begriff "Rendite" muss man vorsichtig sein und genau hinsehen. Denn es können ganz unterschiedliche Dinge damit gemeint sein. Die wichtigste Frage ist: Bezieht sich die Rendite auf die garantierte Leistung, also auf das, was Sie mit Ablauf der Versicherung auf jeden Fall ausgezahlt bekommen? Oder ist die Rendite so berechnet, dass sie nicht nur diese garantierte Leistung umfasst, sondern auch Überschüsse, die der Versicherer künftig möglicherweise erwirtschaftet, auf die man als Kunde also nur hoffen kann? Es gilt das Prinzip: Wenn kein Überschuss anfällt, bleibt es bei der garantierten Leistung. Ob Überschüsse anfallen, hängt wesentlich von der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt ab.
Die Versicherer sind gehalten, bei Renditeberechungen immer auch die Rendite anzugeben, die sich ergibt, wenn man nur die garantierte Leistung zugrunde legt. In Zweifelsfällen fragen Sie Ihren Versicherer.
Sollte Ihnen der so genannte "Garantiezins" genannt werden, gilt Folgendes: Die Rendite ist nicht identisch mit dem Garantiezins. Denn der Garantiezins bezieht sich nicht, wie die Rendite, auf alle eingezahlten Beiträge, sondern nur auf den so genannten "Sparanteil". Das ist der Anteil an den Beiträgen, der nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten - sowie bei der Kapitallebensversicherung der Kosten für den Versicherungsschutz im Todesfall - übrig bleibt. Für Verträge, die nach dem 01.01.2004 abgeschlossen werden, wird der "Garantiezins" höchstens 2,75 % betragen. Die garantierte Rendite ist in aller Regel niedriger, weil sie auf der Grundlage aller eingezahlten Beiträge berechnet wird.
Auch die von den Versicherern genannte "Gesamtverzinsung" bezieht sich nur auf den vorerwähnten Sparanteil. Zum Teil ist hier auch von "(Gesamt-)Verzinsung des Versicherungsnehmerguthabens" die Rede. Im Unterschied zum Garantiezins enthält die Gesamtverzinsung auch die eingangs erwähnten laufenden Überschüsse. Die Angabe der Gesamtverzinsung ist für den Kunden in aller Regel problematisch, weil sie sich nicht auf die gezahlten Beiträge bezieht und niemand genau weiß, wie hoch die Überschüsse künftig ausfallen werden. Auch hier ist die garantierte Rendite in aller Regel niedriger als die Gesamtverzinsung.
Als Kunde müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass die von den Versicherern genannten Renditen nur für den Fall gelten, dass Sie bis zum Ablauf des Vertrages Ihre Beiträge zahlen. Das hat mit der Kalkulation des Vertrages zu tun. Denn bei den meisten Tarifen werden in den ersten Versicherungsjahren zunächst die Abschlusskosten bezahlt. Daher kann solchen Verträgen in dieser Zeit nichts "gutgeschrieben" werden. Wird der Vertrag in dieser Zeit gekündigt, erhält der Kunde folglich auch nichts zurück. Der Vertrag hat noch keinen so genannten Rückkaufswert.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung (ohne Garantieleistungen) gibt es dagegen weder einen Garantiezins noch eine garantierte Erlebensfallsumme. Folglich kann es hier auch keine garantierte Rendite geben.
Die BaFin wird in Zukunft verstärkt auf die in letzter Zeit häufiger aufgetretene irreführende Werbung der Lebensversicherer mit Renditen achten und dagegen vorgehen.
Weiterführende Hinweise, wie die Lebensversicherer ihre Leistungen darstellen sollten und wie nicht, finden Sie im Rundschreiben R 2/2000 des ehemaligen Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV).
Lebensversicherer sind durch gesetzliche Vorschriften zur vorsichtigen Beitragskalkulation verpflichtet. Sie erzielen daher häufig aus dem Kapitalanlage-, Risiko- und Kostenergebnis Überschüsse. Daran werden die Versicherungsnehmer in Form einer "laufenden Überschussbeteiligung" und eines "Schlussüberschussanteils" beteiligt. Beide Überschussarten unterscheiden sich erheblich und sind nicht direkt miteinander vergleichbar:
In der Regel ja. Die Ablaufleistung einer kapitalbildenden Lebensversicherung enthält neben der garantierten Erlebensfallsumme auch Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Diese bauen sich während der Vertragslaufzeit durch die jährliche Zuteilung "laufender Überschussanteile" auf. Bei Vertragsbeendigung wird in der Regel außerdem ein "Schlussüberschussanteil" fällig.
Vor Vertragsbeendigung sind jedoch nur die Leistungen aus den bereits zugeteilten Überschussanteilen garantiert. Prognosen, die auch künftige Überschusszuteilungen berücksichtigen, sind daher grundsätzlich unverbindlich.
Grundlage für die Berechnung der Überschussanteile sind die so genannten "Überschussanteilsätze". Diese legen die Lebensversicherer jährlich neu fest. Bei ihren Ablaufprognosen für die Zukunft gingen die Lebensversicherer häufig von gleich bleibenden Überschussanteilssätzen aus. Auf Grund der Entwicklung an den Kapitalmärkten mussten jedoch fast alle Lebensversicherer in den letzten Jahren ihre Überschussanteilsätze teilweise deutlich reduzieren. Die Ablaufleistungen der kapitalbildenden Lebensversicherungen liegen daher zurzeit häufig unter den früher vorhergesagten Werten.
Viele Lebensversicherer werben öffentlich mit ihrer Gesamtverzinsung. Die in der Werbung dargestellte Gesamtverzinsung ergibt sich üblicherweise aus dem vertraglich vereinbarten Rechnungszins (sog. "Garantiezins") und dem Zinsüberschussanteilsatz, der im Rahmen der laufenden Überschussbeteiligung gewährt wird.
Einzelne Versicherer zogen in jüngster Vergangenheit in die Darstellung ihrer Gesamtverzinsung zusätzlich noch den Schlussüberschussanteil mit ein. Dieses Verhalten verunsicherte viele Versicherte, da sie die von den Unternehmen genannte "Gesamtverzinsung" nicht mehr vergleichen konnten. Die BaFin hat dieses Verhalten inzwischen unterbunden.
Im Gegensatz zur laufenden Überschussbeteiligung, die allen Kunden jährlich verbindlich gutgeschrieben wird, handelt es sich bei den deklarierten Schlussüberschussanteilen um Werte, die nur für die Verträge gelten, die im Geschäftsjahr aus dem Kollektiv ausscheiden. Die Schlussüberschussanteile können sich im nachfolgenden Geschäftsjahr je nach Ertragslage wieder vollständig verändern, ohne dass der Kunde einen Anspruch aus der vorjährigen Deklaration hat. Darüber hinaus sind auch die Bemessungsgrundlagen für die laufenden Überschussanteile und den Schlussüberschussanteil unterschiedlich. Die Schlussüberschussanteile haben daher in der veröffentlichten Gesamtverzinsung eines Versicherers nichts zu suchen, da für den Versicherten nicht mehr erkennbar wäre, welcher Teil der Gesamtverzinsung verbindlich gutgeschrieben ist. Allenfalls können sie zur ergänzenden Information einer nicht garantierten Ablaufleistung dargestellt werden.
Werden Sie bei Beratungsgesprächen oder in den Mitteilungen Ihres Versicherers über den Stand Ihrer Überschussbeteiligung bzw. über die zurzeit gültige Gesamtverzinsung unterrichtet, sollten Sie die Berechnungsmethode unter den o.g. Gesichtspunkten hinterfragen. Nur dann können Sie die genannte Gesamtverzinsung angemessen beurteilen. Bitte beachten Sie im Übrigen, dass nicht Ihre eingezahlten Beiträge Bemessungsgrundlage der Gesamtverzinsung sind. Die Bemessungsgrundlage ist vielmehr ein von den jeweiligen Unternehmen individuell definiertes Guthaben, das von Ihnen nicht ohne weiteres berechnet werden kann.
Kreditinstitute haben die planmäßige Rückführung eines ausgezahlten Darlehens am Ende der Laufzeit sicher zu stellen, d. h. neben der Zahlung von Zinsen sind auch Tilgungsleistungen zu erbringen. Als Tilgungsersatz kann auch das Ansparen eines Lebensversicherungsvertrages vereinbart werden. Um die Tilgung des Kredits zum Ende der Darlehenslaufzeit sicherzustellen, sollte mit der garantierten Versicherungssumme kalkuliert werden. Kalkuliert das Kreditinstitut dagegen mit einer voraussichtlichen Ablaufleistung einschließlich Überschussbeteiligung, ist die vollständige Tilgung zum Ende der Laufzeit nicht gesichert. Wird die voraussichtliche Ablaufleistung der Lebensversicherung einschließlich Gewinnanteile (Überschussbeteiligung) nicht erreicht, kann ein Kreditinstitut im Hinblick auf eine entstandene Finanzierungslücke Sondertilgungen verlangen. Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, da das Kreditinstitut auf eine angemessene Tilgungsleistung bestehen muss.
In letzter Zeit mussten die meisten Versicherer die Überschussbeteiligungen aufgrund der schlechten Kapitalmarktsituation teilweise erheblich senken; dementsprechend werden die Ablaufleistungen geringer ausfallen als noch vor einigen Jahren vorhergesagt.
Bitte beachten sie daher folgendes: Die Ablaufleistung zahlreicher Lebensversicherungsverträge wird voraussichtlich nicht zur Darlehenstilgung ausreichen. Im Allgemeinen folgen die Lebensversicherer unseren Hinweisen (Veröffentlichungen der BaFin [VerBaFin] 2002, S. 183) und informieren die Kunden von sich aus über die zu erwartenden (niedrigeren) Ablaufleistungen. Sollten Sie eine solche Information nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer. Zeigt sich eine Finanzierungslücke, warten Sie nicht einfach ab. Reden Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank über die Schließung der Lücke.
Bei der "klassischen" fondsgebundenen Lebensversicherung gibt es eine garantierte Leistung nur für den Todesfall. Die Leistung im Erlebensfall (die Ablaufleistung oder im Falle der vorzeitigen Kündigung der Rückkaufswert) ist dagegen nicht in einer bestimmten Mindesthöhe garantiert. Wie bei der "normalen" Kapitallebensversicherung werden Teile Ihrer Beiträge zur Tilgung der Abschlusskosten und für den Versicherungsschutz im Todesfall verwendet. Die Sparanteile Ihres Beitrags (siehe. Frage: Wie setzt sich der Beitrag einer Kapitallebensversicherung zusammen?) werden jedoch nicht mit einem bestimmten Zinssatz verzinst, sondern es werden von diesen Sparanteilen Fondsanteile gekauft. Der Wert Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung hängt also von der Entwicklung des bzw. der jeweiligen Fonds ab und unterliegt dementsprechend oft erheblichen Schwankungen.
Die Verwaltung der Fondsanteile verursacht Kosten, die von Ihren Beiträgen abgezogen werden. Auch fallen meist Ausgabeaufschläge für die Fondsanteile an, die aus Ihren Beiträgen bezahlt werden müssen. Diese Kosten mindern die Rendite Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung. Bei vielen Versicherern dürfen Sie während der Vertragslaufzeit die Fonds wechseln ("switchen"). Dies ist meist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Die Gewinnchancen sind bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung in der Regel höher als bei einer "normalen" Kapitallebensversicherung. Doch dafür gehen Sie hier auch das Risiko ein, bei schlechter Fondsentwicklung Verlust zu erleiden.
Inzwischen werden auch fondsgebundene Lebensversicherungen angeboten, die eine gewisse Mindestleistung garantieren. Hier droht kein Totalverlust der eingezahlten Beiträge. Diese Versicherungen legen entweder nur einen Teil der Sparbeiträge in Fondsanteilen an; oder die Sparanteile werden in so genannte "Garantiefonds" investiert. Wie bei allen Geldanlagemöglichkeiten gilt auch hier: Je geringer das Verlustrisiko, desto geringer die Gewinnchancen, und umgekehrt.
Wenn Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung vorzeitig kündigen wollen, sollten Sie die aktuelle Kursentwicklung des Fonds beobachten und einen günstigen Zeitpunkt abwarten.
Läuft Ihre fondsgebundene Lebensversicherung zu einem Zeitpunkt ab, in dem der Fonds gerade einen niedrigen Wert hat, sollten Sie überlegen, ob Sie sich den aktuellen Geldwert Ihrer Versicherung auszahlen lassen oder lieber die Fondsanteile übertragen lassen wollen. Im letzteren Fall haben Sie die Chance, die Fondsanteile später bei wieder steigenden Kursen zu einem besseren Preis zu verkaufen. Bei manchen Versicherungen ist es auch möglich, den Ablauf einige Zeit hinaus zu schieben, bis ggf. die Kurse wieder günstiger stehen. Prüfen Sie die Vereinbarungen in Ihren Versicherungsbedingungen oder fragen Sie Ihren Versicherer nach Möglichkeiten, Verluste zu vermeiden.
Wenn Sie - wie z.B. bei einer Darlehnstilgung - darauf angewiesen sind, zu einem konkreten Zeitpunkt eine bestimmte Geldsumme ausgezahlt zu bekommen, sollten Sie sich überlegen, ob Sie wirklich das mit der fondsgebundenen Lebensversicherung verbundene Anlagerisiko auf sich nehmen wollen.
Die Rentenleistungen setzen sich aus einem garantierten Teil und einer Überschussrente zusammen. Die Garantierente darf der Versicherer nicht senken. Sie ist, wie der Name schon sagt, vertraglich garantiert. Die Überschussrente ist dagegen abhängig von den jeweiligen Überschussanteilsätzen des Versicherers und kann daher von Jahr zu Jahr schwanken.
Welche Auswirkung eine Änderung der Überschussbeteiligung auf Ihre Gesamtrente hat, hängt von der vereinbarten Überschussverwendungsform ab:
Bei einer so genannten "dynamischen Überschussrente" werden die jährlich anfallenden Überschussanteile jeweils als Einmalbeitrag für eine zusätzliche, garantierte Rente verwendet. In der Wirkung ist das so, als wenn der Kunde sich jedes Jahr durch Zahlung eines einmaligen, zusätzlichen Beitrags eine dauerhaft höhere Rentenleistung "erkaufen" würde. Die Gesamtrente steigt dann jedes Jahr und bleibt schlimmstenfalls gegenüber dem Vorjahr konstant.
Anders verhält es sich bei "fallenden", "gleich beleibenden" oder "teildynamischen Überschussrenten". Bei diesen Formen der Überschussverwendung zahlt der Versicherer dem Kunden einen großen Teil der jährlich anfallenden Überschussanteile sofort mit den Rentenzahlungen des nächsten Versicherungsjahres aus. Reduziert der Versicherer später die Überschussbeteiligung, kann sich die Gesamtrente für die Zukunft oft erheblich verringern.
Die vereinbarte Versicherungssumme wird vertragsgemäß beim Tod der versicherten Person fällig, unabhängig davon, wann der Tod eintritt und wie viel Beiträge bis dahin gezahlt worden sind. Das bedeutet: Bei frühzeitigen Todesfällen erhalten die Angehörigen mit der vollen Versicherungssumme in der Regel mehr, als an Beiträgen bis dahin eingezahlt worden ist. Es entspricht dem Versicherungsgedanken, dass dann überdurchschnittlich lang lebende Versicherungsnehmer ggf. mehr als die Versicherungssumme in den Vertrag einzahlen. Mit einer "Überzahlung" der eigenen Versicherungssumme schaffen sie den tariflich erforderlichen Ausgleich. Es kann auch bereits bei Vertragsabschluß von jedem Interessenten übersehen werden, dass bei Erleben eines hohen Alters die Beitragsaufwendungen die Versicherungssumme übersteigen können. Tatsächlich wird dies aber nur bei verhältnismäßig wenigen Versicherten der Fall sein, weil die Überschussbeteiligung eine Erhöhung der Versicherungsleistung bewirkt.
Sie können jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode Ihren Vertrag kündigen, erstmalig jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Versicherungsperiode wird der Zeitabschnitt genannt, nachdem die Prämie bemessen ist; gewöhnlich ist dies ein Jahr. Die Kündigungsfrist können Sie den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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